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Asozialität

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Die Bezeichnung „Asozialer“ „Lärcher“ („As(s)i“) ist ein Schimpfwort und gilt rechtlich als Beleidigung. Ein „Asozialer“ bezeichnet abwertend einen Menschen, der aus Sicht der Allgemeinheit unfähig zum Leben in der Gemeinschaft ist, der sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann oder will und folglich eher am Rande der Gesellschaft lebt bzw. in einer Gemeinschaft störend wirkt.

Begriff

Der Begriff asozial ist als Gegenbegriff zu „sozial“ gebildet, wird jedoch oft im Sinne von „antisozial“ (=gemeinschaftsschädigend) verwendet. Beides sind Kunstworte, aus griech. „a-“ (deutsch „un-“) bzw. „anti-“ (deutsch „gegen-“) plus lat. „socialis“ (für ~ „gemeinschaftlich“). „Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individual-Verhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen. Der Begriff „asozial“ wird aber auch häufig auf Gruppen bezogen, die in ihren Verhaltensweisen von den geforderten gesellschaftlichen Normen (z.T. bewusst) abweichen (z.B. Hippies). In der NS-Diktatur und in der DDR haben die Machthaber den Begriff „asozial“ zum Rechtsbegriff gemacht und daraus die Verfolgung von unangepassten sozialen Gruppen juristisch abgeleitet (siehe unten).

Sprachgebrauch

Der Ausdruck „Asoziale“ war in der Zeit des Nationalsozialismus (jedoch auch schon früher) eine politisch genutzte Sammelbezeichnung für als minderwertig eingeschätzte Menschen aus der sozialen Unterschicht. Als „Asoziale“ wurden (und werden teilweise bis heute) insbesondere Bettler, Landstreicher, Obdachlose, Prostituierte, Zuhälter, Fürsorgeempfänger, Suchtkranke (z.B. Alkoholiker), deklassierte Unterschichtsfamilien (von den Nazis als „asoziale Großfamilien“ bezeichnet), Homosexuelle, „Zigeuner“ und andere Unangepasste (z.B. Swingjugend) bezeichnet. In den Konzentrationslagern wurden sie mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet.

In den 60ern wurde der Begriff dann häufig herabsetzend auf Hippies (Gammler, Langhaarige), in den 80ern auf Punks angewandt. Den so Bezeichneten wurde vorgeworfen, sie stellten sich außerhalb der Gemeinschaft, lebten nicht wie der „Mainstream“, und seien verwahrlost. In der DDR konnten Personen, die nach Ansicht der staatlichen Organe die öffentliche Ordnung durch asoziales Verhalten gefährdeten, nach Paragraph 249 StGB/DDR zu Haft- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt werden.

Umgangssprachlich wird die Attributierung asozial auch für Situationen und Dinge eingesetzt, die schlicht „unsinnig“ sind, mit Sinnbezug auf gemeinschaftliches Zusammenleben.

Im umgangssprachlichen Gebrauch werden oft die Kurzformen Asi oder asi benutzt. Das Substantiv Asi wird oft für Proleten, Unruhestifter, usw. verwendet. Entsprechend ist das Adjektiv asi auf asoziale Verhaltensweisen oder Gegebenheiten, auch ohne Bezug auf ein menschliches Verhalten, bezogen.

Siehe auch