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Versicherungspool

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Poolversicherung

Bei Poolverträgen handelt es sich um eine Art Rückversicherung zur Deckung grosser oder schwer kalkulierbarer Risiken, z.B. für Atom- oder Terrorismus-Katastrophen.

Die Versicherer verpflichten sich, alle in diesem Vertrag bezeichneten Risiken nach einem vorher festgelegten Beteiligungsschlüssel zu zeichnen. Üblicherweise werden Pools gegründet zu Deckung grosser oder schwer kalkulierbarer Risiken, z.B. für Atom-, Luftfahrt-, Terrorismus- oder andere spezifische Risken. Die Einzelrisiken stehen bei der Gründung des Pools noch nicht fest. Jeweils ein Versicherer versichert einen Versicherungsnehmer und zediert das Risiko an den Pool. Jedes Poolmitglied ist an jedem Risiko des Pools beteiligt.