Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003
Rolf F. war Testfahrer bei DaimlerChrysler (Mercedes-Benz) und erregte großes Medieninteresse, nachdem er am 14. Juli 2003 einen tödlichen Verkehrsunfall auf der Autobahn A5, Richtung Norden, nördlich von Karlsruhe verursacht hatte. Dieser Unfall löste erneut eine allgemeine Diskussion über Raser und Drängler, den von ihnen verursachten Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer, und die Notwendigkeit eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen aus.
Lebensweg
Fischer kommt aus einfachen Verhältnissen und diente nach seinem Schulabschluss zunächst acht Jahre bei der Bundeswehr, zuletzt in der Funktion eines Panzerkommandanten auf dem Truppenübungsplatz Münsingen. Anschließend studierte er Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Ulm und wurde danach Testfahrer bei Daimler-Chrysler (Mercedes-Benz).
Der Unfall
Nach Erkenntnisses der Gerichte fuhr Fischer am Morgen des 14. Juli 2003 in einem dunklen Mercedes mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der besagten Autobahn. Wenige Minuten vor 6 Uhr erschreckte und bedrängte Fischer eine vor ihm fahrende Autofahrerin durch seine rasante Annäherung und dichtes Auffahren sos ehr, dass diese durch eine heftige Lenkradbewegung ins Schleudern kam, über den rechten Fahrbahnrand hinaus in die Böschung fuhr und dort nahezu ungebremst gegen einen Baum prallte. Bei diesem Aufprall starb die Fahrerin zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter. Fischer beging Fahrerflucht.
Ermittlungen
Auf Grund der Folgen des Unfalls und dem großen öffentlichen Interesses wurde die Sonderkommission "SOKO-Raser" gegründet, welche zeitweilig mit 40 Beamten ausgestattet war. Allein im Bereich Böblingen waren 13 Ermittlungsteams im Einsatz, um eine mögliche Unfallbeteiligung von insgesamt 707 in Frage kommenden Fahrzeugen abzuklären.
Die Gerichtsverfahren und Urteile
In einem von den Medien mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Gerichtsprozeß wurde Fischer am 18. Februar 2004 in der ersten Instanz vom Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren am Landgericht Karlsruhe wurde am 29. Juli 2004 das Strafmaß auf ein Jahr Haft mit Bewährung zusätzlich 12 000,- € Geldbuße und Führerscheinentzug für ein Jahr reduziert.
Sein Arbeitsverhältnis bei DaimlerChrysler wurde Fischer. nach diesem letzten Urteil von seinem Arbeitgeber aufgekündigt.
Nachbetrachtungen
Am 25. Juli 2005 strahlte die ARD eine Dokumentation zu den Vorgängen um den Unfall unter dem Titel Der Tag, als ich zum „Todes-Raser“ wurde aus. Darin wird das gesamte Geschehen noch einmal von den heutigen Erkenntnisstandpunkten aus beleuchtet, und vor allem auf die vielen strittigen und widersprüchlichen Punkte in den Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen eingegangen. Die Autoren kommen in ihrer Reportage zu dem Schluss, dass eine Täterschaft des letztendlichen verurteilten Rolf F. zumindest fragwürdig, wenn nicht gar auszuschließen ist. Auch stünden sich bei einer besonderen Tragik eines strafwürdigen Geschehens in einer demokratischen Gesellschaft eine durch Medien aus Gewinnsucht mit Nachdruck betriebene (forcierte) öffentliche Vorverurteilung einer Person einerseits und eines der wesentlichen, ethischen Fundamente der Strafprozessordnung welches da lautet: "in dubio pro reo" beziehungsweise "Im Zweifel für den Angeklagten" andererseits immer miteinander unvereinbar gegenüber.
Weblinks
[1] - Programmvorschau für Der Tag, als ich zum „Todes-Raser“ wurde
[2] - "Es ist wahrscheinlich, dass es ein anderer war" - Autor Henning Burk über den Fall Rolf F.
Personendaten | |
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NAME | F., Rolf |
KURZBESCHREIBUNG | Testfahrer für Mercedes-Benz |