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Diskussion:Amoklauf von Erfurt

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. August 2004 um 15:26 Uhr durch Matthäus Wander (Diskussion | Beiträge) (Wikifizierung von Robert Steinhäuser). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Mondlichtschatten in Abschnitt Bericht der Gasser-Kommission

Aktuelle Ereignisse

Heute ist der 26.4., warum ist das nicht auf der Hauptseite zu finden?


Bericht der Gasser-Kommission

zu:

Erst der offizielle Bericht der so genannten Gasser-Kommission (nach dem Thüringer Justizminister Karl Heinz Gasser), der am 21. April 2004 erschien, schloss einen Mittäter (nicht jedoch einen Mitwisser) von vornherein aus.

Wenn bei der Erstellung des Berichts nie ein Mittäter in Betracht gezogen wurde, kann er keine neuen Erkenntnisse dazu liefern, ob es einen Mitwisser gegeben hat. --Mondlichtschatten 23:21, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Der Bericht schloss aus, dass Steinhäuser die Tat selbst mit jemand anderem begangen hat, aber nicht, dass er vorher jemand anders eingeweiht hat. --slg 19:14, 14. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Auch so! Die Formulierung von vornherein ergab einen anderen Sinn.--Mondlichtschatten 20:22, 14. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Und die Formulierung jetzt ist dermaßen nichtssagend... Wie kann man denn eine Aussage dazu machen, ob er vorher jemanden eingeweiht hat, es sei denn, dieser jemand kommt und gesteht? --Dingo 18:12, 22. Aug 2004 (CEST)

Legalität der Waffen

In Deutschland bekommt man auf der Waffenbesitzkarte einen Eintrag, daß man eine Waffe im Kaliber xyz, eine Pistole oder ein Gewehr erwerben kann.

Mit diesem Eintrag, der ein Jahr gültig ist, gehe ich zu einem Verkäufer (Waffenhändler oder privat) und kaufe desser Waffe.

Der Verkäufer meldet dies der Behörde weiter; und ich gehe zur Behörde, und lasse die Waffe auf meiner WBK eintragen.

Wenn ich etwas falsches gekauft habe (z.B. ein Gewehr ohne gezogenen Lauf wie eine Flinte oder eine Pistole im falschen Kaliber), dann zieht die Behörde die Waffe ein. Was ich erwerben kann, bekomme ich mitgeteilt.

Wenn ich meine Waffen nicht innerhalb einer gewissen Frist anmelde, dann macht die Behörde bei mir Terz. Sollte. Thüringische Behörden hatten da eher eine "laisser-faire-Attitüde" nach dem Motto: Bloß keine Arbeit machen.

Damit konnte Steinhäuser von einem legalen Waffenbesitzer (in dessen Haut ich jetzt nicht stecken möchte :-( ) eine Waffe erwerben, die dieser auch legal verkaufte (die WBK von Steinhäuser hatte einen Eintrag für die Waffe frei), die Steinhäuser aber nicht legal kaufte (weil er diese Waffe innerhalb von ca. zwei Wochen wieder abgeben hätte müssen, nachdem die Behörde reagierte).

Auf der WBK steht der Typ der Waffe, das Kaliber, das Fabrikat und die Seriennummer. Wenn man einen Eintrag bekommt, dann wird das ausgefüllt, was man schon vorher weiß. (Ich kann sagen: "Ich möchte eine Pistole .22lr". Ob das eine Hämmerli oder eine Walther wird, kann ich nicht sagen; und die Seriennummer erst recht nicht.) Wenn ich mich zwischen mehreren Kalibern entscheiden kann, kann auch das Kaliber nicht verausgefüllt werden.

Hoffe, das etwas klarer gemacht zu haben...

--Dingo 18:06, 22. Aug 2004 (CEST)

Wikifizierung von Robert Steinhäuser

Hallo!

Wollen wir das wirklich, daß Steinhäuser einen eigenen Artikel bekommt? Ich bin eher dafür, einen Abschnitt mit seiner Biographie hier einzubauen. Einerseits ist der Artikel noch nicht so groß, daß man trennen müßte; andererseits hängt die Enzyklopidizität (oder so) von Steinhäuser untrennbar mit dem Amoklauf zusammen. Ich fände es besser, seine Biographie hier einzubauen. --Dingo 07:35, 23. Aug 2004 (CEST)

Ich bin eher dafür, dass er einen eigenen Artikel bekommt. Bekannt genug ist er allemal. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Amoklauf, nicht mit Steinhäuser, daher ist es sachlich falsch Steinhäuser darauf zu redirecten. Eine Kategorisierung wäre durch Zusammenziehen zwei unterschiedlicher Artikel unmöglich. --Matthäus Wander 15:26, 28. Aug 2004 (CEST)