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Energiepolitik

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Energiepolitik, im engeren Sinn die Staatstätigkeit, die auf verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie zielt. Im weiteren Sinne betrifft sie die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.

Einordnung

Die Energiepolitik ist eine sektorale Strukturpolitik und besonderer Bestandteil der Wirtschaftspolitik mit Querverbindungen zur Umweltpolitik, zur Forschungs- und Entwicklungs- sowie zur Technologiepolitik. Wie in anderen westlichen Ländern wird die Energiewirtschaft in Deutschland in großem Umfang durch staatliche Eingriffe direkt oder indirekt beeinflusst. Doch beschränkt sich die Energiepolitik des Staates hierzulande - im Gegensatz zu Frankreich oder Italien, wo wichtige Energiesektoren verstaatlicht sind - auf eine regulative Politik mittels Geboten und Verboten, indirekter Steuerung (z.B. durch Anreize, Förderungsmaßnamen, Definition der Wettbewerbsregeln) und prozeduraler Steuerung. Zunehmend wird die Energiepolitik zu einem Schlüsselthema für die Sicherheitspolitik.

Grundsätzliche Ansätze

Man kann unterscheiden zwischen einer nachfrageorientierten Energiepolitik und einer angebotsorientierten Energiepolitik

Eine nachfrageorientierte Energiepolitik stellt zunächst die Frage:

Wieviel Energie wird nachgefragt, also benötigt?

Die Frage, wieviel Energie überhaupt zur Verfügung steht, ist für sie zweitrangig.

Eine angebotsorientierte Energiepolitik stellt zunächst die Frage:

" Wieviel Energie steht uns - zu welchen Bedingungen zur Verfügung?",

und erst dann die Frage,

"Wieviel Enegie benötigen wir, fragen wir nach?"

Eine angebotsorientierte Energiepolitik steht einer ökolgischen Energiepolitik näher. Dabei ist folgendes zu beachten: Eine ökologische, also an Kreisläufen orientierte Energiepolitik gelangt zwangsläufig zu den erneuerbaren Energien. Erst wenn diese einen Marktanteil von einhundert Prozent haben, wird eine wirklich ökologische Enegiepolitik erreicht sein. Erneuerbare Energien sind in der Lage, den Energiebedarf der Menschheit für immer zu decken, da die Energie, die die Sonne zur Erde schickt, den Energiebedarf um ein Vielfaches übersteigt. Von der Energie der Sonne leiten sich alle Erneuerbaren Energien (Wind, Biomasse, Wellenenergie) ab.Zu beachten ist dabei aber, daß die Solarenegie sehr endotroph ist, also in einer Niedrigen Konzentration pro Raumeinheit vorkommen. Es ist in der Regel ein höherer Aufwand erforderlich, diese Energie gleichsam einzusammeln, als bei fossilen Energien. Außerdem sind auch beim Einsatz erneuerbarer Energien Zielkonflikte zum Beispiel mit dem Ziel der Bewahrung der Artenvielfalt zu beachten.

Instrumente

Zu den Instrumenten der Energiepolitik Deutschlands zählte lange Zeit - die von der Leitlinie sozialer Marktwirtschaft weit abweichende - Politik des Wettbewerbsausschlusses als Marktordnungsinstrument. Dies verdeutlichte vor allem die Regelung der leitungsgebunden Energieversorgung für Strom und Gas. Die zugrundeliegende Rechtsordnung, die bis zum Jahr 1998 im wesentlichen auf dem Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft von 1935 basierte, ermöglichte den energieerzeugenden Unternehmen die Einrichtung von Versorgungsgebieten und schützte diese durch ein dichtgeknüpftes Netz wettbewerbsbeschränkender oder- ausschließender Verträge. Diese Situation hat sich mit der Liberalisierung der Energiemärkte ab 1998 grundlegend verändert. Seitdem ist lediglich der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze in Gebietsmonopolen organisiert, während die Stromerzeugung und der Vertrieb an die Endkunden für den Wettbewerb geöffnet wurde.

Gesetzgebung und Hoheitsträger

Die gesetzliche Regelung der Energiewirtschaft in Deutschland gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung. In erster Linie zuständig ist der Bund und innerhalb der Bundesregierung vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft sowie in Angelegenheiten der Forschungs- und Technologieförderung das Bundesministerium für Bildung, Forschung- und Technologieförderung und in Fragen der nuklearen Sicherheit, der Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Erste Ansätze einer EU-einheitlichen Energiepolitik

Der EU-Ministerrat beschloss am 14. März 2006 eine Richtlinie, derzufolge eine Einsparung von mindestens neun Prozent des Energieverbrauchs bis 2017 erfolgen soll. Die Endkunden sollen mehr Informationen zum Einsparen von Strom, Gas, Treibstoffen und Wärme erhalten. Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten große Freiheiten. So soll jeder Mitgliedstaat eigene Energiesparprogramme schaffen. Sparsame Techniken und Geräte sollen künftig mit Energie-Zertifikaten ausgezeichnet werden und Behörden müssen vermehrt auf Energieeffizienz achten.

Energieträger und Energieverbrauch

Die besondere Bedeutung der Energie als Schwungkraft wirtschaftlicher Tätigkeit und der Lebensführung in einer komplexen Gesellschaft wird von den einschlägigen Statistiken des Energieverbrauchs dokumentiert. Nach pro Kopf-Energieverbrauch zählt Deutschland aufgrund seines hohen ökonomischen Entwicklungsstandes weltweit zu den größten Energieverbrauchern. 1990 lag die damalige Bundesrepublik Deutschland mit einem Verbrauch von 5.572 kg Steinkohleeinheiten (SKE) pro Kopf (kommerzieller Energieverbrauch) auf Platz 4 hinter den USA, der Deutschen Demokratischen Republik und der UdSSR.[1] Misst man den Primärenergieverbrauch in Steinkohleeinheiten, so wurde in Deutschland 1992 mit 481 Millionen Tonnen SKE mehr als doppelt soviel Energie wie 1960 verbraucht (1960 211 Mt SKE), davon 409 Millionen in den alten Bundesländern. Von diesem Verbrauch entfallen in Westdeutschland (in Klammern Daten für Ostdeutschland) auf Mineralöl 41,5% (29,2 %), Erdgas 18,0 % (11,8 %), Steinkohle 17,6 % (4,2 %), Kernenergie 12,4 % (1990 2,1 %), Braunkohle 8,2 % (55,7 %) und Wasserkraft und sonstige Energieträger 2,3 % (-0,4, negativer Wert durch Stromaußenhandel).[2]

Über die globalen Ziele der Energiepolitik, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, angemessenes Preis-Leistungsverhältnis, Umwelt- und Sozialverträglichkeit und Zukunftsvorsorge, besteht in Deutschland weitgehend Konsens unter den etablierten Kräften[3]. Er schließt jedoch postmaterialistische Gruppierungen wie die Grünen nur bedingt ein.[4] Heftig umstritten sind die Mittel zur Zielerreichung und die Wahl von Alternativen bei Zielkonflikten, wie z.B. der Konflikt von Wirtschaftlichkeit und Umwelt- und Sozialverträglichkeit.[5] Davon zeugen vor allem der Streit um die Erzeugung und Nutzung von Kernkraft seit den 70er Jahren ("Atomkonflikt") und die Entscheidungsblockaden in der Angelegenheit eines über die Jahrtausendwende hinausreichenden tragfähigen Energiekonzeptes.[6]

Die Energiepolitik in Deutschland und in zahlreichen anderen westlichen Ländern zeichnet sich unter dem prozessualen (Politics) und dem entscheidungsinhaltlichen Aspekt (Policy) durch hochgradige Fragmentierung, punktuelle Intervention, Addition uneinheitlicher und oftmals widersprüchlicher Einzelbestrebungen und Durchwursteln aus. Andererseits erwies sich das hiermit gegebene System schrittweise vorgenommener Politikanpassung und Politikveränderung (Inkrementalismus) bislang als ausreichend leistungsfähig, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Trendwenden herbeizuführen.[7] Ein Beispiel ist die Verminderung der Abhängigkeit vom Erdöl in Reaktion auf die Ölpreisschocks von 1973 und 1979. Überdies hat die neuere Forschung verdeutlicht, dass das Zusammenspiel von inkrementaler Politik, bundesstaatlicher Gliederung und politischen Neuerungen aufgrund von Regierungswechseln die Qualität der Energiepolitik in bestimmten Feldern, wie z.B. Kernkraftsicherheit, erheblich verbessert hat.[8]

Eine neue Herausforderung für die Energiepolitik liegt in dem Ölfördermaximum, das wegen der derzeitigen großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Erdöl zu massiven Preissteigerungen und sogar Versorgungsengpässen führen kann.

Schweiz

Hauptartikel: Schweizer Energiepolitik

Siehe auch

Literatur

Wissenschaftliche Einrichtungen

Ministerien und Agenturen

Medien und NGOs

Quellen

  1. fehlende Quelle
  2. fehlende Quelle
  3. Was sind etablierte Kräfte?
  4. fehlende Quelle
  5. fehlende Quelle
  6. fehlende Quelle
  7. fehlende Quelle
  8. fehlende Quelle