Kulturflatrate
Die Kulturflatrate ist eine angedachte Pauschalabgabe auf Breitband-Internet-Anschlüsse, die Urheberrechtsvergütungen für digitale Kopien pauschal abgelten soll.
Für eine monatliche Gebühr sollen im Gegenzug Musik und andere digitale Inhalte legal aus dem Internet heruntergeladen werden können. Entstanden ist dieser Ansatz auf Grund von Kritik an der momentan gängigen DRM-Praxis und der damit verbundenen Zwangskontrolle der Nutzer.
Das Prinzip der Privatkopie und der damit verbundenen allgemeinen Abgabe funktioniert in Deutschland nach einem ähnlichen Prinzip bereits seit den 1960er Jahren: So ist auf Leerkassetten und -CDs, sowie auf die entsprechenden Recorder eine festgesetzte Abgabe zu leisten.
Die Summe aller Beträge aus der Pauschalabgabe wird dann gerecht an die Künstler verteilt. Grundlage der Verteilung ist dabei, wie oft das jeweilige Werk genutzt wird. Dies könnte näherungsweise über Downloadzahlen oder die Beobachtung einer Stichprobe der Bevölkerung erfasst werden. Es wird erwartet, dass durch diese einfachere und detailliertere Erfassung eine, im Vergleich zur aktuellen Datenerhebung durch die Gema, exaktere und damit gerechtere Verteilung ermöglicht wird. Um das System auch für die andere Seite, die Benutzer, gerechter zu gestalten, ist eine Staffelung des Beitrags je nach Geschwindigkeit des Onlinezugangs und Art der Abrechnung (Zeittarif/Volumentarif/Flatrate) geplant.
Kritik
Hauptkritikpunkt an diesem Modell ist die Verpflichtung aller Benutzer von Breitbandzugängen diese Abgabe zu zahlen, selbst wenn sie keine geschützten Inhalte beziehen wollen. Gegenstimmen argumentieren, dass die GEZ die Einführung einer Rundfunkgebühr für Internet-PC ab dem 1.1.2007 erhebt. Dadurch werden alle Besitzer eines internetfähigen PC verpflichtet, die GEZ-Gebühren zu zahlen, obwohl bei weitem nicht alle am Internet angeschlossenen PC das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen. Hinzu kommt, dass eine GEMA-Gebühr beim Kauf von Leermedien wie CDs erhoben wird, selbst wenn die Leermedien bei ihrer Verwendung keine Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Musikern und Verlegern berühren.
Ein weiterer Aspekt ist der große Verwaltungsaufwand, der nötig wäre, um die Pauschalabgaben an die Künstler zu verteilen. Damit eine einigermaßen gerechte Verteilung möglich wäre, müsste eine sehr große Menge an Downloads von Liedern gezählt werden, um dann anteilig das Geld an die Künstler zu verteilen, was jedoch von Diensten wie BigChampagne bereits heute weitgehend geleistet wird. Da mit der GEMA eine Institution mit der nötigen Logistik vorhanden ist, könnte z. B. sie die Gebühr, die durch eine Kulturflatrate anfällt, an die Künstler, Musiker und Verleger weiterleiten.
Von Kritikern wird des Weiteren bemängelt, dass der Begriff Privatkopie im Kontext Kulturflatrate missverständlich benutzt wird. Nicht die Kopie im privaten Umfeld steht im Mittelpunkt, sondern das genaue Gegenteil, die massenhafte Vervielfältigung im öffentlichen Raum. Insofern muss der Begriff Privatkopie mit Vorsicht genutzt respektive auf die öffentliche, nicht-gewerbliche Verbreitung zwischen Privatpersonen ausgeweitet werden. Diesem Problem könnte aber entgangen werden, indem ein eindeutiger Begriff anstelle von Privatkopie gefunden und verbreitet wird.
Weblinks
- Kampagne der Grünen Jugend für eine Kulturflatrate
- Kuturflatrate bei attac
- Infoseite zur Kulturflatrate vom Fairsharing-Netzwerk.
- Kopie eines Spiegel-Online-Artikels in dem die Kulturflatrate dargestellt wird
- Initiative für Privatkopie
- Flatrate für Filesharing? -- Telepolis-Artikel zur Problematik
- Deutsche Tauschbörsennutzer gehen in die Offensive -- Telepolis-Artikel zur Problematik