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Legislaturperiode

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Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein


Europäische Union

Das Europaparlament wird auf fünf Jahre gewählt, während die Amtsperiode des Rates der Europäischen Union nur sechs Monate dauert.


Bundesrepublik Deutschland

Im amtlichen Sprachgebrauch ist in Deutschland im Sommer 1920 der Begriff "Legislaturperiode" durch den Terminus "Wahlperiode" abgelöst worden. Eine Wahlperiode dauert in den deutschen Parlamenten in der Regel vier oder fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.

Bundestag

Für den Deutschen Bundestag bestimmen Art. 39 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG): „(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“

Landtage

In den deutschen Ländern beträgt die Dauer der Wahlperiode der Landesparlamente meistens fünf Jahre. Lediglich in Bremen und Hamburg werden die Landtage bzw. Bürgerschaften für vier Jahre gewählt.

Im Rahmen des angeblichen Problems des Dauerwahlkampfes wird regelmäßig auch die Verlängerung von Wahlperioden und die Gleichtaktung der Wahlperioden aller Bundesländer diskutiert, um den Anteil der Zeitfenster für Sachpolitik an den Wahlperioden zu erhöhen. Zudem würde durch eine Verlängerung der Wahlperiode der Bundeshaushalt entlastet, da es seltener zu Wahlen und damit verbundenen Kosten käme.

Bundesrat

Für den deutschen Bundesrat gibt es keine Wahlperiode. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 Abs. 1 GG).

Übersicht über die Zusammensetzung der Bundesregierungen

  1. Deutscher Bundestag (1949-1953): CDU-CSU-FDP-DP-Regierung
  2. Deutscher Bundestag (1953-1957): CDU/CSU, FDP (bis 1956), DP, GB/BHE (bis 1955), FVP (ab 1956) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer
  3. Deutscher Bundestag (1957-1961): CDU/CSU, DP (bis 1960) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer
  4. Deutscher Bundestag (1961-1965): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (bis 1963) bzw. Ludwig Erhard
  5. Deutscher Bundestag (1965-1969): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (bis 1966); CDU/CSU/SPD-Regierung unter Kurt Georg Kiesinger
  6. Deutscher Bundestag (1969-1972): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt
  7. Deutscher Bundestag (1972-1976): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (bis 1974) bzw. Helmut Schmidt
  8. Deutscher Bundestag (1976-1980): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt
  9. Deutscher Bundestag (1980-1983): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (bis 1982) bzw. CDU/CSU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl
  10. Deutscher Bundestag (1983-1987): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  11. Deutscher Bundestag (1987-1990): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  12. Deutscher Bundestag (1990-1994): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  13. Deutscher Bundestag (1994-1998): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  14. Deutscher Bundestag (1998-2002): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  15. Deutscher Bundestag (2002-2005): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  16. Deutscher Bundestag: ab 2005: CDU/CSU/SPD-Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel


Österreich

Im amtlichen Sprachgebrauch wird in Österreich der Begriff "Gesetzgebungsperiode" verwendet.

Nationalrat

Für den österreichischen Nationalrat bestimmen Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG): "(1) Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert vier Jahre, vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Nationalrat zusammentritt. (2) Der neu gewählte Nationalrat ist vom Bundespräsidenten längstens innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einzuberufen. Diese ist von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neu gewählte Nationalrat am Tag nach dem Ablauf des vierten Jahres der Gesetzgebungsperiode zusammentreten kann."

Landtage

Die einzelnen Landtage haben meist eine fünfjährige Wahlperiode. Eine Ausnahme ist Oberösterreich, dessen Landtag nur alle sechs Jahre gewählt wird.

Bundesrat

Für den österreichischen Bundesrat gibt es keine Wahlperiode. Der Bundesrat besteht aus Delegierten der Landtage, die diesen jedoch nicht angehören müssen (Art. 35 Abs. 1 und 2 B-VG).


Schweiz

Nationalrat

Für den schweizerischen Nationalrat bestimmt Art. 149 Abs. 2 S. 2 der Bundesverfassung (BV): "Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt."

Ständerat

Für den Ständerat gibt es keine Wahlperiode.

Kantonsparlamente und Gemeindeparlamente

Die Wahlperioden der Kantonsparlamente und Gemeinderäte betragen in den meisten Fällen ebenfalls vier Jahre.


Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Unterhaus (House of Commons)

Für das House of Commons bestimmt Art. 7 der Parlamentsakte von 1911 (Parliament Act 1911), dass die maximale Dauer der Wahlperiode fünf Jahre beträgt.

Oberhaus (House of Lords)

Für das House of Lords gibt es keine Wahlperiode. Das Oberhaus besteht aus Mitgliedern, die ihr Mandat teils kraft Erbfolge, teils kraft Ernennung erlangt haben.


Italien

Abgeordnetenkammer (Càmera dei Deputati)

Die Abgeordnetenkammer wird für fünf Jahre gewählt (Art. 60 S. 1 der Verfassung der Italienischen Republik).

Senat der Republik (Senato della Repùbblica)

Der Senat der Republik wird für fünf Jahre gewählt (Art. 60 S. 1 der Verfassung der Italienischen Republik).


Spanien

Abgeordnetenkongress (Congreso de los Diputados)

Der Abgeordnetenkongress wird für vier Jahre gewählt (Art. 68 Abs. 4 S. 1 der Spanischen Verfassung (Constitución Española - CE).

Senat (Senado)

Der Senat wird für vier Jahre gewählt (Art. 69 Abs. 6 S. 1 CE).


Vereinigte Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten von Amerika beginnt die Wahlperiode des Repräsentantenhauses des Kongresses am 3. Januar eines jeden ungeraden Jahres. Das feste Datum rührt daher, dass die Wahl des Repräsentantenhauses gesetzlich immer an dem Dienstag eines jeden geraden Jahres stattfindet, der sich zwischen dem 2. und dem 8. November befindet. Außerdem ist eine vorzeitige Auflösung des Kongresses gemäß der US-amerikanischen Bundesverfassung nicht möglich. Die Wahlperiode des Repräsentantenhauses dauert genau zwei Jahre bis zum ersten Tag der nächsten Wahlperiode.


Siehe auch