Diskussion:Völkermord
Diskussion zur Klarstellung: Was ist Völkermord ?
Dann mal durchexerzieren:
Vieleicht kannst du noch eine Quelle angeben. So, und jetzt Kritik. Gruß:
in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder "teilweise" zu vernichten, eine der folgenden Handlungen begeht: --> ab wieviel ist denn jetzt teilweise. Ab wann ist es eine Gruppe? Juristisch? Soziologisch?
c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, "die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen " --> doppelt gemoppelt,steht schon im Einleitungsteil d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung --> Wenn China mehr als ein Kind bestraft ist das Völkermord?" die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe --qwqch 02:30, 30. Jul 2005 (CEST)
Völkermord Katharer/Chinesen
Ich möchte erstens darauf verweisen, dass die Katharer kein Volk waren, sondern eine Glaubensgemeinschaft. Diese hatte zur damaligen Zeit extreme Ausmaße angenommen, so dass die darauffolgende Vernichtung der Katharer sicherlich als Massenmord, jedoch nicht als Völkermord bezeichnet werden kann. Bei den Anhängern der Katharer handelte es sich zum größen Teil um Menschen, welche auf dem Gebiet des heutigen Frankreich leben ... mir ist nicht bekannt, dass auch nur eine Volksgruppe ausgelöscht bzw. der Versuch der Auslöschung im Sinne eines Genozid unternommen wurde. Von daher ist die Anführung der Katharer schlichtweg falsch! Wenn schon was historisches, dann sollte man vielleicht mal unter den Hunnen recherschieren - speziell die Zeit vor dem Zusammentreffen mit den Ostgoten. Diese haben nämlich wirklich einige Völker ausgerottet und zwar im Sinne eines Genozids. Die Völker sind ausradiert worden.
Zum zweiten möchte ich mich der Behauptung anschließen, dass die Morde der Japaner an den Chinesen sicherlich Masenmorde übelster Art waren, die Stalin und Hitler in nichts nachstehen, aber auch sie waren kein Genozid. Die Japaner betrachteten sich zwar als "Übermenschen" - ebenso wie wir Deutsche - aber die Morde in China dienten wohl mehr der Festigung der Herrschaft mittels Terror.
- Irrtum, Völkermord erfasst nach der Definition in der Völkermordkonvention eben nicht nur den Mord an einem "Volk", sondern eben auch den Mord an einer religiösen, ethnischen, rassischen oder nationalen Gruppe. Der Begriff "Volk" ist also irrelevant, entscheiden ist, ob es eine der genannten Gruppen war.--legalides 17:08, 30. Okt. 2006 (CET)
Völkermord an den Esten, Letten und Litauern unter Stalin (1941, 1944-53)
Wie ist der Forschungsstand dazu? Neigen nicht bloß die Regierungen der oben genannten Nationen dazu, die Deportationen unter Stalin für aktuelle Politik zu instrumentalisieren - sprich Russland "ans Bein zu pinkeln"? Das sah man ja ganz deutlich bei den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag des Kriegsendes. --Hopkins green frog 13:31, 11. Jul 2005 (CEST)
Bin bei diesem Punkt auch sehr skeptisch, da die angesprochenen baltischen Völker nicht wegen ihrer Ethnie verfolgt wurden. Zudem haben kommunistische Letten, Esten und Litauer zeitgleich Karriere im KGB und der KP gemacht. Von den Deportationen waren alle im Baltikum ansässigen Volksgruppen betroffen: auch Russen, Roma, Polen, Weissrussen, Ukrainer, etc.
Zur Instrumentalisierung in der aktuellen Politik sei ergänzt, dass sich der Vorwurf noch nichtmal an Russland richten kann, da die kommunistischen Verbrechen in erster Linie gegen Russen gerichtet waren und von der Sowjetunion, hier unter dem Georgier Stalin verübt wurde, aber eben nicht durch Russland.
==> Deine Ausführungen zum stalinistischen Terror im Baltikum und in anderen Sowjetrepubliken kann so nicht stehen bleiben. Selbstverständlioch waren die Deportationen im Baltikum gegen die baltischen Völker gerichtet, genau wie der `Holodomor´gegen die Ukrainer, `Kuropaty´gegen die Weißrusen und `Katyn` gegen die Polen. Stalin sah jede indogene Bevölkerung in den Randgebiete der Sowjetunion als potentielle Gefahr, die es , durch physische Vernichtung, zu verringern galt. Die Massenmorde und Deportationen müssen dabei natürlich im Zusammenhang mit der planmäßigen Ansiedlung von ethnischen Russen in diesen Gebieten gesehen werden. Russen waren eben NICHT im selben Maße vom stalinistischen Terrorsystem betroffen wie andere Völker (Es gibt nichts wie Kuropaty in Russland), da Stalin den russischen Nationalismus (und Imperialiosmus) als staatstragendes Element der Sowjetunion verstand.
===>Russen seien nicht im selben Maße vom stalinistischen Terrorsystem betroffen gewesen??? Sie belieben schlecht zu scherzen.... In der Nähe von Ekaterinburg gibt es ein Mahnmal, welches der Opfer des stalinistischen Terrors gedenkt. Darauf sind fast ausschließlich russische Namen zu finden. Alleine an dieser Stelle sind 50.000 Menschen exhumiert worden. Sie verwechseln zweierlei: dass Stalin die russische Kultur sehr hoch gehalten hat und eine Sowjetunion mit einem "russischen Charakter" formen wollte, stimmt schon. Das hat vor allem damit zu tun, dass die russische Kultur erstens die größte europäische und zweitens die bei weitem bedeutendste in Osteuropa, bzw der ehem. Sowjetunion ist. Dennoch hat der Georgier Jossip "Stalin" Dschugaschwilli Millionen Russen ermordet. Manche Quellen sprechen von bis zu 20 Millionen. So stark wie die russische Volksgruppe wurde keine andere Volksgruppe (in absoluten und relativen Zahlen) durch systematischen Mord "verringert". Sei es während der bolschewistischen Revolution oder auch unter Stalin. Auch der "Holodomor" betraf Russen, fand er doch in dem von Russen besiedelten Teil der Ukraine statt. Selbiges gilt für Weissrussland. Die Umsiedelungen während des WKII (insbesondere im Baltikum) waren in erster Linie aus Angst vor Kollaboration mit den Deutschen ausgeführt worden und wurden in den 50er Jahren wieder rückgängig gemacht.
Völkermordkonvention (1948) rechtliche Basis der Nürnberger Prozesse (ab 1945)?
"Die Völkermord-Konvention ist Teil der rechtlichen Basis für die Nürnberger Prozesse, die neue Standards im Völkerrecht setzten." steht im Artikel. Das kann mindestens in dieser Formulierung nicht richtig sein, da die Völkermordkonvention erst am 12 Januar 1951 in Kraft trat, lange nach Beginn der Nürnberger Prozesse. Nur schon wegen der Regel "nulla poena sine lege" und dem daraus abgeleiteten Rückwirkungsverbot im Strafrecht kann die Aussage also nicht richtig sein. Wenn ich mich richtig erinnere, stützten sich die Nürnberger Urteile mehr oder weniger durchgängig auf (Völker-) Gewohnheitsrecht, eventuell auch auf das Haager Recht. Müsste man aber genauer recherchieren. Habe den Satz mal auskommentiert. --Christoph.B 17:13, 29. Jul 2005 (CEST)
Völkermord an Hazara, Schiiten allgemein und an anderen nicht-paschtunischen Völkergruppen in Afghanistan
Hier ein paar Quellen:
Human Rights Watch: Massaker in Yakaolang 2001
Human Rights Watch: Massaker am Rubatak Pass 2000
Human Rights Watch: Massaker in Mazar-e Scharif 1998
Cooperation center for Afghanistan: Massaker in Bamiyan 1999
-Phoenix2 02:21, 8. Aug 2005 (CEST)
Völkermord an den Griechen
Hallo, könnten die Nutzer die diese Passage ursprünglich eingefügt haben, ein paar Quellen nachliefern? - Danke. --Taschenrechner 13:02, 7. Sep 2005 (CEST)
Versagen des Systems der sog. "atomaren Abschreckung"
Guten Tag, wo ist überhaupt die Relevanz dieses (oder verwandter) juristischer Termini in Bezug auf einen künftig möglicherweise stattfindenden nuklearen Schlagabtausch - also v.a. USA vs. Russland. Die entsprechenden Vorbereitungen für eine Massentötung von zig-Millionen Unbeteiligten sind doch getroffen und können jederzeit in die Tat umgesetzt werden. Mit welchem Konstrukt mogelt man sich eigentlich hier durch, um das zu "rechtfertigen" ?! - Absolute Staatssouveränität, (geheiligte) totale Selbstverteidigung (darausfolgende Totalvernichtung des Feindes und unzähliger Unbeteiligter abgesegnet)?? - Die UNO und das Völkerrecht scheinen auf den ersten Blick eine feine Sache zu sein. Es gibt partielle Fortschritte, die ohne diese Vorrichtungen wohl nicht möglich waren (Chemiewaffenkonvention z.B.). Aber eines Tages könnte sich erweisen, daß der größte Pferdefuß (unbeanstandete atomare Narrenfreiheit der big five) das dicke Ende nach sich zieht. Das hysterische gouvernantenhafte Gezeter, mitdem diese großen fünf derzeit moralisierend die atomare Aufrüstung in anderen Ländern unterbinden wollen, ist absurd. Dieses "haltet den Dieb" ist psychisch gesehen doch eine klare Projektion der faktisch vorhandenen eigenen Abartigkeit und Verkommenheit. P.S.: aber egal. Nach dem Eintritt eines nicht nur hypothetischen GAU gibts eh keine Verantwortlichen mehr.
Danke WernerE, 25.11.2005.
Völkermord an den türkischen Zyprioten
Soweit ich es weiß, hatte die griechische EOKA, bevor es zur Teilung der Insel kam, einen Genozid an den türkischen Zyprioten begangen. Die Jahreszahl müsste 1963 sein. Zahlreiche türkische Zyprioten wurden gefoltert, getötet und Frauen wurden vergewaltigt. Kann gerade keine Quellen nennen, aber denke, dass auch dieses Thema bearbeitet werden soll. Cetinkaya 15:02, 14. Mai 2006 (CEST)
Genocide - Armenocide - Serbocide
Hallo
this e-message just to inform you that Dr Richard Albrechts book on Genocide, Armenocide, and Serbocide [etc.] is out of print: Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006, ii/182 p. = Beiträge zur Rechtswissenschaft/Allgemeine Rechtswissenschaft]; ISBN 978-3-8322-5055-3), you´ll find a table of content -> : http://www.shaker.de
y.s., G.
Belegt
Statistisches Bundesamt, Stuttgart: Kohlhammer (1958); Die deutschen Vertreibungsverluste: Bevölkerungsbilanzen für die deutschen Vertreibungsgebiete 1939/50, Grube, F; Richter, G. (Hg.) (1980): Flucht und Vertreibung: Deutschland zwischen 1944 und 1947, Hamburg: Hoffmann & Campe; Schieder, T. et al., (Hg.) (1956): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band II. Das Schicksal der Deutschen in Ungarn, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; Schieder, T. et al., (Hg.) (1957): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band III. Das Schicksal der Deutschen in Rumänien, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; Schieder, T. et al., (Hg.) (1957): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band IV/1. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; Schieder, T. et al., (Hg.) (1960): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band I. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neisse Band I/3: Polnische Gesetze und Verordnungen 1944-1955, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; Schieder, T. et al., (Hg.) (1961): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band V. Das Schicksal der Deutschen in Jugoslawien, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; Schieder, T. (1984), Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa (1953), München: dtv; Nawratil, H. (1987), Vertreibungsverbrechen an Deutschen: Tatbestand, Motive, Bewältigung (1982), Frankfurt am Main et al.: Ullstein; Spieler, S. (Hg.) (1989): Vertreibung und Vertreibungsverbrechen: 1945-1948; Bericht des Bundesarchivs vom 28. Mai 1974: Archivalien und ausgewählte Erlebnisberichte, Bonn: Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen; Streibel, R. (Hg.) (1994): Flucht und Vertreibung: Zwischen Aufrechnung und Verdrängung, Wien: Picus Verlag; Zayas, A. M. de (1996): Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen. Vorgeschichte, Verlauf und Folgen (1977), Frankfurt am Main: Ullstein; Hirsch, H. (1998): Die Rache der Opfer: Deutsche in polnischen Lagern 1944-1950, Berlin: Rowohlt