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Paulskirchenverfassung

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Die in der Paulskirche zu Frankfurt am Main nach langen Diskusionen beschlossene Verfassung sah, gegen den Willen der Republikaner, vor, dass Deutschland eine Erbmonarchie konstitutionellen Zuschnitts werden sollte. Zu diesem Zweck trug das Parlament dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. am 28. März 1849 die deutsche Kaiserkrone an. Dieser berief sich auf sein Gottesgnadentum und lehnte ab. Damit war die Verfassung des Paulskirchenparlaments gescheitert. Desweiteren waren in ihr diverse Grundrechte (etwa die Unverletzlichkeit des Eigentums und die Redefreiheit) festgeschrieben, die später in die Verfassung der Weimarer Republik und ins Grundgesetz einflossen.

Vorausgegangen war diesem Prozess die Märzrevolution 1848, die in vielen Staaten Europas Ausdruck gegen die vorherrschende monarchische Ordnung nach der Restauration war.

Literatur

  • Jörg-Detlef Kühne, Die Reichsverfassung der Paulskirche, Neuwied 1998, ISBN 3472030240