Zum Inhalt springen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. November 2006 um 14:01 Uhr durch MissParker (Diskussion | Beiträge) (Weblink). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist das einzige Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Niedersachsen und bildet somit die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Lüneburg. Ursprünglich als gemeinsames Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingerichtet, bildet seit der Errichtung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig im Jahre 1991 ausschließlich das gesamte Bundesland Niedersachsen den Gerichtsbezirk des Oberverwaltungsgerichts.

Instanzenzug

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Braunschweig, das Verwaltungsgericht Göttingen, das Verwaltungsgericht Hannover, das Verwaltungsgericht Lüneburg, das Verwaltungsgericht Oldenburg, das Verwaltungsgericht Osnabrück und das Verwaltungsgericht Stade.

Geschichte

Das Oberverwaltungsgericht wurde am 1. April 1949 als gemeinsames Verwaltungsgericht für Niedersachsen und Schleswig-Holstein errichtet und trug bis 1991 den Namen Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Mit der Errichtung eines eigenen Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein nahm das Gericht den Namen Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht an.

Seit 1949 ist das Gericht im Gebäude der ehemaligen Scharnhorst-Kaserne in der Uelzener Straße untergebracht.

Siehe auch