Säkularisation
Unter Säkularisation versteht man im Allgemeinen die Überführung kirchlicher Besitztümer in weltliche Hände. Als Begriff für die Enteignung von Kirchengut fiel das Wort Säkularisation wahrscheinlich zum ersten Mal am 8. Mai 1646, und zwar bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden in Münster durch den französischen Gesandten Henri de Longueville. Dieser bezeichnete mit secularisatio die Einziehung geistlicher Güter durch eine weltliche Obrigkeit und deren Verwendung zu weltlichen Zwecken.
Meist wird von Säkularisation aber im Zusammenhang mit der Auflösung von Kirchengütern in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gesprochen, der auf den Einfluß von Napoleon Bonaparte zurückgeht. Diese Säkularisation ist die umfassendste, die bislang stattfand. Beinahe alle geistlichen Reichsstände wurden aufgelöst und annähernd 95.000 km2 mit mehr als 3 Millionen Bewohnern wechselten ihren Besitzer.
Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze mußten deutsche Staaten ihre linksrheinischen Gebiete abgeben. Als Entschädigung dafür wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände und die Reichsstädte zugeschlagen.
Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging über die reine Entschädigung sogar hinaus und räumte allen deutschen Fürsten ein Dispositionsrecht an Klöstern und Stiften auf ihrem Herrschaftsgebiet ein. Das erlaubte es auch Herrschern, die keinen Territorialverlust erlitten hatten, kirchliche Güter zu ihren Gunsten einzuziehen. Dementsprechend muß man unterscheiden zwischen der Säkularisation bei der geistliche Staaten annektiert wurden und der Säkularisation als Aufhebung und Einziehung von Kirchengütern.
Folgen
Insbesondere profitierten der König von Preussen, der Kurfürst von Bayern, der Herzog von Württemberg, der Markgraf von Baden und der Landgraf von Hessen-Darmstadt von der Säkularisation. Allein in Baden vervierfachte sich die Fläche des Landes, die Zahl der Einwohner verfünffachte sich. Württemberg konnte seine Fläche und Einwohnerzahl immerhin verdoppeln.
Dies führte zur Neuordnung des Reichsgebiets des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und damit 1806 letztendlich zur Auflösung des Reichs.