Autonomie
Als Autonomie (altgr. autonomía, "sich selbst Gesetze gebend", "selbständig") bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang "Selbständigkeit", "Unabhängigkeit", "Selbstverwaltung" oder "Entscheidungsfreiheit".
Siehe auch: Autarkie, Souveränität, Heteronomie
Politologie
Volle Autonomie
Staaten oder Gebiete werden als "autonom" angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:
- Färöer und Grönland
- manche Republiken der Russischen Föderation (Verwaltungsgliederung Russlands)
- teilweise die ehemaligen Kolonien des Vereinigten Königreiches oder Frankreichs
Teilautonomie
Bestimmte Verwaltungseinheiten eines Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Beispiel: Das französische Département Alsace hat eine Teilautonomie im ansonsten zentralisierten Bildungswesen (Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts, Ausmaß der Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht).
Eingeschränkte Autonomie
Eine Verwaltungseinheit eines Staates, z.B. Bundesstaat, kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Beispiel: Die Kantone der Schweiz haben Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden (Bildungswesen, innere Sicherheit, Sozialwesen, Gesundheitswesen) und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen.
Philosophie
In der Philosophie wird die Willensfreiheit als "Autonomie" bezeichnet.