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Marine

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Fregatte F220 Hamburg

Unter Marine versteht man die Seestreitkräfte eines Staates mit Kriegsschiffen, Hilfsschiffen und sonstigen zugeordneten Anteilen wie Marinefliegern, Marineinfanterie, Unterstützungs- und Ausbildungseinrichtungen. Daneben ist der Begriff Handelsmarine gebräuchlich für die Gesamtheit aller Handelsschiffe eines Landes und die dazu gehörige Administration. Für Deutschland regelt Art. 27 Grundgesetz: "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte."

In vielen Ländern werden neben der Handelsflotte die Fischereiflotte und die Forschungsflotte als eigenständige Einheiten betrachtet.

Der Begriff Marine leitet sich vom lateinischen Wort marinus, zum Meer gehörig, ab (vergleiche auch marin). Die ersten organisierten Marinen waren bei den Karthagern, Griechen und Römern anzutreffen. Im deutschen Sprachgebrauch meint man mit Marine den auf die militärischen Aufgaben auf See spezialisierten Teil der Bundeswehr, in Abgrenzung zum Heer und zur Luftwaffe.

Innerhalb militärischer Marinen wird meist organisatorisch zwischen einer oder mehreren Flotten und den unterstützenden Elementen wie etwa Stützpunkten, Schulen usw. unterschieden. In der Deutschen Marine sind letztere Anteile dem Marineamt zugeordnet, während alle Einsatzkräfte zu Wasser, zu Lande und in der Luft dem Flottenkommando unterstehen. Große Marinen haben mehrere Flotten, wie z.B. die US Navy mit ihren Einsatzflotten (2., 3., 5., 6. und 7. Flotte) oder die russische Marine mit der Pazifik-, der Schwarzmeer, der Nordmeer- und Baltischen Flotte sowie der Kaspischen Flottille.

Die Dienstgrade in der Marine haben meist andere Bezeichnungen als die des Heeres oder der Luftwaffe. Dabei sind die militärischen Bezeichnungen teilweise an die der Handelsmarine angelehnt.

Marinen verschiedener Länder und Epochen

Deutschland

Einen Gesamtüberblick bietet der Artikel Geschichte der Deutschen Marine.

Andere Länder

Siehe auch

Wiktionary: Marine – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen