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Verifizierung

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Als Verifizierung (lat. veritas, Wahrheit) wird die bestätigende Überprüfung und Beglaubigung eines vermuteten oder behaupteten Sachverhaltes durch eine unabhängige Instanz bezeichnet. Der Begriff "Verifizierung" wird in unterschiedlichen Bereich leicht unterschiedlich gebraucht.

Wissenschaftstheorie

In der Wissenschaftstheorie versteht man unter der Verifizierung einer Hypothese den Nachweis, dass diese Hypothese richtig ist. Logischer Empirismus und Positivismus gehen davon aus, dass solche Nachweise führbar seien. Heute wird jedoch allgemein im Rahmen des kritischen Rationalismus' (K. Popper) davon ausgegangen, dass Hypothesen nie letztgültig verifiziert werden können, sondern therotisch immer durch neueres Wissen überholt werden können. Eine Hypothese kann somit zwar falisiziert werden, sich also als ungültig erweisen, jedoch kann nie mit Sicherheit angegeben werden, dass sie gültig sei.

Qualitätssicherung

Die DIN EN ISO 8402 vom August 1995, Ziffer 2.17 versteht unter Verifizierung das Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, daß festgelegte Forderungen erfüllt worden sind. Diese Norm bezieht sich auf die Qualitätssicherung von organisatorischen und betrieblichen Abläufen. Verifizierung wird hier also verstanden als eine "Bestätigung im Nachhinein", ob vorhandene Abläufe die gewünschten Ergebnisse erzielen.

Die frühzeitige Verifizierung bzw. Validierung eines Prozesses oder einer Aussage hilft Fehler rechtzeitig zu erkennen und technische, menschliche oder prozessuale Kommunikationsverluste zu vermeiden.


Authentifizierung

Die Verifizierung von Personendaten oder Protokollen ist als Vorgang einer gemeinsamen Unterschrift oder als hoheitlicher Akt der Beglaubigung bekannt. Hier findet auch der verwandte Begriff der Authentifizierung als Synonym für einen Identitätsnachweis Verwendung.

Die inhaltliche Beurteilung der überprüften Aussagen oder Daten auf Plausibilität oder Wirkung ist nicht Aufgabe der Verifizierung. Es handelt sich hierbei also nur um den Nachweis einer gewissen Authentizität der Aussage an sich. Eine verifizierter Ausruck (z.B. das Ergebnis eines Experimentes) ist somit von Dritter Stelle überprüft, seine wissenschaftliche Aussagekraft ist damit jedoch noch nicht belegt. Die verifizierte Aussage hat somit zwar einen höheren Stellenwert als die unbelegte Behauptung, jedoch einen niedrigeren Stellenwert als der schlüssige Beweis.


Beispiele für Verifizierung

  • Nachweis einer genormten Vorgehensweise in einer Projektorganisation
  • Betrieblicher Abgleich von EDV-Protokollen
  • Empirischer Beleg der Wirksamkeit eines Medikamentes
  • Norarielle Beglaubigung einer Unterschrift
  • Überprügung von Firmenadressen in einem Telefonverzeichnis
  • Der Abgleich von hinterlegten biometrischen Daten bei einer Zugangskontrolle


Siehe auch: Validität, Falsifizierbarkeit, Grenzwissenschaft, Parawissenschaft, Diskurs

Verifizierung von Lexikoneinträgen