Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV, SBV) hat die Aufgabe, die besonderen Interessen der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung und der ihnen Gleichgestellten wahrzunehmen.
Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, so dürfen sie eine SchwbV wählen. Die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) sollen auf die Wahl einer SchwbV hinwirken. Eine Wahl kann aber auch in Betrieben stattfinden, in denen es sonst keine Organe betrieblicher Mitbestimmung gibt. Die SchwbV besteht aus einer Vertrauensperson (die selbst nicht schwerbehindert sein muss), und wird alle 4 Jahre in Betrieben (Behörden, kirchlichen Einrichtungen usw.) gewählt. Die nächste Wahl findet in Deutschland in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2006 statt.
Die Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist geregelt im Sozialgesetzbuch - IX. Danach hat sie die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren. Insbesondere ist darauf zu achten, daß die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten eingehalten werden.
Weitere Aufgabe ist es, Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der Schwerbehinderten. Dies können sowohl berufliche Weiterbildungs- als auch gesundheitsbildende oder -erhaltende Maßnahmen sein. Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten sind entgegenzunehmen und ggf. ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.
Die meisten Schwerbehinderten erbringen qualitative und quantitative Arbeitsleistungen wie ihre nichtbehinderten Kollegen. Sie sind im Kreise der Beschäftigten integriert und fühlen sich als Teil der Belegschaft wie andere auch. Andererseits können durchaus Probleme auftreten. Hier ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, diese im Einzelfall durchaus schwerwiegenden Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen. Kernpunkt der Arbeit ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter in der Dienststelle zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten.
Zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört auch der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach dem neuen Schwerbehindertenrecht, in dem die Rechte der Schwerbehinderten und die Pflichten des Arbeitgebers für diesen Personenkreis umfassend geregelt werden sollen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, an den Sitzungen der Arbeitnehmervertretung teilzunehmen und ist von diesem in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belange, umfassend zu beteiligen.
Weblinks
Allgemein
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter - Formulare etc-
- Hintergrundinformationen für Schwerbehindertenvertreter
- Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der SB-Vertretung (SGB-IX
- Behindertenbeauftragter der Bundesregierung