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Heinrich Gottlob von Mühler

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Heinrich Gottlob Mühler, ab 1833 von Mühler (* 1780; + 1857) war Jurist und königlich preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus.

Familie

Mühler entstammte einer schlesischen Familie, deren Stammreihe mit dem gräflich hochbergischen Hospitalverwalter im oberschlesischen Pleß, Heinrich Mühler (um 1677-1751), beginnt.

Mit Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens wird Mühler als Präsident des Geheimen Obertribunals am 14. Juni 1851 in Potsdam in den preußischen Adelsstand erhoben. Zuvor waren bereits am 22. Dezember 1833 in Berlin seine Nachkommen geadelt worden.[1]

Sein Sohn war der preußische Kultusminister Heinrich von Mühler (1813-1874). Seine Tochter Sophie (1816-1877) heiratete Karl Gustav von Goßler, den Kanzler des Königreiches Preußen.[2]

Leben

Mühler war königlich preußischer Staats- und Justizminister, Präsident des Geheimen Obertribunals, Kronsyndikus und Mitglied des Preußischen Herrenhauses.

Von 1798 bis 1801 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Halle, begann danach seine Beamtenlaufbahn als Referendar bei der Oberamtsregierung zu Brieg (Oberschlesien), wurde 1804 Assessor und ging 1810 ans Oberlandesgericht in Brieg.

Im Jahr 1815 wurde er Kammergerichtsrat, 1817 Mitglied am Rheinischen Revisions- und Kassationshof. 1822 wurde Mühler Vizepräsident am Oberlandesgericht Halberstadt (Provinz Sachsen) und 1824 am Oberlandesgericht Breslau (Niederschlesien). Im Jahr 1827 war er zeitweilig Mitglied in der Gesetz-Revisions-Kommission.

Von Februar 1832 bis September 1844 war Mühler preußischer Justizminister und 1832 Mitglied des Staatsrats. Von 1844 bis März 1848 war er Geheimer Staatsminister. Zeitgleich war er von 1844 bis 1854 Chef des Präsidiums des Geheimen Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte.

Von diesen Funktionen wurde er 1854 auf eigenen Wunsch entbunden und ging in den Ruhestand. Im Jahr seiner Verabschiedung (1854) wurde Mühler schließlich zum Kronsyndikus ernannt und als Mitglied ins Preußische Herrenhaus berufen.

Orden und Ehrenzeichen

Quellen

  1. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band IX, Band 116 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1998, ISSN 0435-2408
  2. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser B Band XVIII, Seite 174 (v. Goßler), Band 95 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1989, ISSN 0435-2408

Literatur

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