Kapitaldeckungsprinzip
Kapitaldeckungsprinzip
Im Gegensatz zum Kapitalumlageprinzip Regelmäßiges Anlegen eines versicherungsmathematisch durchschnittlichen Geldbetrages, zur Bildung eines Deckungsstockes, um die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Leistungen gegenüber des Anlegers zu garantieren. Es zeichnet sich durch hohe volkswirtschaftliche Zuverlässigkeit aus, da die intensive Sparleistung der Anleger im Hinblick auf zukünftige Absicherung mit hoher Motivation erfolgt. Auch heute noch in fast allen Kapital-Lebensversicherungen Grundprinzip.
Die von Bismarck 1883 erstmalig eingeführte Krankenversicherung basierte auf diesem Prinzip, ebenso die folgenden Rentenversicherungen, heute durch weitere gesetzliche Versicherungen wie Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung (einer staatlichen Zwangsversicherung) zusammengefasst. Nach diesem Prizip funkrionierte diese "Spareinlagen-Absicherung" auch.
Erst die Veränderung der Rentenversicherungen in den 50-er Jahren auf die Basis des Kapitalumlageprinzips hin führte im Verlauf der Jahrzehnte zu dem heute in Deutschland existierenden Desaster im Rentenhaushalt. Der Rente plötzlich gegenüberstehende "Kriegsveteranen", die natürlich auch zu einem großen Teil politischen Einfluss ausübten, standen im zerstörten Deuschland vor dem Nichts. Veränderungen mussten her, um den eigenen Altersruhestand trotz eines verarmten Deutschlands zu gewährleisten. Der folgende wirtschaftliche Aufschwung befürwortete diese Umstrukturierung auch, da ausreichend Einzahler zur Verfügung standen, sich städig vermehrten und das Anwachsen des Umlagestockes eine Erscheinung des Wiederaufbaues war.
verfasst von:
Uwe Kirchner, Berlin, August 2004