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Hessischer Jazzpreis

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Der Hessische Jazzpreis wurde 1990 vom Bundesland Hessen zur Förderung und Entwicklung der Jazzmusik und der Jazz-Musiker in Hessen gestiftet. Er ist mit einem jährlichen Preisgeld von 10.000 € dotiert.

In den Statuten lauten die wesentlichen Passagen: "Der Hessische Jazzpreis soll Musikerinnen und Musikern, Ensembles oder dem Jazz verbundenen Persönlichkeiten für ihre musikalischen Leistungen oder für besondere Verdienste um die Entwicklung der hessischen Jazzszene auszeichnen. Über die Vergabe ... entscheidet eine unabhängige Jury. Vorschläge sind an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu richten, das sie an die Jurymitglieder weiterreicht."

Verleihung und Einreichung

Im Regelfall findet die Verleihung beim "Hessischen Jazzpodium" statt, für dessen Ausrichtung jedes Jahr eine andere Jazz-Vereinigung Hessens verantwortlich ist. Im Rahmen des Preisträger-Konzerts treten alljährlich einige Dutzend Künstler auf.

Bewerbungen und Informationen sind auch via Internet und über E-Mail möglich. (Einreichfrist beachten.)

Bisherige Preisträger

Die bisherigen Preisträger des Hessischen Jazzpreises waren: