EU-Quellensteuer
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) führten in Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Ländern zum 1.7. 2005 die EU-Quellensteuer ein.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage der EU-Quellensteuer ist die EU-Zinsenrichtlinie, auch EU-Zinsrichtlinie genannt.
Betroffener Personenkreis
Die EU-Quellensteuer wird von denjenigen EU-Bürgern (natürlichen Personen) erhoben, die Devisenausländer sind, also im Ausland leben, aber ihren Wohnsitz innerhalb der EU haben. Bislang unterlagen ihre Zinserträge nicht der Kapitalertragsteuer. Diese Steuerart knüpft somit sowohl an Staatsangehörigkeits- wie Wohnsitzkriterien an.
Ausdrücklich nicht betroffen sind folgende Personenkreise:
- Deviseninländer, da deren Zinserträge werden nach wie vor durch die Kapitalertragssteuer besteuert werden;
- Devisenausländer mit Wohnsitz außerhalb der EU, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit;
- juristische Personen und Privatstiftungen innerhalb der EU.
Geltungsbereich
Geltungsbereich sind alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
Absicht
Das Ziel der EU-Quellensteuer ist die Erhöhung der Steuergerechtigkeit durch eine EU-weite Guthabensbesteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten.
Inkrafttreten
Die EU-Quellensteuer wurde zum 1.7. 2005 eingeführt.
Höhe
Die Prozentsätze der EU-Quellensteuer treten gestaffelt in Kraft und betragen:
- 15% bis 30.6.2008
- 20% bis 30.6.2011
- 35% ab 1.7.2011