Diskussion:Schornsteinfeger
ich habe den folgenden text aus dem artikel hierher verschoben:
Schornsteinfeger aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Die Aufgabe eines Schornsteinfegers, auch Essenkehrer, Rauchfangkehrer, Kaminkehrer oder Kaminfeger ist die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen. Sowie die Beratung der Betreiber in feuerungstechnischen Fragen. Gemäß der jeweiligen Kehr- und Überprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer, werden in Deutschland sämtliche Schornsteine und Feuerungsanlagen (auch Öfen , Waschkessel, Kamine, usw.) vom Bezirksschornsteinfegermeister auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Diese Tätigkeiten erfolgen in Fristsetzung und Anzahl entsprechend den Vorgaben der in den Bundesländern damit befassten Behörden. Damit ein sicherer Abzug der Abgase gewährleistet bleibt, müssen Schornsteine überprüft bzw. gereinigt werden. Insbesondere bei Feuerung mit festen Brennstoffen in offenen Kaminen, Festbrandöfen, Holz-Zentralheizungen usw. entsteht durch unvollständige Verbrennung Ruß, der sich im Schornstein bei Nichtentfernung entzünden und einen Schornsteinbrand bzw. genau genommen einen Rußbrand auslösen kann. Auch eine Verstopfung des Schornsteins (zum Beispiel durch Laub, Vogelnester oder altersbedingte Schäden am Schornstein) kann zu einer Gefahr werden, wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt. Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Gasfeuerstätten. Kohlenmonoxid ist giftig. Überschreitet der CO-Gehalt im Abgas den Wert von 1000 ppm (parts per million), so kommt es bei einem Austritt des Abgases zu einer schlimmstenfalls lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung. Ein überhöhter CO-Gehalt ist in der Regel auch ein ernstzunehmender Hinweis über eine Störung des Verbrennungsab-laufes. Diese können aus technischen Gründen (Schäden an der Feuerungsanlage oder Verschleiß), aber auch aus negativen Umfeldbedingungen (zu geringe Verbrennungsluft-versorgung; Aufstellraumbedingungen) entstehen. Aus diesem Grund überprüft der Schornsteinfeger mit elektronischen Messgeräten, die zweimal im Jahr von der zuständigen Schornsteinfegerinnung überprüft werden, den CO-Gehalt des Abgases und den richtigen Abzug der Abgase. Darüber hinaus misst der Schornsteinfeger auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es Grenzwerte, die unter anderem vom Baujahr und der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung vom Schornsteinfeger überprüft wird. Das fälschlich so genannte Kehrmonopol legt fest, das Hausbesitzer diese gesetzlich vorgeschriebenen Messungen nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen dürfen. Fälschlich deswegen, weil der einzelne Bezirksschornstein-fegermeister keinen Rechts- bzw. Besitzanspruch auf seinen Kehrbezirk hat. Als beliehener Handwerksmeister , darf er nur die in der jeweiligen Kehr- und Überprüfungsordnung en aufgeführten Tätigkeiten ausführen. Für diese Tätigkeiten werden Ihm von staatlicher Seite die zu erhebenden Gebühren zwingend vorgeschrieben. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Schornsteinfegergesetz von 1969, das auf eine Reichsverordnung von 1935 zurückgeht. Durch die größtenteils immer noch weit verbreitete romantische Ansicht > des schwarzen Mannes< ist den meisten Laien, der Blick auf die teilweise hoch spezialisierte Entwicklung des Berufes, im Bereich der Energieberatung sowie der Beratung in feuerungstechnischen Fragen entgangen. Die Ansicht das der Bezirksschornsteinfegermeister so eine vor Wettbewerb geschützte, lukrative Alleinstellung erhält, ist dem nach grundsätzlich falsch. Er nimmt nur die Ihm von staatlicher Seite übertragenen Aufgaben wahr. Es ist mehr als fraglich ob die Kontinuität des erreichten Sicherheitsstandarts, im Bereich der Funktions- und Betriebsicherheit von Feuerungsanlage im freien Wettbewerb zu wahren sind. Nichts desto trotz ist das so genannte Kehrmonopol sehr umstritten, und es gibt politische Bestrebungen zu seiner Aufhebung. Andere häufig vorgetragene Kritikpunkte sind die undurchsichtige Gebührenordnung, das Argument, dass moderne Heizanlagen Reinigungsarbeiten und Abgasmessungen überflüssig machen würden. Hier bei ist festzuhalten das dieser Standart der Feuerungsanlagen nur unter massiver Mitwirkung des Schornsteinfegerhandwerkes erreicht wurde. Es ist davon aus zu gehen dass auch weiterhin nur eine nicht Wettbewerbs orientierte Instanz, die Wahrung dieses Standards ermöglicht. Dem entsprechend ist die Tatsache, dass eventuell anfallende Reparaturarbeiten ohnehin nicht der Schornsteinfeger, sondern ein Heizungsinstallateur durchführen muss, nur ein Ausdruck des Grundsatzes ,, Objektiv kann ich nur dann sein, wenn ich Niemanden verpflichtet bin.
bitte keine diskussionsbeiträge im text selbst, sonder auf dieser seite. und änderungen am bestehenden text vornehmen, statt eine veränderte kopie hinten dranzukleben.
und das wikipedia-grundprinzip des neutralen standpunkts beachten. bei aussagen wie dass auch weiterhin nur eine nicht Wettbewerbs orientierte Instanz, die Wahrung dieses Standards ermöglicht handelt es sich nicht um eine objektive, unstrittige wahrheit, sondern um die meinung einer partei, zu der es jede menge gegenmeinungen und gegenargumente gibt (im kfz-bereich funktioniert so etwas auch wettbewerbsorientiert gut, siehe TÜV und DEKRA). daher ist sie in verbindung mit einer formulierung wie Es ist davon aus zu gehen... unangebracht, sondern allenfalls in verbindung mit Nach Ansicht des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks.... o.ä. grüße, Hoch auf einem Baum 15:29, 19. Okt 2004 (CEST)
Edit-War kritische Links
Könnt ihr euch bitte mal ausdiskutieren, ob die Links jetzt reinsollen oder nicht?
Ohne jetzt Stil und Inhalt der betroffenen Seiten beurteilen zu wollen - der Edit-War ist ja wohl auch nicht das Wahre, oder? Und Links so ändern, dass sie nicht funktionieren, ist sowieso indiskutabel. -- DerSchim 13:47, 21. Jun 2005 (CEST)
erst mal die Mitte, drei pro, drei kontra - jede Änderung ankündigen--213.23.255.194 13:51, 21. Jun 2005 (CEST)
Sperrung vom 21. Juni 2005
URV
Bitte kein Beiträge von anderen hompage hier einfügen - hier zur Zeit von http://www.schornsteinfeger.de/kunde/main.php?para=4&contentid=2 Gruß--Ot 13:43, 14. Jun 2006 (CEST)
Änderungen von babelfish vom 14.10.2006: ......"(NSDAP und NS-Staat haben beim Rauchfangkehrer nichts zu suchen - Höchstens Gerüchte - Hören/Sagen - Einige definitive Faslschaussagen auch dabei: Öffetliche Gebäude unterstehen der Überprüfungspflicht)" Das ist ja eine "lustige Seite", da werden grundlegende geschichtliche Fakten einfach gelöscht, mit vorgenannter Begründung, "Höchtens Gerüchte - Hören/Sagen" .... leben wir jetzt noch im Jahre 1935?
Nicht neutral
Die Diskussion um das Monopol der Kehrbezirke ist nicht neutral geführt, sonder meiner Meinung nach zu sehr für das Monopol. Auch wenn die Argumente eher dafür sprechen, sind Einwände berechtigt und die Politik wird sich darum kümmern.
"Das Schornsteinfegergesetz birgt auch noch andere Eigenheiten: so sollte der Schornsteinfeger in seinem eigenen Kehrbezirk wohnen und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein."
Leider ist dem selten so - zumindest ersterem. Bitte entfer