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Privathaftpflichtversicherung

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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den einzelnen auf der Hand.

Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung (z. B. der Justizbehörden für ehrenamtlichen Betreuer und Vormünder) ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig Gewinn erzielt werden soll.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baumaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.

Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausübung der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden müssen. Wenn zusätzlich nicht abgesicherte Haftpflicht-Risiken (nicht: Kfz-Versicherung!) neu hinzutreten, sind sie zwar zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage mitgeteilt und dann eingeschlossen werden.

Die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte nicht unter 3 Mio. liegen. Nur einzelne Versicherer bieten deutlich höheren und sogar unbegrenzten Versicherungsschutz. Diese Summen werden teils pauschal für Personen- und Sachschäden, teils jeweils isoliert für Personen- oder Sachschäden angeboten. Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, wären über eine Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern, sie spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle und werden nicht generell, jedenfalls mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme, abgesichert.

Als zusätzliche Bausteine für einen umfassenden Versicherungsschutz können vereinbart werden

  • Forderungsausfall-Versicherung
  • Haftpflicht für deliktsunfähige Kinder: der Versicherer leistet auch dann, wenn ein Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres einen Schaden verursacht und weder gegen es selbst noch - wegen einer Aufsichtspflichtverletzung - gegen die Eltern Schadenersatzansprüche bestehen. Die Leistung ist auf recht geringfügige Beträge beschränkt.
  • Verlust von geliehenen, also fremden Wohnungsschlüsseln. Aufgrund der häufig vorhandenen Schließanlage bei Wohnblöcken werden die Kosten, meist vertraglich Summenmäßig begrenzt, für den Austausch der Schließzylinder gezahlt.

Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen. Letztere unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Versicherern.

Ausfalldeckung

Die Forderungsausfall-Versicherung oder Ausfalldeckung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung der Privat-Haftpflichtversicherung. Sie kann gegen Mehrbeitrag oder in kundenfreundlichen Paketmodellen abgeschlossen werden. Die Ausfalldeckung trägt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen die man gegen einen, z. B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung des Schädigers, zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat.

Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt.

Die Forderung muss ferner meist einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig sind jedoch auch Höchstgrenzen für die Entschädigungsleistung üblich.