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Rechtsfolgenlösung

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Der Ausdruck Rechtsfolgenlösung bezeichnet eine vom Bundesgerichtshof entwickelte ungeschriebene Strafzumessungsvorschrift zum Mord. An Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe tritt ein gemilderter Strafrahmen ein, wenn die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts unverhältnismäßig wäre, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Täterschuld erheblich mildern z.B. tiefes Mitleid, "gerechter Zorn", schwere Provokation. Vgl BGH Entscheidung BGHSt 30, 105.