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Diskussion:Basmala

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. November 2006 um 21:57 Uhr durch Orientalist (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Orientalist

Nach meinem Wissen schreibt man das Bismillah und nicht Basmala. Ich bin mir auch sicher, das ich das in Iran schon mal gesehn habe.

Im Artikel wird das erklärt: "Die Basmala lautet auf Arabisch bi-smi llāhi r-rahmani r-rahīm". Basmala ist der Name der "Einleitungsformel". Mounir 09:49, 15. Mär 2006 (CET)

Grundsätzlich gilt die Auffassung, daß jede Handlung, die ohne Basmala beginnt und durchgeführt wird, an sich nichtig batil / باطل / bāṭil / ‚wertlos, nichtig, ungültig‘ sei. Das kann aber nicht stimmen. -- Ar-ras 17:05, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Sogar Geschlechtsverkehr. Notdurft verrichten nicht. Wo liegt das Problem?--Orientalist 17:47, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Problem liegt in der unklaren Verwendung des Wortes "grundsätzlich", das im Artikel zweimal erscheint. Beim ersten Beispiel: Offizielle Redebeiträge... werden grundsätzlich mit der Basmala eingeleitet bedeutet das Wort "aus Prinzip, ohne Ausnahme". Im folgenden Satz: Grundsätzlich gilt die Auffassung, daß jede Handlung, die ohne Basmala beginnt und durchgeführt wird, an sich nichtig batil / باطل / bāṭil /„wertlos, nichtig, ungültig“ sei kann "grundsätzlich" im selben Sinne oder aber im Sinne von "eigentlich, im Allgemeinen, in der Regel" verstanden werden. Die nichtssagende Floskel "an sich" erschwert das Verständnis dieses Satzes zusätzlich. Siehe Duden, Deutsches Universalwörterbuch. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 18:04, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Weiteres Problem, wäre, dass man als Muslim ganze Zeit am Bismillah sagen wäre. --Ar-ras 18:30, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
[...] inhaltlich ist alles zutreffend. Wenn man stilistisch etwas im Sinn hat - denn nicht der gesamte Text ist von mir - dann sollte man's umsetzen. Zum Inhalt "an sich": zuerst die Rechtswerke lesen und dann wieder hier vorbeikommen.--Orientalist 18:37, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

..und das "an sich" ist Rechtsterminologie: bi--dhatihi....بذاته plus Duden....mensch, ist es mühsam.--Orientalist 20:57, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten