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Senat der Freien Hansestadt Bremen

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Die Bremer Landesregierung, der Senat der Freien Hansestadt Bremen, ist zugleich oberstes Exekutivorgan der Stadtgemeinde Bremen. Die Regierung der Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat.

Senat

Das Rathaus, der Sitz des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Der Senat bildet die Regierung des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen. Die Bürgerschaft (Landesparlament) wählt den Präsidenten des Senats und die einzelnen Senatoren für die Dauer der Wahlperiode. Auf Vorschlag des Senats wählt die Bürgerschaft Staatsräte als weitere Mitglieder des Senats. Die Mitglieder des Senats können nicht zugleich Bürgerschaftsabgeordnete sein.

Der Präsident des Senats und ein vom Senat zu wählender Stellvertreter führen die Bezeichnung Bürgermeister.

Der „Präsident des Senats und Bürgermeister“ entspricht dem „Ministerpräsidenten“ in anderen Bundesländern. Die Senatoren entsprechen den Ministern anderer Bundesländer.

Nach der letzten Bürgerschaftswahl (25. Mai 2003) ist der aktuelle (November 2006) Senat wie folgt zusammengesetzt:

Magistrat

Der Magistrat ist das oberste kommunale Exekutivorgan in Bremerhaven. Seine Aufgabe ist die Verwaltung der Stadt Bremerhaven.

Er setzt sich zusammen aus:

  • dem Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven (Vorsitzender des Magistrates)
  • dem Bürgermeister der Stadt Bremerhaven
  • hauptamtlichen Stadträten
  • ehrenamtlichen Stadträten

Die Bürgermeister und die hauptamtlichen Stadträte werden alle sechs Jahre von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt. Zur Zeit (1. Quartal 2006) ist der Oberbürgermeister Jörg Schulz, SPD, der 1999 von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt und 2005 wiedergewählt wurde.

Siehe auch

Bremen (Stadt), Bremen (Land), Bremische Bürgerschaft, Bremerhaven, Senat, Stadtverordnetenversammlung