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Gulathingslov

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Das Gulathingslov gilt als das älteste Recht Norwegens, welches überliefert ist.

Gulathing

Zuständigkeitsbereich des Gulathings

Der Platz, auf dem das Gulathing stattfand, ist nicht genau bekannt, aber er lag innerhalb der heutigen Kommune Gulen am Gulafjord, ein kleiner Fjord unmittelbar südlich des Sognefjordes. Man vermutet, dass das Thing zunächst in „Eivindvik“, später ein paar Kilometer östlich in „Flolid“ abgehalten wurde.

Das Gulathing war ein Thingverband, dem nach Aussage des Gulathingslov das Hordafylke, das Rygjafylke, das Firdafylke, das Sygnafylke, das Egdafylke und die Bonden von Sunnmøre angehörten. Unter Magnus Lagabøte kamen noch Valdres og Hallingdal und Setesdal hinzu.

Kurz vor 1300 wurde das Gulathing nach Bergen verlegt. 1604 war unter Christian IV. das Gulathing im Gesetz auch terminologisch zum „Bergen Lagting“. 1797 wurde es völlig aufgehoben.

Fußnoten


Literatur

  • Rudolf Meißner (Übs.): Norwegisches Recht. Das Rechtsbuch des Gulathings. Reihe: Germanenrechte Band 6. Weimar 1935.