Tachograph

Ein Tachograph, auch Fahrtenschreiber oder „Black-Box“, ist ein Tachometer der Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, zusätzlich gefahrene Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnet.
Aufzeichnungen
Der heute noch gültige mechanische Tachograph beschreibt eine runde Papierscheibe, die sich durch ein Uhrwerk dreht. Der Stift bewegt sich je nach der gefahrenen Geschwindigkeit weiter oder näher vom Drehpunkt. Eine ganze Umdrehung entspricht 24 Stunden. Die Schreibfunktionen des Tachographen umfassen die Aufzeichnungen über die gefahrenen Geschwindigkeiten, der Wegstrecke sowie Lenk- und Ruhezeiten, sowie Lenk- und Arbeitszeitunterbrechungen. Diese Geräte werden auch als EG-Kontrollgeräte bezeichnet. Die Diagrammscheibe bzw. Tachoscheibe oder Schaublatt, ist ein beschriebenes Blatt Papier der technischen Aufzeichnung, das erst durch die schriftliche Identität des Fahrers eine Rechtsgültigkeit erlangt. Sie darf nicht verfälscht oder manipuliert werden und hat keine Unterschrift.
Der digitale Tachograph, gültig ab 1. Mai 2006 durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 [1], speichert in einer Black-Box 365 Tage und auf einer personengebundenen Fahrerkarte (Chipkarte) 28 Tage alle in Frage kommenden Aufzeichnungen. Es werden Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten, sowie deren Unterbrechungen und km gespeichert. Weiterhin werden die gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der letzten 24 Stunden in Sekundenschritten vermerkt, während Geschwindigkeitsüberschreitungen dauerhaft gespeichert werden. Die gesamten Daten können von den Kontrollbehörden und dem Unternehmer entsprechend den Vorschriften, digital ab- bzw. ausgelesen werden. Vom Fahrer kann, wenn es notwendig ist, eine Papieraufzeichnung ausgedruckt werden.
Digitaler Tachograph (DTCO)
Mit der selben EG-Verordnung müssen alle neu zugelassenen, unter dem oben beschriebenen Kapitel "Vorschriften" genannten Fahrzeuge, mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Damit soll u.a. die Manipulation erschwert werden, z.B. dadurch, dass der Impulsgeber am Getriebeausgang sein Signal mit kryptografischen Verfahren verschlüsselt. Der digitale Tachograf wird ab 1. Mai 2006 (EG-Amtsblatt L 102 v. 11. April 2006) für jedes Neufahrzeug, das der EWG-Verordnung VO (EWG) 3820/85 unterliegt, Pflicht (ohne Übergangsregelung). Die Verordnung (EG) gilt in den Mitgliedländern unmittelbar. Die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) hat angekündigt, das die AETR-Änderungen ab den 16. Juni 2006 für das Digital-Tacho in ganz Europa akzeptiert werden. Die Anpassung des AETR-Kontrollgerätsystems an die EU ist in Vorbereitung. Die Verknüpfung der beiden Systeme ist ein gesamteuropäisches Problem, das zeitnah zur Einführung des digitalen EG-Kontrollgerätes von der Europäischen Kommission gelöst werden soll und derzeit werden verschiedene Lösungsvorschläge diskutiert. Zuständig sind hierfür die Vertragspartner des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) die die EU und die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) die noch verhandelt. Die Änderung wird voraussichtlich nicht vor 2010 erfolgen.
Vorschriften
Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für Kraftfahrzeuge die der Güterbeförderung dienen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bzw. für Fahrzeuge die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze aufweisen, sofern die Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden. Sie dienen zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion. Ab 1. Mai 2006 müssen die beschriebenen Tachoscheiben und die Fahrerkarten vom Fahrer für die Tage der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Kalendertage mitgeführt werden. Ab 2008 gilt eine Mitführung des Nachweises für die Lenk- und Ruhezeiten usw. für den laufenden Tag und den vorübergegangenen 28 Tagen. Der Unternehmer müsste die beschriebenen Tachoscheiben lediglich ein Jahr aufbewahren, VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2, jedoch muss er die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern zwei Jahre aufbewahren. Die digitalisierten Abspeicherungen müssen (national) 2 Jahre chronologisch geordnet aufbewahrt werden, § 21a Arbeitszeitgesetz sowie § 2 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 FPersV; dem Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber auf Verlangen eine Kopie der Auszeichnungen seiner Arbeitszeit aushändigen, § 2 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz. Von der Fahrerkarte muss vor der Überschreibung, die 28 Tage Aufzeichnung, digital im Firmen-PC abgespeichert werden. Die im Kontrollgerät (Black-Box) gespeicherten Daten müssen spätestens alle 90 Tage auf das digitale Firmen-Archiv heruntergeladen werden; hiervon sind Sicherungskopien getrennt aufzubewahren, § 2 Abs 5 FPersV.
Manipulationen
Der mechanische Tachograph ist Gegenstand zahlreicher Manipulationen, etwa verbogene Zeiger, Wegbegrenzung durch Gummi oder Schaumstoffteile und Kurzschlussschaltung. Auch das "Vergessen des Einlegens" bei Fahrtbeginn oder unerlaubte Tachoscheibenwechsel bzw. Schaublätter sind häufig. Durch die Digitalisierung werden die Manipulationen technisch schwieriger. Die technische und inhaltliche Kontroll- Überprüfung des Tachographen, ist durch eine Direktive von 1988 (EWG RL 88/599) EU-weit festgelegt worden. Diese inhaltlich genau festgelegte Überprüfung wird erneut am 11. April 2007 gültig (RL 2006/22/EG) und hat sehr genaue Vorschriften.
Unfallauswertung
Das EG-Kontrollgerät dient zwar eigentlich der Überwachung von Sozialvorschriften, doch ist es in Deutschland gang und gäbe, etwa Geschwindigkeitsverstöße über die Auswertung der Tachoscheibe aufzudecken und zu ahnden. Diese Vorgehensweise wurde Anfang der 1990er Jahre vom OLG Hamm höchstrichterlich gebilligt. Weiterhin werden Diagrammscheiben nach Unfällen häufig mikroskopisch ausgewertet und dabei das Annäherungsverhalten des Fahrzeugs an den Kollisionsort rekonstruiert. Durch die digitale Black-Box (365 Tage) könnten alle elektronischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dann etwa wie in einer Flugzeug- Black-Box oder UDS - Unfall-Daten-Schreiber Box gespeichert werden.
Chronologie
Durch das Verkehrs-Sicherungs-Gesetz vom (19. Dezember 1952) ist der Tachograph in Deutschland u.a. für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen obligatorisch geworden. Für neue LKW / Busse ab 23. März 1953 und ab den 23. Dezember 1953, müssen alle anderen alten LKW / Busse nach StVZO § 57a mit dem Tachograph ausgerüstet sein. Nur zur Beweis- Entlastung des Fahrpersonals iZm. der Lenk- und Ruhezeit wurde der Tachograph eingeführt, um das persönliche Kontrollheft (Lügenbuch) z.T. zu entlasten. Mit der VO (EWG) 543/69 wurde das erste Mal, am 1. April 1969, in der EWG eine gemeinsame Lenk- und Ruhezeitverordnung erlassen. Diese galt dann ab dem 1. Oktober 1969 grenzüberschreitend und genau 1 Jahr später für sämtliche Straßen- Beförderungen in der EWG. Die technische Merkmale wurden mit der VO (EWG) 1463/70 [[2]] vom 20. Juli 1970 nochmals EWG-weit festgelegt und das persönliche Kontrollheft hatte noch eine Übergangszeit bis 1. Januar 1978. Mit der Verordnung (EWG) 3821/85 [[3]] vom 20. Dezember 1985, wurde EWG-weit das Kontrollgerät am 29. September 1986 verpflichtend. International wurde am 1. Juli 1970 ein "Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals" (AETR) in Kraft gesetzt, das am 31. Juli 1985) verbessert wurde. Die derzeit letzte Änderungen insbesondere die verpflichtende Einführung des digitalen Kontrollgerätes (für Neufahrzeuge und Erstnutzungen, kein Umrüstungszwang) erfolgte durch die Verordnung (EG) 561/2006 vom 15.03.2006 (ABl. L 102, S.1 vom 11.04.2006) - sie trat in Teilen zum 01.05.2006 in Kraft, die überwiegenden Regelungen werden erst zum 11.04.2007 verbindlich.
Ursprung
Etwa ab 1835, mit dem Aufkommen der Eisenbahn wurde der Tachograph ursprünglich bei der Eisenbahn eingeführt, um Unregelmäßigkeiten innerhalb des Betriebes besser dokumentieren zu können. Der Initiator dieser damals technischen Neuerung war Max Maria von Weber als Verwaltungsbeamter, Ingenieur und Schriftsteller.
Der Ingenieur Otto Schulze patentierte schon am 7. Oktober 1902 sein ersten Wirbelstrom-Tachometer [[4]] (Tachograph) beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin an und ab 1908 erfolgte der Vertrieb in Deutschland, durch die O.S. Autometerwerke E. Seignol in Frankfurt/Main.
Mit dieser Erfindung konnte der Fahrer schon bald über sehr viel mehr als die aktuelle Geschwindigkeit unterrichtet werden und war damals noch eine exklusive Sonderausstattung im LKW. Die LKW- Fahrzeuge waren noch so langsam, dass die natürlichen Sinne des Menschen zur Einschätzung des Tempos ausreichten. Die Geschwindigkeit und damit evt. verbundene Gefahren wurden buchstäblich gefühlt. Erst mit steigender Motorleistung (PS) kamen die LKW schneller voran, als das Gehirn die tatsächliche Geschwindigkeit sicher erfassen und einordnen konnte.
Ein Siegeszug des automobilen Messwerks, begann ab 1923 mit dem Wirbelstrom-Tachometer (Tachograph) von Kienzle, der sog. "Aurorex-Uhr" [ggid=&sdc countryid=0&sdc flags=0&sdc pnid=HP&sdc zoneid=&sdc langid=0&sdc sectionid=0&sdc contentid=292&sdc linkid=&sdc sid=26749191101&sdc rh=&sdc bcpath=&sdc mpid=0&sdc sel arch period=&sdc unitid=0&sdc search term=Aurorex-Uhr&sdc search lang=DE&sdc search country=&image.x=26&image.y=9] bei der ein Rüttelpendel die Fahr- und Haltezeiten auf einer Diagrammscheibe aufzeichnet. Erst ab 1925 wird auch die Wegstrecke mit dem Kienzle Autographen festgehalten, der auch "Zeit-Weg-Schreiber" genannt wurde.
Die wachsende Verkehrsdichte und steigende Höchstgeschwindigkeit der LKW und deren ersten schwere Unfälle gaben Anlass für Geschwindigkeits- Messungen. Dem Straßburger Erfinder Otto Schulze war es mit dem speziellen Wirbelstrom-Tachometer gelungen, dieses Problem zu lösen.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr, Fernfahrer.
Weblinks
- Literatur
- Tachographenhersteller:
- http://www.siemens.com/index.jsp?sdc_p=l0o1038294u0mc61sp Tachograph- Geschichte
- http://www.kienzle.de/p_fe_fahrtschreiber.html Fahrtenschreiber von Kienzle
- http://www.vdo.com/dtco Digitale Fahrtenschreiber von VDO
- http://www.smartach.de Digitaler Tachograf von I+ME Actia
- http://www.iveka.de/ Digitaler Tachograf von Stoneridge (in Deutschland)
- Softwarehersteller:
- http://www.tachoplus.com Umfassende Netzwerklösung für die Archivierung und Auswertung von digitalen Tachographen.
- http://www.ByteBar.eu webbasierender Internetdienst mit Schwerpunkt auf Unternehmerpflichten im Bereich der Einhaltung der Vorschriften Lenk- und Ruhezeiten
- http://www.tachografen.de Hersteller vom Dako-Key und Software für Auswertung analoger und digitaler Tachografen mit Sozialvorschriftenmodul. Modular aufgebaute Produkte.
- http://www.xmatik.ch Software für die Archivierung und Auswertung der Daten des digitalen Tachografen
- Behördenseiten (Antragsverfahren Kontrollgerät-Karten)
- http://www.digiko.nrw.de Online-Antragstellung mit Informationen und Zuständigkeitsfinder bundesweit