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Casus Belli

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Als Casus belli (lateinisch svw. 'Kriegsauslöser', wörtl. 'Vorfall des Kriegs') wird eine Handlung bezeichnet, die einen Krieg auslöst. Der Casus belli beschreibt also nicht die Menge der Umstände, die zu einem Krieg führt, sondern meist nur den letzten, auslösenden Faktor. Ist der Casus belli als Angriffshandlung im Sinne des Völkerrechts zu verstehen, entsteht daraus das Recht, einen Krieg in Selbstverteidigung zu führen. Daraus ergibt sich das Problem, im jeweiligen Fall das Vorliegen einer Angriffssituation prüfen zu müssen, was im allgemeinen Aufgabe des Weltsicherheitsrats ist.

Beispiele

  • Der so genannte „Mainila-Zwischenfall“ vom 26. November 1939, als finnische Artillerie nach sowjetischen Angaben eine Grenzpatrouille unter Feuer genommen hatte, diente der Sowjetunion als casus belli für den Winterkrieg.
  • Am 2. August 1990 besetzte der Irak das Emirat Kuwait, was zum Auslöser des Zweiten Golfkrieges einer von den USA geführten Koalition zur Befreiung Kuwaits wurde.