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Vierte Gewalt

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Als Vierte Gewalt wird häufig die Presse (Medien) auf Grund ihres Einflusses auf die Meinungsbildung bezeichnet, die im Sinne der Gewaltenteilung den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) quasi ausgleichend und überwachend zur Seite steht.

Der Begriff ist nichtsdestotrotz aus verfassungsrechtlicher Perspektive zumindest als problematisch einzustufen, da das Grundgesetz den Medien als Kollektiv keine etwa den drei eigentlichen Staatsgewalten äquivalente herausgehobene Stellung einräumt.

Dennoch kommt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 25. April 1972 zu dem Schluss, dass: „die freie geistige Auseinandersetzung ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend [ist]. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen.“

Damit konkretisiert das Gericht seine diesbezüglichen Äußerungen des Lüth-Urteils von 1958. Da hatte es noch relativ allgemein auf den konstitutiven Charakter des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung aufmerksam gemachte: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

Schließlich sind es denn auch nicht selten die Massenmedien, die politische Themen in die Diskussion bringen, auf Missstände aufmerksam machen und als Sprachrohr der politischen Meinungs- und Willensbildung fungieren. Siehe hierzu auch: Priming, Agenda-Setting.

Oftmals wird in diesem Zusammenhang die Presse als Vertreter des Volkes angesehen. Aber gerade in jüngster Zeit - vor allem unter dem Eindruck der Ereignisse nach dem 11.September 2001 - wird die Rolle der (Massen-)Medien in ihrer Funktion als legitimem Sprachrohr der politischen Meinungs- und Willensbildung jedoch auch durchaus kritisch gesehen.


Siehe auch: Funktionen der Massenmedien, Mediendemokratie.