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Landschaftsverband Rheinland

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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist eine 1953 gebildete Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln. Der LVR nimmt auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28, GG) regionale Aufgaben wahr. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den nördlichen Teil der ehemaligen preußischen Rheinprovinz.

Allgemeines

RZVK-Hochhaus mit Feuerwerk während der Kölner Lichter 2006

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist ein Zusammenschluss der 14 kreisfreien Städte und 13 Kreise. Für die 9,6 Mio. Bürgerinnen und Bürger im Rheinland erfüllt der LVR Aufgaben, die sinnvollerweise rheinlandweit wahrgenommen werden.

Mit seinen über 90 Dienststellen / Einrichtungen und ca. 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der LVR größter Kommunalverband in Deutschland. Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Integration der Menschen mit Behinderung.

Die NRW-Landesregierung diskutiert im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform eine Schaffung von drei Regionalverwaltungen (Rheinland, Ruhrgebiet, Westfalen), anstelle der beiden Landschaftsverbände.

Zuständigkeitsbereich

Der Zuständigkeitsbereich entspricht dem Landesteil Nordrhein des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. 2005 umfasste das Haushaltsvolumen des Landschaftsverbands Rheinland 3,17 Milliarden Euro.

Geographie

Im Norden und Westen grenzt der Nordrhein an die Niederlande, im Südwesten an Belgien, im Süden an Rheinland-Pfalz, im Osten an Westfalen. Der prägende Fluss dieses Landesteils ist der Rhein, der das Gebiet von Süden nach Norden durchfließt. Der höchste Berg ist die in der Nordeifel gelegene Hohe Acht mit 747 m.

Landschaften

Bevölkerung

Die überwiegend katholische Bevölkerung, die als Rheinländer bezeichnet wird, ist fränkischer Abstammung. Durch den Nordrhein geht die Grenze der untereinander eng verwandten niederfränkischen und mittelfränkischen (Ripuarischen) Sprachen.

Mitgliedskörperschaften

Folgende 13 Kreise und 14 kreisfreien Städte sind Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes Rheinland (Stand: 30. Juni 2004):

Kreise (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Düren (DN)
  3. Rhein-Erft-Kreis (BM)
  4. Euskirchen (EU)
  5. Heinsberg (HS)
  6. Kleve (KLE)
  7. Mettmann (ME)
  1. Rhein-Kreis Neuss (NE)
  2. Oberbergischer Kreis (GM)
  3. Rheinisch-Bergischer Kreis (GL)
  4. Rhein-Sieg-Kreis (SU)
  5. Viersen (VIE)
  6. Wesel (WES)

Kreisfreie Städte (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Bonn (BN)
  3. Duisburg (DU)
  4. Düsseldorf (D)
  5. Essen (E)
  1. Köln (K)
  2. Krefeld (KR)
  3. Leverkusen (LEV)
  4. Mönchengladbach (MG)
  5. Mülheim an der Ruhr (MH)
  1. Oberhausen (OB)
  2. Remscheid (RS)
  3. Solingen (SG)
  4. Wuppertal (W)

Siehe auch