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Militärordinarius

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Der Militärordinarius (oftmals auch Militärbischof genannt) steht seit der Neuregelung der Militärseelsorge durch das Spirituali Militum Curae vom 21. April 1986 als geitlicher Würdenträger dem besonderen Kirchenbezirk Militärordinariat vor.

Der Militärordinarius wird vom Papst ernannt oder bestätigt und gehört der nationalen Bischofskonferenz an. Im Regelfall ist der Militärordinarius mit der Bischofswürde ausgezeichnet und genießt sämtliche Rechte der Diözesanbischöfe und ist an ihre Verpflichtungen gebunden.

Die Jurisdiktion der Militärordinarius ist

  • personal, so daß sie auch dann ausgeübt werden kann, wenn die zum Ordinariat gehörenden Personen sich außerhalb der nationalen Landesgrenzen befinden
  • ordentlich, sowohl im inneren wie im äußeren Bereich
  • eigenberechtigt, aber kumulativ mit der Jurisdiktion des Diözesanbischofs.

Quelle

Spirituale Militum Curae. Apostolische Konstitution von Johannes Paul II.. erlaß der neuen kanonischen Ordnung für die geistliche Betreuung der Soldaten, 21. April 1986