Deutscher Bundestag
Mit Bundestag wird umgangssprachlich das Parlament in Deutschland bezeichnet. Der vollständige Name lautet "Deutscher Bundestag". Es hat seinen ständigen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin.
Die Zusammensetzung des Bundestags wird alle vier Jahre durch allgemeine, gleich, geheime Wahlen bestimmt.
Mandatsvergabe
Die Mandate im Bundestags werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt maßgeblich über das Kräfteverhältnis im Bundestag.
Damit der Wahlbürger trotzdem mitentscheiden kann, welche konkreten Personen in den Bundestag kommen, wird die andere Hälfte der Mandate durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme).
Übertrifft nun die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten einer Partei die Anzahl der Mandate, die der Partei laut Zweitstimme zusteht, ziehen trotzdem alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese Mandate nennen man Überhangsmandate. Damit die anderen Parteien, die evtl. keine Überhangsmandate haben nicht benachteiligt werden, bekommen sie Ausgleichsmandate zugeteilt. Damit ist das Kräfteverhältnis laut Zweitstimme wieder hergestellt.
Durch dieses Verfahren kommt es häufig vor, daß im Bundestag mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich Mandate vorgesehen waren.
Befugnisse
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die Regierungsmitglieder (Minister) vorschlägt.
Der Bundestag beschließt Gesetze; teilweise ist dabei die Vertretung Bundesländer (der Bundesrat) zustimmungspflichtig.
Ressorts
Größe
gegenw. Zusammensetzung
Bei den Wahlen von 1998 kam es zu folgenden Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
| Anteil | Sitze | Partei |
| 40,9 % | 298 | SPD |
| 28,4 % | 198 | CDU |
| 6,7 % | 47 | CSU |
| 6,2 % | 43 | F.D.P. |
| 6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
| 5,1 % | 36 | PDS |
| 5,9 % | - | Sonstige |
Geschichte
Zwischen 1816 und 1866 gab es eine "Bundesversammlung des Deutschen Bundes", die später "Bundestag" genannt wurde. Dies war keine demokratisches gewähltes Parlament, sondern Zusammenkunft von Gesandten freier Städte und Adliger. Der Bundestak hat praktisch keinen politischen Einfluß
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Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.