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Quellensteuer (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:

Alle diese "Quellensteuern" sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

Die Quellensteuer für französische Dividendenzahlungen beträgt 25%.

EU-Quellensteuer (EU-QuSt)

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) führten zum 1.7. 2005 durch die EU-Zinsenrichtlinie die EU-Quellensteuer (EU-QuSt) ein. Diese betrifft nur EU-Bürger (natürliche Personen) mit Devisenausländerstatus (Wohnsitz im Ausland), aber Wohnsitz innerhalb der EU, deren Zinserträge bislang nicht der Kapitalertragsteuer unterlagen. Das Ziel der EU-Quellensteuer ist eine EU-weite Guthabensbesteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten. Die Prozentsätze der EU-QuSt betragen:

  • 15% bis 30.6.2008
  • 20% bis 30.6.2011
  • 35% ab 1.7.2011

Siehe zu diesem Thema: Quellensteuer (Schweiz), Grenzgänger, Doppelbesteuerungsabkommen