Zum Inhalt springen

Revision

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. November 2006 um 10:35 Uhr durch Marco Daniel Nattler (Diskussion | Beiträge) (Gebräuchlichste Bedeutungen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Ausdruck Revision (Zeitwort revidieren) leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung (lat.: re - wieder, zurück und videre - ansehen).

Ursprünglich war "Revision" vor allem ein Fachbegriff der Buchhaltung und der Rechtswissenschaft, wird aber mittlerweile auch in vielen anderen Bereichen verwendet.

Gebräuchlichste Bedeutungen

  • In der Wirtschaft und in der Behörde ist die Revision eine oder mehrere zu besetzende Position (en), die im Zuge eines immer an zunehmender Relevanz gewinnenden "Change-Managements" zur Überprüfung des durch die Unternehmens- bzw. Amtsführung gesetzten Ziels, deren Umsetzung verifiziert, berichtet und je nach Authorisierung berichtigt: Siehe staatlich anerkannte Revision.
  • In der Rechtswissenschaft ist die Revision ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht führt, siehe Revision (Recht).
  • In der Wirtschaft, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, bezeichnet man als Revision allgemeine interne oder externe Prüfungsvorgänge, siehe Revision (Wirtschaft).
  • Im Vereinswesen wird teilweise auch die Tätigkeit der Kassenprüfer als Revision bezeichnet.
  • Im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, steht der Begriff revisionssicher für nachprüfbar, unveränderbar, nachvollziehbar.
  • Bei der Gesetzgebung steht Revision für die Überarbeitung eines Gesetzes, siehe Revision (Gesetzgebung).
  • In der Zeit der Weimarer Republik stand der Begriff für das in Deutschland weit verbreitete Streben, die als nationale Schmach und als ungerechtes Diktat empfundenen Bestimmungen des Versailler Vertrags zu ändern (siehe Vertragsrevisionismus).
  • Im Apothekenwesen ist die Revision die unangekündigte Inspizierung der Apothekenbetriebsräume durch den Pharmazierat.
  • Im Bankenwesen ist die Revision eine, dem Vorstand direkt unterstellte, prüfende und beratende Stabsfunktion / Stabsabteilung.
  • Im Verlagswesen ist die Revision eine bei der kritischen Edition (z.B. von Musikwerken) vorgenommene Sichtung aller wichtiger Quellen, über die ein Revisionsbericht erstellt und entweder als Anhang oder als gesonderter Band veröffentlicht wird.
  • Im Bibliothekswesen bedeutet Revision eine Überprüfung des Bestandes an Medien auf Vollständigkeit und richtige Ordnung der Aufstellung.

Weniger gebräuchliche

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Verwendungen, die teilweise durch Übertragung herleitbar sind:

Siehe auch