Deutscher Ethikrat
Der Deutsche Ethikrat, besser der Nationale Ethikrat Deutschlands ist eine Organisation, die die Zielstellung hat, zu ethischen Fragen neuer Entwicklungen im Bereich der Lebenswissenschaften und Biotechnologie sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft Stellung zu nehmen. Er soll für politisches und gesetzgeberisches Handeln Empfehlungen unterbreiten.
Der nationale Ethikrat Deutschlands wurde am 2. Mai 2001 per Erlass durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschlands ins Leben gerufen. Ihm gehören bis zu 25 Mitglieder an, die vom Bundeskanzler für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Sie können jeweils einmal für vier Jahre erneut berufen werden. Sie dürfen kein Regierungsamt haben und auch nicht einer gesetzgebenden Körperschaft von Bund oder Ländern angehören. Der Ethikrat trifft sich einmal im Monat.
Der nationale Ethikrat Deutschlands hat sich seit seiner Gründung unter anderem mit dem Import von Stammzellen, dem Verbot des Klonens, der Präimplantations-Diagnostik sowie den Biobanken beschäftigt. Im Selbstverständnis des Ethikrates lag es dabei immer zu betonen, dass mehrere Ansichten zu einem Thema möglich sind und in einer pluralistischen Gesellschaft ihre jeweilige Existenzberechtigung haben. Vorsitzender des Ethikrates ist derzeit (2003) Spiros Simitis.
Aktuelle Mitglieder des Nationalen Ethikrates (2004)
Vorsitzender
Prof. Dr. jur. Drs. h. c. Spiros Simitis
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht
Stellvertreter
Prof. Dr. rer. nat. Regine Kollek
Universität Hamburg
FSP Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt
FG Medizin/Neurobiologie
Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel
Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften
Universität Bayreuth
Leiter des Transplantationszentrums
Klinikum Augsburg
Weitere Mitglieder
Dr. theol. Hermann Barth
Kirchenamt der EKD
Prof. Dr. jur. Wolfgang van den Daele
Wissenschaftszentrum Berlin
Prof. Dr. jur. Horst Dreier
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht
Prof. Dr. phil. Eve-Marie Engels
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Fakultät für Biologie
Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften
Bischof Dr. theol. Gebhard Fürst
Prof. Dr. med. Detlev Ganten
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. phil. Volker Gerhardt
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Philosophie
Dipl.-Ing. Christiane Lohkamp
Deutsche Huntington-Hilfe e.V.
Prof. Dr. med. Martin J. Lohse
Julius-Maximilians-Universität
Institut für Pharmakologie und Toxikologie
Prof. Dr. rer. pol. Therese Neuer-Miebach
Fachhochschule Frankfurt am Main
Fachbereich Sozialarbeit (FB 4)
Prof. Dr. rer. nat. Christiane Nüsslein-Volhard
Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie
Prof. Dr. med. Peter Propping
Direktor des Instituts für Humangenetik der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Universitätsklinikum Bonn
Heinz Putzhammer
Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Dr. phil. Peter Radtke
Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e. V.
Prof. Dr. med. Jens Reich
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch
Prof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Systematische Theologie
AB Moraltheologie
Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
Lehrstuhl für Ethik in der Medizin
Prof. Dr. theol. Dr. h. c. Richard Schröder
Humboldt-Universität zu Berlin
Theologische Fakultät
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz
Lebenslauf und Bibliographie
Universität Mannheim
Dr. jur. Hans-Jochen Vogel
Bundesminister a.D.
Kristiane Weber-Hassemer
Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt/Main
Staatssekretärin a. D.
Dr. med. Christiane Woopen
Universität zu Köln
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin
Am Ethikrat wird häufiger kritisiert, dass er eine - da von der Regierung eingesetzt - nicht demokratisch legitimierte Kommission sei, die aber über Normen diskutieren solle, die für alle verbindlich sein sollten. Dabei ist aber wichtig zu verstehen, dass der Ethikrat nun eben in der Tat eine Regierungskommission ist. Der Bundestag setzt, wenn er Diskussionsbedarf zu bestimmten Themen sieht, eigene Enquete-Kommissionen ein.