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Diskussion:Kriegsverbrechen

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Patrick.kursawe in Abschnitt Vertreibung

Die Verteidigung war erheblich in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, weil einfach die Taten sehr schreklich waren, die diese Schweine begangen hatten. In jedem Gericht der Welt darf man nur die zugelassenen Beweismittel zur Verfügung stellen; andere wurden nicht anerkannt.


Stimmt, Kritik angenommen. Was mich gleich zur Kategorie Mord bringt, ma sehen, ob da nicht ein paar Verschlimmbesserungen drin sind ;-)

Ich habe einen Teil gelöscht, da er unausgewogen war. Auch die Literatur war, wenn man die Autoren ansieht, massiv unausgewogen. Und wirklich herb war es, wenn man von einer Seite, die sich mit deutschen Kriegsverbrechen im 3. Reich beschäftigt, auf einer Seite landet, deren einziges Beispiel ein umstrittener Fall aus Israel ist. --DF 11:11, 15. Jul 2004 (CEST)

Da der Holocaust allgemein als Genozid bekannt ist und da klar beschrieben ist, dass Genozid ein Kriegsverbrechen ist, ist die Erwähnung, auch Verbrechen im Rahmen des Holocaust seien als Kriegsverbrechen behandelt worden, redundant. Ich habe keine Ahnung, warum DF trotzdem darauf besteht, den Holocaust gesondert zu erwähnen, verweise aber darauf, dass es für Unstimmigkeiten Diskussionsseiten gibt. Get-back-world-respect 01:31, 21. Sep 2004 (CEST)

@get-back

Wieso bist du eigentlich so eifrig darum bemüht, den Holocaust in einem Artikel zu Kriegsverbrechen unter keinen Umständen zu erwähnen, umgekehrt aber Bombardierung Dresdens unbedingt in den Nürnberger Prozessen? Du merkst, worauf ich hinauswill. Komischerweise hab ich auf irgendeiner Diskussionsseite gelesen, dass dir die Unterstützung bei deinen Feldzügen durch so Leute wie Salomonschatzberg etwas unheimlich ist, was dann so gar nicht zu meinem ersten Gedanken passt. Also, was motiviert dich dazu?

ehrlich interessiert,--griesgram 01:48, 21. Sep 2004 (CEST)

Genau das wüßte ich auch gerne und auch weil diese gerade die Nazipolitik doch der Auslöser für die Definition von Völkermord war. Aber so ist im Artikel der Inhalt klinisch sauber in Fremdwörter aufgelöst, ohne dass eine Vorstellung dessen entsteht, was den Zusammenhang von Kriegsverbrechen und Vernichtung der europäischen Juden (und anderer Bevölkerungsgruppen) denn eigentlich herstellt. --DF 08:21, 21. Sep 2004 (CEST)
folge dem Link Demozid.--DF 13:04, 21. Sep 2004 (CEST)
Ich finde es selbstverständlich, dass man Massenmord Massenmord nennt, und Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen. Meiner Meinung nach sehr lobenswerte Projekte, wie der Versuch in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, durch Erinnerung gemeinsamen Leidens zur Versöhnung beizutragen, funktionieren nur, wenn sich nicht eine Seite in die Tasche lügt und auf der anderen Seite die Menschen glauben, sie müssten sich schämen und den Mund halten. "Es darf nie wieder passieren" ist nur dann ein Leitsatz, der auch Wirkung hat, wenn er nicht indoktriniert, sondern bewusst durchdacht und nachvollzogen wird. Dann ist es nur folgerichtig, ihn nicht auf den Holocaust zu beschränken, sondern auch die Bombardierung von Zivilisten einzubeziehen, die, anders als der Holocaust, immer wieder passiert. Natürlich war der Holocaust das schlimmste aller Verbrechen. Deswegen darf er aber nicht in der Rezeption so überrepräsentiert werden, dass alles andere aus den Augen verloren wird. Wenn es nur noch die einen gibt, die peinlich berührt darüber hinweggehen wollen, dass auch die Alliierten Kriegsverbrechen begangen, und auf der anderen Seite Rechtsextremisten, die meinen, anhand der Kriegsverbrechen der Alliierten zeigen zu können, die Nationalsozialisten seien ungerecht behandelt worden - Epikur stellte ja sogar die Frage nach der Kriegsschuld - dann ist eine aufrichtige Verarbeitung des Vergangenen nicht möglich, was auch für die Haltung zum jetzigen fatale Folgen haben kann.
Zum konkreten Text: verstehe ich Recht, dass der Holocaust hier speziell erwähnt werden soll, weil Genozid nach damaligem Recht noch nicht gesondert als Kriegsverbrechen aufgeführt war? Ich finde, das ist noch nicht ganz deutlich. Dass es schon damals als Kriegsverbrechen gelten musste, ist ja unstrittig, angesichts des Verbots, gezielt Zivilisten zu töten. Einen Begriff "entwickelt" man nicht. Inhaltlich bin ich jetzt einverstanden, aber sprachlich ist es noch nicht gut. Get-back-world-respect 15:32, 21. Sep 2004 (CEST)
Es gab kein generelles Verbot, Zivilisten gezielt zu töten. Im GEGENTEIL: Bei der völkerrechtlich damals klaren Rechtslage war es erlaubt, als Repressal-Maßnahme eine angemessene Zahl von Zivilisten im Zusammenhang mit der ursächlichen Tat zu exekutieren. Davon haben sowohl die Deutschen als auch die West-Alliierten mehrfach unisono Gebrauch gemacht. Nur den Deutschen ist diese meist 1:10-Repressal-Festsetzung dann vorgeworfen und von den Gegner-Gerichten dann auch abgeurteilt worden. Ich erinnere an Erich Priebke, an weitere italienische Maßnahmen und derlei Greisen-Hatz mehr, die ein bezeichnendes Licht auf die gnadenlosen Verfolger von tatsächlichem und scheinbarem Unrecht wirft.

Parkinson, der 9.

Das Problem bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen ist gerade, dass 1. Für die Verfolgung erstmal der Staat verantwortlich war und ist, dessen Kombattanten (nur diese können Kriegsverbrechen begehen - alles andere unterliegt dem Strafrecht)das Verbrechen begehen; 2. im historischen Kontext, insbesondere den 2. Weltkrieg betreffend, das moralische Empfinden nicht mit dem (Kriegs-) Strafrecht übereinstimmt. Das führt dann dazu, dass der Holocaust rein formal kein Kriegsverbrechen ist, da Völkermord bis dahin nicht rechtswidrig war. Grundsätzlich unterstand die Zivilbevölkerung dem Gewahrsam des Staates, der die tatsächliche Gewalt im Gebiet ausübte. Geiselerschießungen waren durchaus erlaubt (nebenbei: bei Erich Priebke führte gerade die Überschreitung des 1:10 Verhältnisses zur Verurteilung). Es läßt sich eine lange Diskussion über die Rechtsgrundlagen des Nürnberger Tribunals auch unter den Allierten verfolgen, da Völkermord eben nur in diesem Fall (Deutschland) verhandelt werden sollte. Erst darauf aufbauend konnte die Rechtsentwicklung zum internationalen Strafgerichtshof von Den Haag führen. Das dies aber immer noch ein Problem darstellt, zeigt die fehlende Anerkennung durch einige große Staaten, die befürchten ihre eigenen Soldaten dort zu sehen. Die Kriegsverbrechen der Allierten sind zwar immer behauptet aber von Juristen nicht abschließend festgestellt. Auch käme es auf den Einzelfall an. Also während die Bombardierung von Dresden vielleicht noch ziemlich unstrittig wäre, könnte die Bombardierung des Ruhrgebiets mit seiner Konzentration an Rüstungsproduktion und Verkehrsknoten schon schwieriger in der Verurteilung werden. Insofern wird es wohl noch einiger Diskussionen bedürfen.



Beispiele

Wäre mal interessant zu erfahren wär alles ein Kriegsverbrecher ist


IN DISKUSSION VERSCHOBEN

...

Bei den Nürnberger Prozessen ab 1946 wurden zwar zahlreiche Verbrechen, die im Rahmen des Holocaust begangen worden waren, als Kriegsverbrechen behandelt, die nominell damals schon strafbar waren. In Nürnberg wurde eine Ahndung von Straftatbeständen, die erst nach dem 2. Weltkrieg rechtsverbindlich vereinbart wurden, veranstaltet. Der bis dato gültige Rechtsgrundsatz, keine Verurteilung ohne zuvor festgelegtes Recht (nullum crimen sine lege), fand hier keine Beachtung. Irgendeine rechtliche Würdigung von Kriegsverbrechen der Alliierten des 2. Weltkriegs fand noch nicht statt.

Der letzte Satz stimmt nicht, siehe etwa: Biscari-Massaker 84.59.76.132 19:45, 25. Jan 2006 (CET)

Relativierung von Kriegsverbrechen

In der hier vorgestellten Definition von Kriegsverbrechen zeigt sich im letzten Absatz beispielhaft, wie über eine vermeintliche juristische Argumentation Kriegsverbrechen in ihrer je besonderen From relativiert werden. Die Nürnberger Prozesse waren ein historisches Ergebniss bei der Befreiung vom National-Sozialismus. Die Kriegsverbrechen des National-Sozialismus sind in ihrer From einzigartig. Hierfür verwendet die Holocaust-Forschung den Begriff (Signifikanz des Holocaust). Derartige Verbrechen wie die Vernichtung von Menschenleben einzig aus dem Moitv des Vernichtungswillens, für den Auschwitz als Metapher steht, waren in dieser Form bis dahin nicht bekannt. In der aufmerksamen und kritischen Diskussion um die Lehren aus dem Holocaust wird diese Besonderheit nicht relativiert. Die Relativierung des Holocaust wird dort als antisemitische Strategie offengelegt, die trotz und wegen Auschwitz von dem Holocaust - oder genauer von der Shoa - ablenken will. Die Relativierung des Holocaust wird als sekundärer Antisemitismus bezeichnet. Sekundär, weil das eigentliche Motiv, der Hass auf das, was man für jüdisch hält, nicht direkt in den Vordergrund tritt. Die Relativierung des Holocaust dient dabei der eigenen Entlastung, um z.B. keine Verantwort für das eigene Handeln als Lehre aus dem Holocaust ziehen zu müssen. Die Relativierung dieser besonderen Kriegsverbrechen stehen in einer Reihe mit der Leugnung des Holocaust und mit der Instrumentalisierung des Holcaust für die eigenen emotionalen oder politischen Bedürfnisse.


Neutralität sollte hier diskutiert werden.--Florian K 16:40, 12. Dez 2004 (CET)

Gerne! Bin sehr gespannt und interessiert. Aber wenn du tatsächlich keine Diskussion beginnst und lediglich dir deine Überlegungen dadurch erleichterst, dass du den Beitrag aus dem Artikel herausschneidest, um ihn hier zu entsorgen, dann bestehe ich auf eine Rückverlegung. Übrigens ist Antisemitismus unmöglich ein neutrales Thema. Entweder du ignorierst ihn oder du nimmst dazu Stellung. Ich versuche es hier im Sinn von Aufklärung. Also Retour, bis die Diskussion geführt wurde. --Herr Andrax 19:30, 12. Dez 2004 (CET)

Kriegsverbrechen

Ich möchte in die Debatte die Frage werfen, warum eigentlich Kriegsverbrechen solche Verbrechen sind, die die internationale Staatengemeinschaft tangieren und insoweit ihre Sanktionierung gegen den Willen der Beteiligten Staaten von der internationalen Gemeinschaft vorgenommen werden darf. Als vernunftgeleitete Wesen ist es unsere Aufgabe solche Begründungszusammenhänge herzuleiten, denn die Tatsache, dass etwas so behandelt wird, wie es behalndelt wird, ist nicht ausreichende Begründung. Ich freue mich auf eine spannende Debatte. Ich darf vorwegschicken, dass ich die Ansicht vertrete, dass auch im Rahmen der Kriegsverbrechen ein Bereich zu isolieren ist, der der Zuständigkeit der internationalen Gemeinschft entflieht, m.a.W. damit ein Verbrechen von der Staatengemeinschaft verfolgt werden kann muss es die Schwerkraft des Staatsrechts verlassen. Wie die Individuen ggü. dem Staat (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Familie ggü. dem Staat (Art. 6 GG) muss auch den Staaten ein Bereich autonomer Regelung verbleiben. Dieser Bereich wird zumeist als der Ort der Internen Angelegenheiten formuliert. Ziel meiner Diskussion ist, anhand rechtsphilosophischer Erwägungen, die Kriterien zu entwickeln, die dem Verbrechen die notwendige Qualität zur Überwindung der Schwerkraft des Staatsrechts zu gelangen.


Babi Jar?

Nach meiner Meinung war Babi Jar ein Verbrechen, aber kein Kriegsverbrechen. Es wurde gezielt eine bestimmter Teil der Bevölkerung ermordet. Dies stand in keinerlei Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen. Daß Wehrmachts- und SS-Soldaten mitwirkten, macht meiner Meinung keine Kriegshandlung daraus. Die Täter hätten auch ohne Kriegsgericht als Mörder angeklagt und verurteilt werden können. Was ist Eure Meinung?

--EchtP 11:11, 23. Aug 2006 (CEST)

Ja, warum eigentlich Kriegsverbrechen durch Fremde aufarbeiten lassen?

Den prinzipiellen Gedankengang des vorhergehenden Schreibers aufgreifend, wage ich zu behaupten, daß ein Land, wenn es "vom Bösen" befreit ist, wie auch immer, durchaus eigenständig in der Lage ist, sich selber von Verbrechen zu befreien. Wer das bezweifelt, der hält bestimmte Staaten, Länder, Völker, wenn sie frei entscheiden können, für blöde, dumm oder unfähig. So daß Fremde sich um die Angelegenheit alleinzuständig kümmern müssen. Offensichtlich in Deutschland der Fall gewesen? Trotz hervorragender Juristischer Fakultäten, sogar US-Ankläger haben ihre juristische Ausbildung im Deutschland der Vorkriegszeit genossen. Wieso die Eigenheilkräfte des Deutschen Volkes, Deutschlands, nicht in der Lage gewesen sein sollen, Unrecht und Verbrechen von Tätern in und aus dem Deutschen Volk damals aufzuarbeiten, und deswegen Fremdjustiz Deutschland jahrelang dominieren mußte, ist mir völlig schleierhaft. - Es sei denn, die Befreier, auch Besatzer genannt, hätten noch andere Motive als nur die Befreiung Deutschlands vom bösen Adolf und seinen Spießgesellen in petto gehabt. Was also war wirklich los, warum fremdes Siegerrecht, zudem weitgehend neu kreiert, extra fürs Fest, für die tumben Deutschen, die zu blöde gehalten wurden/werden, Eigenheilkräfte in schwierigen Bereichen zu entwickeln? Sind sie denn heute da, oder muß man diese Bande von Deutschen heute auch noch sicherheitshalber im Auge behalten, einbinden, weltweit?

Ketzerische Fragen, aber so kommt man dem ewigen Kampf von veröffentlichter und tatsächlicher Wahrheit doch einen großen Schritt näher, asymptotisch natürlich nur. Aber, das allein war hier aufzuzeigen.

Parkinson, der 9.

Wegen der Verstöße gegen fundamentale Rechtsgrundsätze sind sämtliche Urteile in Nürmberg ohnehin vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Man kann also nicht davon sprechen, dass die Rechtsgrundsätze "strittig" seien, nur weil eine überhebliche Siegerjustiz in ihrer Willkür diese mit Füssen trat. Zudem muss man sagen, dass es in der Tat sehr kurzsichtig von den Siegern war, die Verbrecher nicht einfach nach DEUTSCHEM Strafrecht zu verurteilen und hierzu diejenigen Richter zu verwenden, welche im Dritten Reich aus politischen Gründen entlassen worden waren. Die Strafen selbst wären im Ergebnis sicherlich ähnlich gewesen. --84.167.144.90 14:27, 30. Dez 2005 (CET)

Schon Churchill hat nach dem Kriege ganz klipp und klar fest gestellt, dass aus Alliierter Sicht der Krieg gegen Deutschland NICHTS mit dem Nationalsozialismus zu tun hatte. Deutschland wurde bekämpft (nicht die Nazis!), weil es als Macht in Europa zu stark wurde. Natürlich wurde es zu stark, weil Hitler expansionistisch agierte, dieses Handeln allein störte jedoch weder England noch Frankreich, dagegen die immer unausgewogenere Machtrelation auf dem Kontinent um so mehr. Das Hauptproblem der Deutschen war, dass dieser Sachverhalt der deutschen Bevölkerung (vor der Umerziehung) SEHR GUT bekannt war, und man wusste, dass die "guten Alliierten" keineswegs Krieg führten, um Deutschland zu "befreien". Was heute moralisch in die alliierten Intentionen hineininterpretiert wird, führt möglicherweise einmal dazu, das irgendwann Churchill vor Lachen von seiner Wolke fällt. --84.167.165.112 16:48, 29. Dez 2005 (CET)


@ Parkinson, 84.167.165.112 Polemische Beiträge, die außer spekulativen oder falschen historischen Fakten keinen Informationswert bieten und nur auf eine Relativierung der deutschen Verbrechen abzielen, sind meines Erachtens überflüssig. Über willkürliche alliierte Siegerjustiz und vermeintlich unterdrückte Wahrheiten könnt ihr euch meinetwegen in einschlägigen Nazi-Foren ausjammern, hier ist nicht der geeignete Ort. Darum zu euren Kommentaren nur folgendes: 1. "Deutsche zu blöde" Die Aufarbeitung der vom Naziregime begangenen Verbrechen von außen war notwendig, da von deutscher Seite kaum Interesse an Strafverfolgung bestand bzw. eine adäquate Aufarbeitung mehr als fraglich gewesen wäre. Die kläglichen Versuche der deutschen Justiz in den 60er Jahren beweisen dies (gilt aber auch anderswo, siehe Ex-Jugoslawien: Kriegsverbrecher wie Mladic gelten als Helden). Die Mehrzahl der Deutschen war also nicht ’zu blöde’ dazu, sondern hatte keine Lust, weil sie entweder selbst schuldig waren oder sich schämten, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen. 2. "Siegerjustiz" Es stimmt, der Grundsatz “Nulla poene sine lege“ fand keine Anwendung, da es keinen Sinn macht, nach Gesetzen zu urteilen, die von einem Unrechtsregime beschlossen wurden, so dass formal-juristisch kein Straftatbestand vorliegt oder aber angesichts der Unge-heuerlichkeit der Verbrechen bislang ein solcher Straftatbestand fehlte; Telford Taylor, US-Chefankläger, sah das Tribunal als Versuch, „die Unzulänglichkeit des bestehenden Völkerrechts als Quelle einer Rechtsgarantie für den Frieden und die Menschenrechte“ zu beenden, indem man einen neuen Weg ging und für die offenkundigen Verbrechen einen neuen Straftatbestand konstruierte. Klar, dass deutsche Täter das gemein fanden, etwa der Marinerichter Filbinger O-Ton: „Es kann doch heute nicht Unrecht sein, was damals Recht war“. Sogar bundesdeutsche Justiz (freilich mit früheren Nazirichtern gut dabei) folgte bis in die 60er dieser kruden Logik. 3. "Churchill-Zitat" Der liebe Churchill mal wieder. Was ich schon an Zitaten von ihm gelesen habe, die ihm von irgendwelchen Nazis untergeschoben werden, muss er ja der beste Kumpel vom Adolf gewesen sein. Fakt ist: Großbritannien und Frankreich erklärten Nazi-Deutschland den Krieg, weil sie nach dem deutschen Einmarsch aufgrund ihrer Bestandsgarantie für Polen dazu verpflichtet waren und aus keinem anderen Grund. Also keine Rede von „Unausgewogenheit auf dem Kontinent“. Die Appeasement-Politik der 30er Jahre diente allein dem Zweck um (fast) jeden Preis (siehe Münchner Abkommen) den katastrophalen Krieg zu verhindern, den halt leider Hitler um jeden Preis wollte. Und natürlich war der Zweck der Kriegführung in erster Linie, die von Nazi-Deutschland besetzen Länder zu befreien, weniger die Deutschen selbst, die für ihren Führer auch noch an der Wolga die Heimat tapfer verteidigten. 4. „Umerziehung“ Wenn du unter dieser ominösen “Umerziehung“ verstehst, dass in Deutschland heute Militarismus, Kriegsverherrlichung, Obrigkeitshörigkeit und Chauvinismus weitgehend verschwunden sind (von Nassbirnen mal abgesehen) und sich die heutige Gesellschaft durch Weltoffenheit, Pluralismus, demokratisches Bewusstsein und kritischem Umgang mit der eigenen Vergangenheit (anders als die meisten Nationen) auszeichnet, na dann, danke, dass wir umerzogen wurden. Es ist aber wohl so, dass diese Entwicklung eher mit einem gesellschaftlichen Emanzipations- und Reifeprozess zu tun hat, als mit irgendwelchen subtilen Umerziehungsmaßnahmen, höchstens vielleicht von den Alliierten mitangestoßen wurde.

Traurig, in Wikipedia solche Banalitäten wiederholen zu müssen, aber der geistige Minimalismus mancher Schreiber macht es nun mal nötig. Marco

Traurig, diese billige und oberflächliche Polemik in der Wikipedia wiederholt zu sehen.


An die vorhergegangenen Autoren. Eure Argumentationen wären überzeugender, wenn Ihr unterschreiben würdet. Was mich an den Nürnberger Prozessen stört, ist die Tatsache, daß Verbrechen, wie die gezielte Ermordung von Millionen von Menschen und die Kriegsverbrechen innerhalb eines Prozesses abgehandelt wurden und damit all diese Verbrechen unter dem Begriff "Kriegsverbrecherprozess" subsumiert wurden. Mord ist ein Straftatbestand, der meines Wissens auch von den Nazigesetzen nicht gedeckt war. Die Verantwortlichen hätten allein schon für diese Straftaten verurteilt werden können. Etwas anderes ist der Vorwurf der Führung eines Angriffskrieges, da er auch später noch ungestraft eröffnet wurde (67er-Krieg zwischen Israel und Ägypten, Irakkrieg) Daher tun sich inzwischen viele schwer mit dem Begriff "Kriegsverbrechen", da im Hinterkopf damit der Holocaust verbunden wird, der gar kein Kriegsverbrechen sondern ein Kapitalverbrechen war. Auch die Ermordung der Kurden durch Saddam war kein Kriegsverbrechen, sondern ein Verbrechen.

--EchtP 11:34, 23. Aug 2006 (CEST)


O.K. Tobnu, aber den korrekten Web-Link (bringt NPOV in den Weblink-Abschnitt hier) und Sprachstil-Verbesserungen nicht gleich mitvernichten! --Init 17:03, 16. Feb 2006 (CET)


Warum wurde ohne Diskussion ein Weblink einfach entfernt, der Informationen über ein Kriegsverbrechen enthält, das bisher noch nicht hier verlinkt war?

"Weiterführend" wäre es z.B. statt einfach zu löschen, selbst sich die Arbeit des Recherchierens zu machen und weitere Links einzustellen. Aber Löschen ist ja einfacher...--Init 17:50, 16. Feb 2006 (CET)

Über die Operation Gomorrha gibt es schon einen kompletten Artikel, der über das Stichwort Flächenbombardement, das im Artikel verlinkt ist, gut erreichbar ist. Wenn die Befürworter dieses Links zum "Abendblatt" sich mal bitte Wikipedia:Weblinks ansehen würden? Wo bitte vertieft und erweitert dieser Link zu einem Zeitungsartikel Informationen, die so nicht im betreffenden Wikipedia-Artikel sind oder leicht in ihn aufgenommen werden könnten?

Das hier ist immer noch eine Enzyklopädie, keine Linksammlung. Daher finde ich es verfehlt wenn "Init" es als erstrebenswert bezeichnet hier einfach ein paar weitere Links auf Kriegsverbrechen reinzustellen. Inhalt bitte, nicht Links.

Da ich nicht an einem Edit-War interessiert bin, bitte hier begründen wieso [dieser Abendblatt-Artikel] es wert sein soll, hier verlinkt zu werden. --Patrick Kursawe 10:15, 17. Feb 2006 (CET)

Über vieles "gibt es schon einen Artikel", aber es gibt nun mal Artikel, in die ein Link hineingehört, auch wenn es schon ähnliche Artikel gibt. Denn wenn man Deinem Argument folgen würde, könnte man ja auch gleich ganze Artikel löschen, weils schon ähnliche gibt, also ne.

Der Link ist deswegen interessant gerade für diesen Artikel, weil er die Problematik von Kriegsverbrechen auch im Hinblick auf heute verdeutlicht, und weil er zeigt, daß von allen Seiten solche Verbrechen verübt wurden.

Ich stimme Dir zu, der Artikel ist dürftig, es gehören Beispiele von Kriegsverbrechen in den Text, nicht nur in die Weblinks. Dazu braucht es aber Bearbeitungszeit. Bis der Text nun weiter ausgebaut sein wird, ist es aber doch nun wirklich nicht hilfreich, auch noch Links einfach wegzulöschen. Dann wird der Artikel ja noch dünner. --Init 10:57, 17. Feb 2006 (CET)

Wenn Artikel redundant sind, dann werden sie natürlich auch gelöscht - es geht nicht um "ähnliche", sondern es geht um einen unkommentierten Link auf einen mittelprächtigen Zeitungsartikel zu einem Thema, das innerhalb der Wikipedia bereits ausgiebig behandelt ist.

Wenn Du schon meinst hier Links ohne weiteren Text einfügen zu müssen dann nimm Dir doch bitte wenigstens 10 Sekunden Zeit um den Link zu beschriften - nur eine "1" ist wirklich nicht hilfreich. Übrigens ist das wieder ein Link, der eigentlich zum Artikel über das Massaker von Katyn gehört (wo er auch schon vorhanden ist). Ist das denn so schwer? Dies ist der Artikel über "Kriegsverbrechen" im allgemeinen. Für konkrete Beispiele sollten die Links beim Artikel zu diesem konkreten Beispiel sein. --Patrick Kursawe 10:02, 20. Feb 2006 (CET)


Wenn dies der Artikel zum Thema Kriegsverbrechen allgemein ist, also ohne "konkrete" Beispiele, warum ist dann aber unbeanstandet der Link "Alle deutschen NS-Urteile" wegen deutscher Kriegsverbrechen drin? Es wird also doch auf deutsche Kriegsverbrechen verwiesen! Warum dann nicht auch auf Katyn? Nicht logisch. In dem Link "Alle deutschen NS-Urteile" geht es überdies gar nicht einmal speziell um Kriegsverbrechen, sondern um NS-Tötungsverbrechen, also ein zwar ähnliches, aber doch auch nicht direkt zum Artikel passendes Thema. Trotzdem darf es hier unbeanstandet stehen. O.K. Warum wird dann wegen "Katyn" gemeckert? Habe den Link "Katyn" jetzt beschriftet.--Init 10:15, 20. Feb 2006 (CET)


Schon besser so! --Init 10:32, 20. Feb 2006 (CET)


Ein schlechter Link wird nicht besser, wenn man noch einen schlechten Link hinzufügt. Deinen Einwand finde ich berechtigt. Beide entfernt.

Bitte die Anzahl der Beispiele bei "Siehe auch" klein halten - das soll kein Ersatz für Kategorie:Kriegsverbrechen sein. Ich schlage maximal 3 Stück pro Oberbegriff vor. Kannst Du damit leben? Generell sollte dieser Teil, wenn er umfangreicher wird, vielleicht besser aus dem Artikel entfernt und dafür die Kategorien-Seite mit den Unterkategorien verbessert werden (also z.B. Unterkategorie "Flächenbombardement" einführen und bei den jeweiligen Artikeln eintragen)

--Patrick Kursawe 10:39, 20. Feb 2006 (CET)

Ich kann mit dem Artikel so wie er ist jetzt leben. O.K. --Init 10:49, 20. Feb 2006 (CET)

Vertreibung

Meines Wissen nach zählt Vertreibung auch zu den Kriegsverbrechen und sollte daher in den Beispielen mit aufgeführt werden.

Lehrig 09:20, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich sehe die große Gefahr, daß die Beispiellisten ausufern. Reicht es nicht, wenn Vertreibung mit in der Kategorie steht? Schließlich gibt es noch jede Menge andere Kriegsverbrechen, zu denen hier auch keine Beispiele stehen. Patrick Kursawe 11:11, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Tagesaktuelle Beispiele

Ich finde es auf der einen Seite richtig auch die aktuelle Situation in diesem Probelmfeld aufzunehmen, einen Fall wie Haditha, wo noch fast nichts bewiesen ist, in eine Reihe mit den historisch wirklich bedeutsamen Vorkommnissen zu stellen, stellt aber zum einen eine Verzerrung in der Bedeutung dar und zum anderen relativiert es die Beispiele insgesamt. Darum möchte ich bitten den Link auf Haditha heruaszunehmen.--WerWil 07:48, 2. Jun 2006 (CEST)

Sehe ich auch so, habs entfernt. Patrick Kursawe 08:25, 2. Jun 2006 (CEST)



Pragmatische Betrachtung der Anerkennung von Kriegsverbrechen

Man muß realistisch sehen, was passiert wäre, wenn USA oder England die Flächenbombardements als Verstoß gegen die Haager Verordnung anerkannt hätten oder auch, daß die USA ihre Kriegsverbrechen in Vietnam als solche anerkannt hätten..............................................

.................... Dann wären sie zur Wiedergutmachung nach eben dieser Verordnung verpflichtet gewesen!!!!

Daher gilt noch heute wie im alten Rom: "Vae victis"


--EchtP 10:53, 23. Aug 2006 (CEST)

Atomwaffenbesitz und Nichtratifizierung des Rom-Statuts

Ich halte die Information für wichtig, dass die aufgelisteten Staaten über Atomwaffen verfügen, da der Einsatz der meisten Atomwaffen in so gut wie jedem denkbaren Szenario durch die schiere Größe des betroffenen Gebiets automatisch ein Flächenbombardement und damit ein Kriegsverbrechen darstellt. Man muss dabei berücksichtigen, dass heutige Atomwaffen eine deutlich größere Zerstörungskraft als Little Boy und Fat Man aufweisen und bereits den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki eine große Zahl von Menschen zum Opfer gefallen sind. Deren genaue Zahl lässt sich wegen den Spätwirkungen der radioaktiven Strahlung nur schwer beziffern. -- jupp (Diskussion) 13:56, 13. Sep 2006 (CEST)

Illustration - Agent Orange


"US-Flugzeuge versprühen das hochgiftige Agent Orange über Vietnam."

Das ist ein schlechtes Beispiel für Kriegsverbrechen - es ist meiner Meinung nach gar keines.

Vorschlag: Ersatz durch ein Bild der zerstörten Altstadt von Dresden, bzw. ein Bild aus einem US/Briten-Bomber über Dresden in der Nacht des Feuersturms.

DAS war ein Kriegsverbrechen ersten Ranges - gezielt wurden Zivilisten angegriffen, mit dem einzigen Zweck, möglichst viele Frauen, Kinder, Alte, Verwundete etc. zu ermorden. Die Bombardierung hatte keinerlei militärischen Sinn.

Alternative:

Ein Bild von Hiroshima oder Nagasaki - rechtlich vergleichbar mit den Feuerstürmen auf deutsche Städte. Hier waren ebenfalls Zivilpersonen - ja die Bevölkerung ganzer Städte - Ziel der Aktion. Militärischer Nutzen bzw. Notwendigkeit: Null.

Agent Orange als Beispiel für Kriegsverbrechen zu bringen ist ungefähr so sinnvoll wie Angela Merkels Foto zur Illustration des Begriffes "Schönheitsideal" zu gebrauchen ...


Hallo Herr/Frau Namenlos,

Es ist natürlich immer besser nur die Beispiele zeigen zu wollen, welche die eigenen Argumente unterstützrn, aber rein formal ist weder die Bombardierung von Dresden, Hiroshima oder Nagasaki, noch der Einsatz von Agent Orange als Kriegsverbrechen verurteilt worden. Da bei allen diesen Handlungen Zivilisten getötet oder schwer geschädigt wurden, kämen sie alle für eine Diskussion darüber in Frage. Vielleicht sollte man etwas eindeutiges nehmen - ´Bilder von deutschen Einsatzgruppen, die gefangene Soldaten jüdischen Glaubens erschießen, das hätte den Vorteil das hier eine eindeutige juristische Aufarbeitung stattgefunden hat, und das Töten von Kriegsgefangenen auch moralisch allgemein als Kriegsverbrechen verstanden wird. Und zu Frau Dr. Merkel: Schönheit liegt immer im Auge des Betrachters ... Maik F.