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Verletzungsdelikt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Verletzungsdelikt ist eine Straftat, zu deren Tatbestand das Hervorrufen eines Schadens gehört. Beispiele hierfür sind die Körperverletzung und die Sachbeschädigung. Verletzungsdelikte zählen zu den Erfolgsdelikten und sind das Gegenstück zu den Gefährdungsdelikten.