Quellensteuer (Deutschland)
Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:
- Arbeitslohn - Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer
- Zinsen - Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag
- Dividenden - Quelle: eine Kapitalgesellschaft - Quellensteuer: die Kapitalertragsteuer
Alle diese "Quellensteuern" sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
Die Quellensteuer für französische Dividendenzahlungen beträgt 25%.
EU-Quellensteuer (EU-QuSt)
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) führten zum 1.7. 2005 durch die EU-Zinsenrichtlinie die EU-Quellensteuer (EU-QuSt) ein. Diese betrifft nur EU-Bürger (natürliche Personen) mit Devisenausländerstatus (Wohnsitz im Ausland), aber Wohnsitz innerhalb der EU, deren Zinserträge bislang nicht der Kapitalertragsteuer unterlagen. Das Ziel der EU-Quellensteuer ist eine EU-weite Guthabensbesteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten. Die Prozentsätze der EU-QuSt betragen:
- 15% bis 30.6.2008
- 20% bis 30.6.2011
- 35% ab 1.7.2011
Siehe zu diesem Thema: Quellensteuer (Schweiz), Grenzgänger, Doppelbesteuerungsabkommen