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Goldene Bulle

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Die Goldene Bulle oder aurea bulla, verabschiedet auf dem Nürnberger Reichstag von 1356 und später im selben Jahr in Metz, ist eines der wichtigsten Gesetze des heiligen römischen Reiches deutscher Nation. Sie besteht aus insgesamt 31 Kapiteln.Ihr Name leitet sich von dem goldenen Siegel ab, mit dem die originalen Blätter versehne wurden.?.

In der goldenen Bulle wurde das Wahlrecht der im folgenden zitierten Kurfürsten bei der Königswahl besiegelt (der Kaiser hingegen wurde direkt durch den Papst ernannt):

"...sich am Wahltag versammelt haben, soll der Erzbischof von Mainz und kein anderer Mitkurfürst einzeln um ihre Stimme befragen
und zwar in folgender  Reihenfolge:
1. Erzbischof von Trier
2. Erzbischof von Köln
3. König von Böhmen
4. Pfalzgrafen bei Rhein
5. Herzog von Sachsen
6. Marktgrafen von Brandenburg
All diese soll besagter Erzbischof von Mainz in obiger Reihenfolge um ihre Stimme befragen. Wennn das geschehen ist,
soll ihn seine Mitkurfürsten ihrerseits  befragen, damit auch er ihnen seine Stimme kundgebe." (GB Kap. 4,2)