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Riesenburg (Adelsgeschlecht)

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Die Herren von Riesenburg (tschechich Z Rýzmburka), war ein altes böhmisches Adelsgeschlecht, deren Vorgänger sich von Hrabischitz nannten. In Tschechien gab es ein weiteres Geschlecht mit dem gleichen Nahmenszusatz und auch einer gleichnamigen Burg. Es handelt sich dabei um zwei völlig unterschiedliche Familien, die auch kein gemeinsames Erb hatten. Älter und verehrter waren die Riesenburgs von Ossegg.

Die Herren von Riesenburg gehörten im 14. Jahrhundert zu den vermögendsten und angesehensten Familien. Vor 1323 kam es zu gravierenden Veränderungen. In einem Schreiben vom gleichen Jahr bestätigte Johann von Luxemburg dem Kloster Osek, dass seine Vermögenswerte und Rechte erhalten bleiben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Burg nicht mehr in den Händen der Riesenburger war, sondern ein königliches Lehen. 1327 wurde durch den König Johann von Luxemburg auch Mährische Triebe, als Anzahlung der Mitgift seiner Verwandten Agnes von Blankenheim an Heinrich den Jüngeren von Leipa verpfändet. Vermutlich verloren die Riesenburger diese Ländereien bereits zur Vormundschaft des Friedrich von Schönburg.

Nach 1330 verkauften sie immer mehr ihrer Ländereien. Vermutlich brauchten sie flüssige Mittel um in den aufblühenden Bergbau zu investieren. In den 40er Jahren gingen sie noch sparsamer mit ihren Finanzen um. Die ehemals großen Wohltäter der Kirche setzten nun in solchen Fällen detaillierte Verträge auf. 1341 hielten sie noch Ossegg, Dux, Hochpetsch, Buchau und Luditz. Anfang des 15. Jahrhunderts nahm der Aufstieg sein Ende. 1406 nahmen sie an Raubzügen und Überfällen von Kaufleuten teil. Der König Wenzel IV. ließ daraufhin ihre Burg Přímda belagern, demütigte die Familie und ließ dreißig Räuber in Prag hängen. Die Familie verarmte und starb im 16. Jahrhundert aus.

Genealogie

  • Boresch II. von Riesenburg († 1278), Höchster Marschall, und Höchster Kämmerer
    • Slauko IV., nachgewiesen von 1264 bis 1272
    • Bohuslav II. († 1279), nachgewiesen von 1277 bis 1279, verheiratet mit Agathe von Schönburg (vor † 1282)
      • Boresch III. von Ossegg und Riesenburg († vor 1312), nachgewiesen von 1291 bis 1307
        • Bohuslav III., nachgewiesen von 1314 bis 1328
        • Boresch IV. († vor 1349), nachgewiesen von 1320 bis 1322 und 1333 bis 1346
          • Boresch V. der Ältere († 1385), Landesrichter, Hauptmann der böhmischen Pfalz nachgewiesen 1330, von 1360 bis 1378, verheiratet mit Sophie
            • Boresch VII. der Ältere († vor 1414), nachgewiesen von 1371 bis 1412, verheiratet mit Elisabeth von Landstein (Eliška z Landštejna)
              • Johann Boresch I., nachgewiesen 1414 bis 1428
              • Wilhelm Boresch I., nachgewiesen 1418 bis 1419
            • Boresch IX. der Jüngere († 1403), nachgewiesen von 1387 bis 1403, verheiratet mit Anna von Colditz (Anna z Koldic)
              • Boresch XIII., nachgewiesen 1406
              • Boresch XIV., nachgewiesen 1406 bis 1434
                • Boresch XV., nachgewiesen 1434, 1437 bis 1456, verheiratet mit Barbara von Lichtenburg
                  • Boresch XVI., nachgewiesen 1468
            • Boresch XI. der Jüngste, nachgewiesen von 1393 bis 1406
            • Boresch XII., Komendator der Johanniter in Manetin (Nachkomemnschaft ungewiss)
          • Slauko V., nachgewiesen 1333 bis 1385
            • Boresch VIII. ze Štědré, nachgewiesen von 1371 bis 1397, verheiratet mit Agnes oder Anna von Schwarzenburg
            • Boresch X., Graf, nachgewiesen von 1384 bis 1418
            • Bohuslav IV. († 1397), nachgewiesen 1392
          • Boresch VI. der Jüngere († vor 1353), verheiratet mit Katharina

Persönlichkeiten

Bohuslav II. von Riesenburg † 1279

Obwohl der Kaiser Rudolf ihm nach dem Tod seines Vaters Unterstützung zusagte, beeindruckte dies den böhmischen König Ottokar wenig. Dieser ließ kurz danach die Ländereine der Riesenburger vor allem in der Gegend von Ungarisch Brod konfiszieren. Kurz darauf fiel der König und sein Nachfolger stellte die Beschlagnahmung ein. Nach seinem Tod wurde Friedrich von Schönburg zum Vormund seiner Kinder bestimmt.


Literatur