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Überschuldung

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Juristische Personen sind überschuldet, wenn ihre Aktiva kleiner sind als ihr Fremdkapital (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihr weniger Werte gehören als sie selbst anderen Werte schuldet, sie also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.

Bei Natürliche Personen spricht man in der Schuldnerberatung bei Überschuldung von einer Situation, in der es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.

Überschuldung bei juristischen Personen

Rechtslage in Deutschland

Der Begriff der Überschuldung ist in §19 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Überschuldung liegt demnach vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Fortführungsprognose ist damit im Gegensatz zur früher geltenden Konkursordnung, nur noch bei der Beurteilung des Umstandes relevant, ob bei der Prüfung der Überschuldung Fortführungswerte oder Zerschlagungswerte angesetzt werden. Ist also auch bei Zugrundelegung von Fortführungswerten eine Überschuldung festgestellt, ändert auch eine positive Fortführungsprognose hieran nichts.

Bei dem Vorliegen der Überschuldung besteht für den Geschäftsführer bzw. Vorstand die Pflicht, unverzüglich, spätestens aber binnen drei Wochen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, vgl. Vorlage:Zitat de § HGB, Vorlage:Zitat de § GmbHG und Vorlage:Zitat de § Abs. 2 [[AktG]. Die Pflichtverletzung kann über § 823 Abs. 2 BGB zur zivilrechtlichen Haftung sowie zur Strafbarkeit (§ 283 StGB) (Bankrott)) führen.

Ursachen

Die Gründe für die Insolvenz Selbstständiger und Freiberufler sind unter Insolvenz beschrieben.

Überschuldung bei natürlichen Personen

Messung der Überschuldung

Die oben genannte Definition "in der es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden" erlaubt die quantitative Messung von Überschuldung.

Bezüglich der "Grundversorgung" kann hier entweder die Höhe der Sozialhilfesätze oder die Pfändungsfreibeträge herangezogen werden.


Ursachen

Die Ursachen der Überschuldung werden von Schuldnern, Schuldnerberatern und Gläubigern unterschiedlich wahrgenommen. Eine objektive Feststellung der Ursachen ist auch daher schwierig, da typischerweise mehrere Ursachen zusammenkommen.

Ursachen aus Sicht der Schuldner

Aus Sicht der Schuldner sind Hauptursachen für Überschuldung Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Einkommenseinbußen bei Jobwechsel, Scheidung und Krankheit.

Bei dieser Aufzählung fällt auf, dass die Verantwortung für diese Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners liegen. Der Schuldner sieht sich quasi als Opfer der Überschuldung, nicht als Hauptverantwortlichen.

Ursachen aus Sicht der Schuldnerberatung

Die meisten der ratsuchenden Menschen sind durch ein sogenanntes "kritisches Lebensereignis" in ihre schwierige geldliche Situation geraten, meistens durch Verlust des regelmäßigen Einkommens durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Personal-Abbau oder Betriebs-Schließung oder durch Entzweiung einer Partnerschaft. Auch Kurzarbeit, ungeplante Schwangerschaft, Bürgschaften, eine fehlgeschlagene Baufinanzierung oder eine erfolglose Selbstständigkeit können ein solches kritisches Lebensereignis darstellen.

Im Rahmen der Studie "Schulden-Kompasses" (s. Weblinks) stellen sich die Ursachen der Überschuldung aus Sicht der Schuldnerberatung wie folgt dar:

  • Arbeitslosigkeit - 48 %
  • Einkommensverlust –26 %
  • Trennung – 25 %
  • Konsumverhalten –18 %
  • Gescheiterte Existenzgründung – 16 %
  • Krankheit – 11 %
  • Gescheiteter Bau -8 %

Auch diese Daten basieren letztlich auf den Angaben der Schuldnern. Die Studie merkt an, dass diese nicht immer objektiven Maßstäben entsprechen. Beispielsweise lag bei den Fällen, bei denen ein Scheidungsdatum angegeben war, das Scheidungsdatum nur zu einem Viertel innerhalb der vergangenen zwei Jahre seit Aufsuchen der Beratungsstelle. Subjektive Ursachen wie Konsumverhalten oder mangelnde wirtschaftliche Bildung werden bei Erhebungen in Schuldnerberatungen systematisch unterschätzt. Auch ist die Klientel von Schuldnerberatungen nicht zwingend repräsentativ für die Gesamtheit der Überschuldeten.

Bei einem geringen Anteil der Beratungs-Fälle (etwa 10%) sind Schulden-Probleme auf die unzureichend ausgebildete Fähigkeit zurückzuführen, mit Geld umzugehen. Das Angebot des Handels, auf Darlehensbasis zu kaufen, bzw. der Banken, das Konto zu überziehen, verführt oftmals dazu, mehr Geld auszugeben, als eingenommen wird. Es ist natürlich schwieriger, die eigenen Lebenshaltungskosten zu erfassen, als Kredite in Anspruch zu nehmen. Auch der bargeldlose Zahlungsverkehr ist eine Schuldenfalle. Da heutzutage das Konsumieren von Waren und Dienstleistungen mit dem Bezahlen meist nicht mehr zeitlich zusammenfällt (Gebührenrechnungen kommen erst einen Monat später, automatische Abbuchungen vom Konto) entsteht die Vorstellung, unbegrenzt über Geldreserven verfügen zu können. In diesen Fällen sind die betroffenen Menschen bei Lektüre der entsprechenden Abrechnungen (z.B. Handy-Rechnungen) sehr überrascht und reagieren dann zum Teil mit Verdrängung.

Die im Rahmen des Schulden-Kompass zitierte Studie betrachtet auch die Verteilung der Volumina der Schulden auf einzelne Gläubigergruppen.

  • Energie/Versorger – 1,7 %
  • Gerichte –1,7 %
  • Telefon/Handy – 1,6 %
  • Unterhalt –1,4 %
  • Versandhaus – 2,7 %
  • Miete – 3,3 %
  • Staat/Steuer –5,2 %
  • Private Schulden – 12,2
  • Bankschulden – 70,1

Deutlich wird, dass die Bankschulden die überwiegende Quelle der Verschuldung darstellen. Die häufig in den Medien verbreitete Aussage, dass insbesondere Handyrechnungen zur Überschuldung Jugendlicher beitragen, ist aus den Zahlen nicht abzuleiten.

Ursachen aus Sicht der Gläubiger

Auch aus Sicht der Gläubiger sind Einkommensveränderungen häufigste Auslöser von Überschuldung. Aus Gläubigersicht sind zusätzlich jedoch noch die folgenden Punkte Ursachen für Überschuldung (die aus Gläubigersicht als Kreditausfall wahrgenommen wird):

  • Finanzielle Allgemeinbildung
  • Unangmessene Konsumneigung
  • Betrug

Finanzielle Allgemeinbildung Typisch ist ein relativ niedriges Ausbildungsniveau der überschuldeten Personen. Danach waren nur 3,8 % der Überschuldeten Akademiker, 31 % hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung, 65 % eine abgeschlossene Lehre. (Quelle: Schuldenkompass).

Generell verfügen nach einer Untersuchung von Infratest (s.unten) nur 5 % der Bundesbürger über eine gute finanzielle Allgemeinbildung. Dies rächt sich insbesondere in kritischen Situationen.

Unangemessene Konsumneigung Die Bereitschaft, den Konsum zu reduzieren, wenn das Einkommen zurückgeht, ist nicht immer gegeben. Vielfach bemühen sich die Betroffenen, ihren Lebensstandard zu halten und nehmen hierzu Kredite in Anspruch.

Dies betrifft auch gescheiterte Immobilienfinanzierungen. Vielfach erfolgt nicht sofort nach Trennung oder Arbeitslosigkeit ein freihändiger Verkauf der Immobilie. Statt dessen wird auf Besserung gehofft und zunehmende Verschuldung in Kauf genommen.

Betrug

Die Analyse der Kreditunterlagen von notleidenden Krediten zeigt, dass Kreditnehmer (insbesondere wenn die Verschuldungshöhe eine weitere Kreditausweitung nicht mehr erlaubt) nicht immer "mit offenen Karten" spielen. Sofern Angaben bei Selbstauskünften hier falsch sind oder gar falsche Einkommensunterlagen vorgelegt werden, ist es den Banken nicht möglich, drohende Überschuldung im Vorfeld zu erkennen.

Auswirkungen

Überschuldung ist eine sehr belastende Lebenssituation und ein gravierendes soziales Problem. Sie kann alle Einkommensschichten treffen, das Risiko ist jedoch in den unteren Einkommensschichten wesentlich höher. Nach Schätzungen von Korczak (2001) waren in Deutschland im Jahr 1999 etwa 2,8 Millionen Haushalte, das entspricht etwa 7 % aller Haushalte überschuldet.

Deutlich niedriger (ca. 3 %) ist der Anteil der Jugendlichen bis 24 Jahre, die überschuldet sind.

Viele Betroffene leiden unter ihrer Situation und sind auch psychisch von ihren Problemen betroffen.

Hilfestellung

Für Menschen, die von Überschuldung betroffen sind, wird unbedingt empfohlen, frühzeitig eine Schuldenberatungsstellen bei den Verbraucherzentralen, Wohlfahrtverbänden oder den Kommunen aufzusuchen. Schulden sind keine Schande. Falsche Scham sollte überwunden werden. Überschuldete Personen haben dann die Möglichkeit, in ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen. Entweder wird dann ein außergerichtlicher Vergleich durch die Beratungsstelle erreicht (dies gelingt in etwa 10 % der Fälle) oder es gelingt ein gerichtlicher Vergleich. Kommt es bei letzterem zu keiner Einigung, so folgt ein Insolvenzverfahren. Dies ermöglicht nach 6 Jahren die Streichung sämtlicher Schulden. Auf diese Weise gelingt somit für den vormals Überschuldeten ein frischer Start.

Vorsicht ist bei Anzeigen in Zeitungen oder im Internet geboten, die angebliche Hilfe für Überschuldete versprechen. Dubiose Anbieter nutzen oftmals Scham und Not Überschuldeter aus, etwa auch durch „schnelle Kredite“.

Vermeidung von Überschuldung

Siehe auch

Literatur

  • Korczak, Dieter: "Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999." Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stuttgart, Berlin Köln 2001