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Wikipedia Diskussion:Archiv/Themendiskussion/Schiedsgericht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Oktober 2006 um 21:06 Uhr durch SVL (Diskussion | Beiträge) (Aufgaben des Schiedsgericht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von SV Leschmann in Abschnitt Ideen

Es gab bereits einmal ein Meinungsbild (ich find aber gerade nicht) über die Einführung eines Arbcom hier bei uns. Wurde AFAIR mit großer Mehrheit (IMHO zurecht) abgelehnt. --DaB. 01:42, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht. Auf der Diskussionsseite haben einige einen neuen Anlauf befürwortet. Um einen tragfähigen Mechanismus aufzubauen will ich daher hier den Status Quo zusammentragen, dann können wir ja sehen, ob und was sich daraus entwickelt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:31, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
p.s.: Das MB war im Februar 2005, seither hat sich hier so einiges getan, bzw. ist einiges im Kommen...
Man sollte auch bedenken, dass 43:47 nicht gerade eine klare Mehrheit dagegen ist. Der Stand zeigt vielmehr, dass es viele Benutzer gab, die schon damals ein Problem sahen, sich aber nicht auf eine Lösung einigen konnten (oder zumindest die dort vorgestellte ablehnten). sebmol ? ! 16:20, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Auswertung - Benutzersperrverfahren

Ich habe mich gestern abend mal damit beschäftigt, die Benutzersperrverfahren in der deutschesprachigen Wikipedia statistisch auszuwerten. Ich hoffte, damit bestimmte Trends erkennen zu können, die uns auch dabei helfen würden, die aktuelle Situation sowie die nahe Zukunft zu verstehen.

Allgemeines

Der Auswertungszeitraum ist April 2004 bis September 2006.

Absolutwerte Durchschnittswerte
Anzahl der Sperrverfahren[1]: 60 n/a
mit positivem Ergebnis[2]: 37 61,7 %
mit negativem Ergebnis: 23 38,3 %
Zustimmung n/a 62,9 %
Beteiligung[3] n/a 61,3
Anträgslänge[4]: ~596 KB ~9,93 KB
Diskussionslänge[5]: ~3.461 KB ~57,683 KB
  1. Es wurden nur die Sperrverfahren einbezogen, bei denen tatsächlich eine Abstimmung stattfand.
  2. Mindestens zwei Drittel der Beteiligten sprachen sich für eine Sperrung aus
  3. Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen - Enthaltungen wurden nicht berücksichtigt
  4. Gezählt wurde die Antragslänge samt aller Beweismittel und Stellungnahme des Betroffenen;
  5. Gezählt wurde die Länge alle Diskussionsabschnitte, Diskussionsseiten und Diskussionsunterseiten der Sperrverfahren.

Beziehungen

Die nächste Frage ist natürlich, ob es zwischen den Werten irgendwelche Zusammenhänge gibt. Entwickeln sich Beteiligung und Diskussionslänge gemeinsam, zum Beispiel, oder hat vielleicht Beteiligung etwas mit dem Stimmenausgang zu tun? Dabei muss aber beachtet werden, dass diese Zusammenhänge keine kausale Beziehung begründen. Genauso lässt sich beispielsweise aus der statistischen Feststellung, dass der Verkauf von Lebkuchen und Schokoweihnachtsmänner immer zur gleichen Zeit und gemainsam anzieht und ablässt, nicht der Schluss ziehen, Lebkuchen verusachten den Verkauf von Schokoweihnachtsmännern, oder umgekehrt.

zwischen und Korrelationskoeffizient
Beteiligung Diskussionslänge 0,7
Beteiligung Zustimmung 0,1

Interessanter als die absoluten Werte sind natürlich die Trends umd die Frage zu beantworten: Wohin und wie entwickelt sich das Benutzersperrverfahren? Um brauchbare Daten zu bekommen, wurde der Zeitraum in Quartale aufgeteilt. Sämtliche Wachstumswerte spiegeln die durchschnittliche Änderung pro Quartal im Vergleich zum Vorquartal wieder.

Anzahl +15 %
Beteiligung +6 %
Diskussionslänge +8 %
Zustimmung -11 %

Bewertung

Ich werde mich mit der Bewertung dieser Daten erstmal zurückhalten und hoffe auf Kommentare anderer. sebmol ? ! 16:47, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hast du auch Sperrverfahren eingerechnet, die vorher abgebrochen wurden, weil der Benutzer sich selbst hat sperren lassen? --Wranzl 15:16, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja. Es wurden alle Sperrverfahren berücksichtigt, die eine signifikante Beteiligung hat (also nicht nach ein oder zwei Stimmen abgebrochen wurden). Es ging ja darum, wie die Verfahren verliefen, nicht unbedingt welche Wirkung es für den betroffenen Benutzer hatte (also, ob er vielleicht freiwillig zwischendurch ging oder vielleicht aus einem anderen akuten Grund vor Verfahrensende gesperrt wurde - beides gab es). sebmol ? ! 16:07, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Was ist der Unterschied zwischen Zustimmung und positivem Ergebnis? --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:31, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ideen

Stärkung der Vermittler

Es ist ja momentan so, das vor jeder Sperrung eigentlich eine Vermittlung erfolgen sollte. Wie wäre es wenn der Vermittler (der ja von beiden Seiten akzeptiert werden muss), nach Beendigung einer Vermittlung und einem anstehenden Sperrverfahren, eine Zusammenfassung und eine Empfehlung abgibt. Evlt. könnnte ma sogar über eine Vetoregelung nachdenken, das würde die Rolle des Vermittlers im allgemeinen stärken und auch ein positives Vermittlungsverfahren wird wahrscheinlicher. Evtl. könnte er sogar die Einhaltung des Ergebnissen in der Zukunft mit überwachen... spontan. --Wranzl 15:14, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin mir nicht sicher, dass ich das korrekt verstehe. Im Idealfall verläuft eine Vermittlung so, dass über Diskussionen eine Lösung gefunden wird, die von allen betroffenen Parteien akzeptiert wird (meist eine freiwillige Selbstbeschränkung). Dabei gibt es durchaus gelegentlich die Bedingung, dass das Nichtbefolgen der Selbstbeschränkung den Weg zu einem Sperrverfahren frei macht. Wenn du das meinst, könnte es in der Tat genauer niedergeschrieben werden. sebmol ? ! 16:21, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja das ist gemeint. Über eine Vetostimme des Vermittlers bei einer Sperrung oder ob er da überhaupt abstimmen sollte hab ich mir noch nicht so viel Gedanken gemacht, wahrscheinlich eher nicht so toll. --Wranzl 16:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ohne mir da jetzt auch schon allzuviele Gedanken zu gemacht zu haben, denke ich spontan, dass ein echtes Veto problematisch sein könnte, weil damit die Neutralität des Vermittlers von manchen Betroffenen in Frage gestellt werden könnte. Aber eine abschließende Stellungnahme oder eine Zusammenfassung des Ablaufes der Vermittlung mit einer Einschätzung, ob ein ernsthaftes Bemühen um Einigung bei allen Beteiligten erkennbar war, das könnte vielleicht die Motivation, sich ernsthaft um einen Kompromiss zu bemühen, bei den Teilnehmern erhöhen. -- Cornelia -etc. ... 16:39, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Denke ich auch. Der Vermittler wäre wohl noch am ehesten in der Lage zu beurteilen, wie ernsthaft sich die Parteien um eine Konfliktlösung bemüht haben (und in welchem Verhältnis zueinander). sebmol ? ! 16:48, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Pflichtvermittlung

Das halte ich für keine schlechte Idee. Ich hielte es außerdem auch für sinnvoll, ein vorheriges Vermittlungsverfahren nicht nur zu empfehlen, sondern zur Pflicht zu machen, bevor ein Sperrantrag überhaupt gestellt werden kann. – Ebenso spontan. :-) -- Cornelia -etc. ... 15:34, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe die beiden Beiträge mal getrennt, weil sie doch beide unterschiedliche, aber äußerst interessante Ideen sind.
Bei den bestehenden Arbcoms der anderen Wikipedias ist ein beendetes Vermittlungsverfahren (ob erfolgreich oder gescheitert) im Allgemeinen eine notwendige Bedingung, dass das Arbcom überhaupt erst die Beschwerde annimmt. Damit wird auch verhindert, dass sich die Gruppe mit Beschwerden auseinandersetzt, die weder Hand noch Fuß haben. sebmol ? ! 16:12, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja, genau. Damit würden eine Menge sinnlos vergeudete Energie, Zeit und Nerven eingespart. Und zugleich erhöht es generell auch die Hemmschwelle, Sperrverfahren anzuleiern, um lediglich unbequeme Wikipedianer loszuwerden, obgleich man selbst sich nicht minder konfliktschürend oder sonstwie kontraproduktiv betätigt oder betätigt hat. Womit das Vertrauen darein, dass zu Sperrende fair behandelt werden und darein, dass die jeweilige Sperrung wirklich auch vom Anlass her berechtigt ist und verhältnismäßig bleibt, steigen dürfte. – Und der Frustlevel aller Wikipedianer eine Chance hat, zu sinken. :-) -- Cornelia -etc. ... 16:47, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Eine Vermittlung befürworte ich gerne, denke aber en Variante ist flexibler, sprich, wenn das Schiedsgericht (SG) den Fall auch ohne Vermittlung annehmen will, so sei es. Wird aber in der Realität wohl nur in seltenen Fällen so sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:30, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Einfach anfangen

hallo zusammen ... warum arbeitet man nicht einfach mal ein Modell aus und versucht es dann auch umzusetzen? - ansonsten kommt doch außer theoretischen Überlegungen nichts bei raus ... also vielleicht sollten wir uns konkret überlegen, wie "Schiedrichter" bestimmt werden, wie lange sie ihr Amt bekleiden sollen/dürfen, was ihre Entscheidungskompetenz betrifft usw. ... wenn wir uns da einigen könnten, fehlte nur noch ein MB und die Sache kann dann entweder anhand des MB's nochmal überarbeitet werden oder geht in Betrieb und dann schaut man halt welche Regeln funktional sind und welche nicht - also kurz: einfach anfangen - Sven-steffen arndt 16:49, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich kann es kaum erwarten. Mach mal ein paar Vorschläge. sebmol ? ! 16:50, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
  • vielleicht sollten wir erstmal festlegen, was das Schiedsgericht bearbeiten soll und was es für Entscheidungen treffen darf ... wenn das geklärt ist, können wir ja dann den funktionalen Rahmen drumherum basteln, oder? - Sven-steffen arndt 16:51, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Aufgaben des Schiedsgericht

  1. Inhaltliche Auseinandersetzungen zwischen Autoren (WP:NPOV, Edit-Wars, etc.)
  2. Kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Autoren (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  3. Vermittlung zwischen Fachbereichen?
  4. Probleme mit Admins (Adminrechtemissbrauch)
  5. Sockenpuppenmissbrauch
  6. wiederholter und/oder vorsätzlicher Verstoß gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Wikipedia:Urheberrechte beachten, Benutzernamensraum)

das ist erstmal alles was mir an Aufgaben einfällt, einfach ergänzen oder nachfolgend kommentieren - Sven-steffen arndt 17:00, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich hab das mal etwas umformuliert, um Lösungen von Problemen zu trennen. Diese Möglichkeiten vertrete ich nicht unbedingt alle, sind aber m.E. eine kurze Diskussion wert. sebmol ? ! 17:10, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
das gefällt mir schon ganz gut ... womit hättest du denn ein Problem? - Sven-steffen arndt 17:17, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Nr. 1 und 3 - inhaltliche Fragen lassen sich m.E. über so eine Institution nicht lösen. sebmol ? ! 17:20, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
naja, du meinst, weil es dem Schiedsgericht nicht zugemutet werden kann, sich in eine Sachthematik einzuarbeiten, zu dem es eventuell keine Quellen/Literatur/usw. hat? - mmh ... das ist ein gutes Argument, also reduzieren wir die Problemfälle auf solche, die sich nur anhand der "WP-Dokumente" erschliessen lassen? ... aber wie beurteilt man dann Theoriefindung, NPOV? - Sven-steffen arndt 17:24, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das wäre vielleicht möglich, wenn es wiederholt und vorsätzlich passiert. Dann ist die Frage nicht mehr, was nun inhaltlich stimmt, sondern dass der Benutzer immer wieder von anderen eindeutig als POV und/oder TF eingestufte Inhalte einstellt. Dafür wäre der verpflichtende Vermittlungsausschuss vorher zu Rate zu ziehen, wo die Tatsache ermittelt werden kann, ob das nun POV oder TF ist. sebmol ? ! 17:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich bin der Meinung, dass der Punkt Inhaltliche Auseinandersetzung gestrichen werden muss. No content issues ist ein bewährter Leitsatz der ArbCom. Generelle Auslegung von en:WP:V und en:WP:NPOV ja, aber keine konkreten inhaltlichen Entscheidungen.
Ich gebe auch zu bendenken, dass dieser Punkt zum Scheitern des ersten Versuchs geführt hat.
Pjacobi 17:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
eure Argumente überzeugen mich, also raus mit 1 und 3 ... Sven-steffen arndt 18:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, Punkt 6 könnte zu ähnlichen Problemen führen. Streit darüber entsteht oft ja gerade im Grenzbereich, bei dem inhaltliche Fragen durchaus mit eine Rolle spielen. Andererseits könnte tatsächlich ein Vermittlungssausschuss hier helfen, zumindest eindeutige Fälle als solche zu definieren. Die Frage bleibt jedoch, ob es auch für Fälle, die mehr oder weniger Auslegungssache sind, irgendeine sinnvolle Lösung geben kann? Ich meine, damit wäre ein Schiedsgericht vielleicht überfordert. -- Cornelia -etc. ... 18:44, 30. Okt. 2006 (CET) P.S.: Die Urheberrechte einmal ausgenommen, die sind ja in der Regel recht eindeutig ... -- Cornelia -etc. ... 18:46, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, es macht schon Sinn, sich das englische System mal anzuschaun, schließlich haben die sich auch so einige Gedanken gemacht. Ich hab mal den dortigen Prozess etwas näher formuliert. Interessant dabei ist für mich, dass das Arbcom bei jedem Fall neu entscheidet, welche "Regeln" und "Gebräuche" sie in den Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen. Finde ich sinnvoll, da sich wiedersprechende Regeln für einzelne Fälle eben ausgeschlossen werden können. Insofern dürfte es auch möglich sein, kritische Regelwerke (wie die unter 6) mit in die zu verhandelnden Fälle einzubeziehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

(BK)Die komplette Streichung von Punkt 1. halte ich nicht für sinnvoll. Hier sollte es eine „entschärfte“ Formulierung geben. Hintergrund ist ganz einfach, dass sich nahezu jeder VA um inhaltliche Differenzen dreht - hier fordere ich letztendlich eine Stellungnahme des jeweiligen Fachportals/der Fachredaktion (soweit vorhanden) an - die bereits im Vorwege von mir für verbindlich erklärt wird - und bisher (Gott sei dank) nahezu ohne Einschränkungen von den Beteiligten akzeptiert wurde - einzigste Ausnahme ist bisher ein VA über die Ex-Gay-Bewegung (denke bruache das hier nicht weiter zu erläutern - der Fall ist hinreichend bekannt).

Punkt 6. sollte hingegen als klare Aufgabenstellung für das Schiedsgericht verbleiben - auch hier wird erschöpfliche Energie in den VA´s vergeudet.--SVL Bewertung 19:37, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Wenn in einem inhaltlichem Konflikt, keiner Seite ein Verstoß gegen WP:V und WP:NPOV nachgewiesen werden kann, nach welchem Kriterium, willst Du dann die Sachfrage entscheiden? Jimbos 100 Millionen für externe Gutachter verwenden? --Pjacobi 20:01, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Eine absolut berechtigte Frage - auf die ich auf die Schnelle keine Antwort weiß - allerdings ist mir diese vermutlich seltene Konstellation in den ca. 40 VA´s die ich in den letzten Monaten hatte noch nicht untegekommen. --SVL Bewertung 20:06, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Übersetzungen und Statements

Kann jemand mit der nötigen Sprachfertigkeit eine Analyse der fr.wp erstellen? Wer kennt Arbcommitglieder, die wir um ein Statement bitten könnten? --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ja, ein solches Statement würde mich sehr interessieren. Das Verfahren als solches bietet ja noch keine Informationen darüber, ob es dennoch auch dort bestimmte Verfahrensbereiche gibt, in denen es häufig zu Problemen kommt. Danke für die Mühe der Zusammenstellung, ich finde sie sehr übersichtlich. -- Cornelia -etc. ... 19:42, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten