Polizeigewalt in Berlin

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Der Begriff Polizeigewalt wird unterschiedlich verwendet. Wird er im weiten Sinne genutzt, umschreibt er alle Gewalt die von der Polizei bzw. von Polizisten ausgeübt wird im Sinne von "polizeilicher Gewalt als Machtbefugnis"[1]. Diese Gewalt, die Teil der Staatsgewalt ist, ist im Artikel Staatsgewalt, Abschnitt Polizeigewalt und Selbstjustiz näher beschrieben. Des weiteren wird er verwendet, um die in einem konkreten Fall ausgeübte Gewalt zu beschreiben.[1] In diesem Artikel wird diese Form von Polizeigewalt behandelt.
Polizeigewalt kann rechtlich zulässige Gewalt im Zusammenhang mit dem Unmittelbaren Zwang und Notwehr sein, aber auch unrechtmäßig, unverhältnismäßig, willkürlich oder menschenrechtswidrig. Nach Auffassung von Amnesty International ist "Polizeigewalt [...] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine Misshandlung, Folter oder exzessive Gewalt handelt."[2] Exzessive Gewalt wiederum ist nach Definiton von Amnesty International "[...] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will."[2] Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff Polizeiwillkür verwendet.[3][4]
Rechtliche Aspekte
Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 "an Gesetz und Recht gebunden."
Polizei(aufgaben)gesetze und andere Gesetze wie die Strafprozessordnung bilden einen Handlungsrahmen für polizeiliche Gewalt und die durchzuführenden Maßnahmen.[5] Ein wichtiger Grundsatz ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das den Legitimen Zweck der Maßnahme, die Geeignetheit der Maßnahme zur Erfüllung des Zwecks, die Erforderlichkeit dieser (und keiner milderen) Maßnahme und die Angemessenheit der Maßnahme umfasst. Ist eine (oder mehrere) dieser Eigenschaften bei einer polizeilichen Maßnahme nicht gegeben, so ist sie nicht verhältnißmäßig und damit rechtswidrig (Straftat kann in Betracht kommen). Im Falle einer rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme ist, aus Sicht der von der Maßnahme betroffenen Person, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gerechtfertigt (s. § 113 Abs. 3 StGB).
Bayern
Die Befugnisse für die Bayerische Polizei sind im Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) geregelt.[6] Artikel 2 beschreibt die Aufgaben der Polizei. Der erste Absatz lautet: "Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren." Zur Verhältnismäßigkeit heißt es in Artikel 4:
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
Nach Artikel 6 ist ein Polizist beim Einschreiten auf Verlangen eines Betroffen verpflichtet sich auszuweisen, sofern das den Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich ist man nach Artikel 12 bei einer polizeilichen Befragung verpflichtet Namen, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben. Artikel 17 bis 20 beinhalten Vorschriften zur Festsetzung; Artikel 21 bis 24 zur Durchsuchung; Artikel 25 bis 28 rund um die Sicherstellung.
Fälle
Jahr | Vorwürfe einer Körperveletzung im Amt[7] | Aufklärungsquote |
---|---|---|
1998 | 2180 | 67,9% |
1999 | 2172 | 67,1% |
2000 | 2310 | 68,5% |
2001 | 2141 |
Jahr | Anz. Tatverdächtiger wg. Körperveletzung im Amt[7]Alte Länder und Berlin | Einstellung | Freispruch | Verwarnung mit Strafvorbehalt | Verurteilungen |
---|---|---|---|---|---|
1998 | 1626 | 30 | 36 | 6 | 21 |
1999 | 1502 | 38 | 25 | 4 | 22 |
2000 | 1589 | 28 | 16 | 1 | 18 |
Pro Jahr wird die Zahl den Anzeigen gegen Polizisten mit rund 2000 beziffert.[8] Von den Anzeigen führen ca. 3 % zu einer Anklage. Im Jahr 2009 gab es insgesamt 2980 Anklagen gegen Polizisten (1604 wegen anderer Gewaltausübungen, 1351 wegen Zwang und Missbrauch und 25 wegen Tötungsdelikten).[9] 2010 lag die Zahl abgeschlossener Ermittlungen gegen Polizisten bei 2133, von denen 63 zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl führten. Als Grund sieht Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin die Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren (das der Staatsanwaltschaft untersteht), die eigentlichen Ermittlungen in den meisten Fällen von der Polizei selbst durchgeführt werden.[10]Offizielle Zahlen werden nicht erhoben. Bei einer polizeiinterne Befragung in den Jahren 1998 und 2001 von Amnesty International "[...] waren 25 Prozent der Beamten der Meinung, hin und wieder sei es durchaus akzeptabel, mehr Gewalt anzuwenden als erlaubt. Und sechs von zehn Polizisten gaben an, auch gravierender Gewaltmissbrauch von Kollegen werde nicht immer berichtet oder angezeigt."[11] Beispiele für Polizeigewalt im neutralen Sinn (d.h. grundsätzlich ohne Einteilung in rechtmäßig oder -widrig) sind folgende Fälle, die in den Medien diskutiert wurden.
Jahr | Verfahren[7] | Einstellung | Freispruch | Verurteilung | |
---|---|---|---|---|---|
insgesamt | davon wg. Körperverletzung im Amt | ||||
1992 | 46 | 33 | 35 | 3 | 6 |
1993 | 69 | 36 | 41 | 0 | 3 |
1994 | 78 | 49 | 51 | 0 | 1 |
1995 | 104 | 45 | 40 | 0 | 2 |
1996 | 100 | 58 | 19 | 0 | 1 |
1997 | 81 | 42 | 21 | 0 | 0 |
Baden-Würtemberg
- Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens zum Baumfällen am 30. September 2010 wurden mehrere Demonstranten durch polizeiliche Maßnahmen verletzt. Ein Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 € verurteilt. Er hatte einer Frau ohne Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und wurde von der Bereitschaftspolizei Göppingen angezeigt.[12] Vor der Demonstration wurde ein Mann von einem Polizisten mit dem Schlagstock geschlagen und deswegen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 60€ verurteilt.[13] Zwei weitere Polizisten wurden angeklagt, vier erhielten einen Strafbefehl und bei sechs Polizisten wurden die Verfahren eingestellt.[14]
Bayern
Jahr | Anzeigen wg. Gewaltausübgung oder Aussetzung[15] | Anzeigen wg. Zwang und Missbrauch im Amt[15] | Anzeigen wg. Körperverletzung im Amt[16] | Beschwerden |
---|---|---|---|---|
2010 | 224 | 256 | rund 130 | |
2011 | rund 130 | 1750[17] | ||
2012 (März-November) | 151 | 643 (davon 436 aus Südbayern; 207 aus Nordbayern)[18] |
- Bei einem Fußballspiel am 9. Dezember 2007 in München prügelten Beamten des Bayerischen Unterstützungskommandos "ohne erkennbaren Grund"[19] auf Zuschauer ein. Das Ermittlungsverfahren wurde 2011 eingestellt, da "'keine zuordenbaren Schläge festzustellen'"[19] gewesen wären.
- Um das unerlaubte Grillen in Bereichen des Feringasees zu unterbinden wurde am 10. April 2009 das Unterstützungskommando angefordert. Ein Mann verweigerte der Polizei seinen Ausweis zu zeigen. Ein Polizist griff deshalb in die Tasche des Mannes, der daraufhin den Polizisten wegschubste. Der Mann wurde von der Polizei zu Boden gebracht, wobei er sich einen Finger brach. Er wehrte sich heftig und bog einem Polizisten den Daumen um. Der Mann wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500€ verurteilt. Die Verfahren gegen die Polizisten wurden eingestellt.[20]
- Am 30. April 2009 wurde in Regensburg Tennessee Eisenberg bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Umstände des Todes sind Gegenstand von Diskussionen.
- In Pfaffenhofen am Inn (zu Schechen) kam es im November 2010 zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern eines Hauses und Polizisten. Die Bewohner stellen Strafanzeige gegen die Polizisten. Die beteiligten Bewohner wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Strafanzeige gegen die Polizisten wurde zurückgenommen, der Prozess gegen die Bewohner eingestellt.[21][22][23][24]
- Am 3. März 2011[25] entzog sich in Passau ein Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle. Über den Verlauf der weiteren Geschehnisse, bei denen der Mann und ein Polizist verletzt wurden, gibt es unterschiedliche Versionen. Die Anzeige des Mannes vom 16. Juni 2011 wegen "'schwerer vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Totschlages'"[25] wurde von der Staatsanwaltschaft Passau am 26. Juli 2011 eingestellt. Vor Gericht wurde 2012 die Anklage gegen den Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt.[26]
- Am 7. März 2011 verweigerte eine Frau auf der Münchner Bahnhofswache die Herausgabe ihres Personalausweises. Ein Polizist wandte deshalb unmittelbaren Zwang an. In der Folge der Geschehnisse prallte die Frau, einem rechtsmedizinischem Gutachten nach, dreimal mit Wucht gegen einen harten Gegenstand.[27] Nach Angaben der Frau wurde sie gegen die Wand geschleudert, gegen einen Türrahmen geschubst und in einem weiteren Raum gegen die Wand gestoßen.[27] Nach Angaben der befragten Polizisten hat sich die Frau insgesamt körperlich zur Wehr gesetzt und ist anschließend mit dem Kopf voraus gegen die Wand gerannt.[27] Die Ermittlungen wegen Widerstands, Körperverletzung, Strafvereitelung und Beleidigung führten zu einem Verfahren gegen die Frau, das eingestellt wurde, da zwar "[i]hre Widerstandshandlung gegen den Polizisten [...] zwar nicht vom Tisch [seien], die Schuld der Frau in der Gesamtschau aber gering".[27] Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren zu diesem Zeitpunkt bereits eigestellt gewesen. Die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen gegen die Polizisten wegen uneidlicher Falschaussage.[28]
- Am 26. Mai 2011 fuhr ein Radfahrer über eine Rot zeigende Ampel. Der damalige Rosenheimer Polizeichef zog den Mann -nach Angaben des Mannes plötzlich, nach Angaben des Polizisten nach nicht nachgekommener Aufforderung zum Halten- vom Fahrrad, wobei beide stürtzen, sich leicht verletzten und Sachschaden entstand. Am 27. März 2013 forderte der Freistaat Bayern, oberster Dienstherr des Polizisten, vor dem Amtsgericht Rosenheim von dem Mann insgesamt 1355 € (davon 376 € für die Behandlungskosten, 903 € für den Dienstausfall und 76 € für einen Sachschaden) zurück. Da der Polizist unverhältnismäßig gehandelt habe, wurde die Klage abgewiesen.[29] In der Begründung hieß es: "'Hier standen die Risiken der Verfolgung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit durch den Polizeibeamten außer Verhältnis zu deren Zweck'".[30] Auch habe der Radfahre keine fahrlässige Körperverletzung begangen, da er "'nicht damit rechnen [musste], dass der Polizeibeamte ihn bei voller Fahrt vom Fahrrad herunterreißt, um seine Anhaltung durchzusetzen.'"[30]
- Beim Rosenheimer Herbstfest am 3. September 2011[31] wurde ein Jugendlicher festgenommen, mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und auf die Polizeiwache am Festgelände gebracht. Nachdem der Jugendliche dem Polizeichef mit einer Anzeige gedroht hatte, „verpasste“ dieser dem Jugendlichen zwei Ohrfeigen und Stöße mit dem Knie in das Gesäß. Nach Schilderung des Polizeichefs versetzte er dem Jugendlichen einen Stoß in den Rücken, sodass dieser sich auf die vor ihm stehende Bank setze; dabei sei er mit dem Gesicht gegen die Wand hinter der Bank geprallt. Nach der Schilderung des Jugendlichen saß er bereits auf der Bank, wurde an den Schulter hochgerissen "[...] umgedreht und mindestens dreimal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen [...]."[32]. Die anwesenden Polizisten bestätigten die Schilderung des Polizeichefs, die Mutter und deren Freundin die Schilderung des Jugendlichen. Ein Gutachter bestätigte, dass die Verletzungen des Jugendlichen (u.A. ein abgebrochener Schneidezahn) durch mindestens zwei Gewalteinwirkungen herrühren. Das Gutachten "[...] lasse sich, so die Sachverständigen, durchaus mit den Aussagen des Jugendlichen in Einklang bringen."[33] Des weitern "[lasse] ihre Gutachten [...] den Schluss zu, dass der Polizeibeamte zumindest nicht die volle Wahrheit gesagt hat."[33] Der Richter sagte dazu: "Die Kammer lässt es dahingestellt, wer sich hier, milde ausgedrückt, geirrt hat."[32] Der Chef der Rosenheimer Polizei wurde im November 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Strafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten gefordert. Die Süddeutsche Zeitung betont "Rudolf M. nahm das Urteil mit steinerner Miene entgegen, innerlich aber dürfte er aufgeatmet haben. Ein Monat mehr, und er wäre automatisch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und hätte damit auch seine Pensionsansprüche verloren."[32] Gegen das Urteil legte er Revision ein.[34] Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.[35] Die Süddeutsche Zeitung zitiert am 3. Juli 2013 die Personalchefin der Bayerischen Polizei mit "'Das Polizeipräsidium München wird Disziplinarklage gegen den Beamten erheben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.'"[36]
- Im Dezember 2011 schlug ein Polizist in Nürnberg einem gefesselten Mann zweimal ins Gesicht. In erster Instanz wurde er zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz setzte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Strafe auf 11 Monate auf Berwährung herab. Als Begrüdung mit Verweis auf den Fall des Rosenheimer Polizeichefs sagte der Richter: Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen.[37][35]
- Am Morgen des 1. Januar 2012 kam es in Wasserburg am Inn zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Polizisten, die sich jeweils gegenseitig Körperverletzungen vorwerfen.[38][39]
- Am 27. November 2012 war ein Jugendbeamter der Polizei München wegen eines Projekts in einer Münchner Schule. Da eine Schülerin einen Fünf-Euro-Schein vermisste, und er auch nach einer annonymen Rückgabe-Aktion vermisst blieb, entschied sich der Jugendbeamte als polizeiliche Maßnahme eine Leibesvisitation durchzuführen um den vermuteten Diebstahl aufzuklären. Dazu mussten sich die Schüler im Alter von 13 bis 16 Jahren im Jungen- bzw. Mädchenklo vor Beamten bzw. Beamtinnen teilweise vollständig entkleiden, wobei sie auch teilweise im Intimbereich kontrolliert wurden.[40] Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte die Maßnahme "'völlig überzogen, nicht verhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig'".[41]
- Am 20. Januar 2013 sei nach Angaben von Reinhold Bergmann (Leiter der Pressestelle der Polizei München), wie die Süddeutschen Zeitung wiedergibt, eine 23jährige zur Beruhigen in eine Zelle der Polizei München gebracht worden. Sie habe Beamten beleidigt, bespuckt und "um sich geschlagen"[42] worauf hin sie von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Nach Angaben des Polizisten habe sie ihm einen Kopfstoß geben wollen, weshalb er in Notwehr gehandelt habe. Die anderen Polizisten würden diese Darstellung bezeugen.[43] Die Verletzungen durch den Schlag waren eine Nasenbeinfraktur und ein Bruch der Augenhöhle.[44] Der Anwalt der Frau soll Anzeige erstattet haben, ebenso die Polizei "wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung."[45] Im Bayerischen Landtag wurde der Fall und das Thema der Polizei allgemein diskutiert. Wilhelm Schmidbauer (Polizeipräsident von München) und Joachim Herrmann (Bayrischer Innenminister) wurden für ihre Äußerungen zum Fall kritisiert.[46]
Berlin
Nach Angaben von Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin, für Die Zeit ergeben sich für Berlin folgende Zahlen für juristische Folgen von polizeilicher Gewalt:[47]
Jahr | Anz. Ermittlungen wg. mögl. Körperverletzung | Anklagen | Freisprüche | Verurteilungen |
---|---|---|---|---|
1996 | 928[7] | 26 | 5 | |
1997 | 1027 | 14 | 6 | |
1998 | 1004 | 12 | 5 | |
1999 | 967 | 13 | 3 | |
2007 | 771[48] | 1 | ||
2008 | 636 | 6 | 0 |
Jahr Zahlen 2008 - 2011: nur Polizeibeamte. Zahlen 2012: alle Polizeibeschäftigte | eingeleitete Strafverfahren | eingstellte Strafverfahren Zahlen können sich auf die Vorjahre beziehen |
---|---|---|
2008 | 1522[49] | 1398 |
2009 | 1698 | 1464 |
2010 | 1097 | 912 |
2011 | 1143 | 884 |
2012 | 1436 |
- Bei der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 am 12. September in Berlin wurde ein Mann von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen. Er erstatte Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizisten. Er wurde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Das Verfahren gegen den Mann wurden im Juli 2010 eingestellt. [50] Zwei beteiligte Polizisten wurden wegen einfacher Körperveletzung im Amt im April 2012 zu einer Geldstrafe von 6.000€ verurteilt. Alle Beteiligten kündigten an in Berufung zu gehen.[51] Der Mann erhiehlt in einem zivilrechtlichen Vergleich, dem das Land Berlin am 16. Oktober 2012 zustimmte, 10.000€ Schmerzensgeld.[51] Die Polizisten wurden in den Innendienst versetzt.[52]
- Ebenfalls auf der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 wurde ein Mann von einem Polizisten in den Rücken geschlagen. Der Polizist wurde 2010 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800€ verurteilt.[53]
- Am 21. Februar 2010 schlug ein Polizist der Bundespolizei einem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zeigte ihn an. Wegen Körperverletzung im Amt und der Falschen Verdächtigung wurde der Polizist am 12. Mai 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.800€ verurteilt. Sein Kollege der die falschen Verdächtigungen bestätigte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.875€ verurteilt.[54]
- In der Nacht vom 31. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 sollten Polizisten eine Schlägerei in Berlin-Hellersdorf beenden. Im Verlauf des Einsatzes schlug er zwei mal mit dem Schlagstock einem Mann auf den Kopf, wobei der Schlagstock zerbrach und zu Platzwunden bei dem Mann führten. In der Gerichtsverhandlung gab er an, dass er ein milderes Mittel hätte wählen können. Ebenfalls gab er an, dass Vorgesetzter ihm von einer Selbstanzeige abriet; er solle behaupten er sei gestürzt. Diese Version wurde auch unter den Kollegen abgesprochen und von ihnen wiedergegeben nachdem der Mann Anzeige erstattet hatte. In einem anonymen Schreiben an das Landeskriminalamt schrieb der Absender, dass der Mann bereits unter Kontrolle gewesen sei als er geschlagen wurde. Der Polizist wurde im November 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt.[55]
- Am 1. Mai 2011 wurden Polizisten in zivil aus Berlin auf dem Myfest von uniformierten Kollegen körperlich verletzt. Da zwar die Polizeieinheit aber nicht die Polizisten selbst identifiziert werden konnten, wurden die Angeklagten am 9. April 2012 vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.[56][57]
- Am 6. Oktober 2012 wurde die Polizei alarmiert, weil ein Mann mit einem Beil oder einer Axt und einem Messer durch Wedding lief. Der Aufforderung das Messer wegzulegen kam der Mann nicht nach. Eine Polizisten schoss ihm ins Bein, und er ging zu Boden. Auch am Boden legte der Mann das Messer nicht weg. Er wurde mit Pfefferspray besprüht, in den Nacken getreten, mit Schlagstöcken geschlagen und von einem Polizeihund in Hand, Arm und Oberschenkel gebissen. Nach einer Notoperation lag er zwei Wochen im Koma bevor er an den Folgen der Schussverletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen vollendeten Totschlags.[58]
Brandenburg
- Ab dem 9. September 2003 befand sich eine Frau in Eisenhüttenstadt in einer Abschiebehaftanstallt. In den folgenden Tagen soll sie Sachbeschädigung begangen haben. Da Versuche sie zu beruhigen nicht erfolgreich gewesen seien, ein Selbstverletzendes Verhalten und weitere Sachbeschädigungen befürchtet wurden, sei sie über mehrere Stunden am 1. und 2. Oktober 2003 an einen Tisch gebunden worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wieß die Klage der Frau ab, da die Anwendung des unmittelbaren Zwangs rechtmäßig war.[59][60]
- Am 31. Dezember 2008 wurde in Schönfließ (Oberhavel) ein Mann, der festgenommen werden sollte, durch einen Berliner Polizisten erschossen. Das Landgericht Neuruppin sah in dem Verhalten des Polizisten keine Notwehr, sondern einen bedingten Tötungswillen. Er wurde deshalb am 3. Juli 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, womit er aus dem Beamtenverhältnis ausschied. Die Kollegen des Verurteilten wurden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen in Höhe von 10.800€ und 8.400€ verurteilt, da sie nach Ansicht des Gerichts als Zeugen unwahr aussagten.[61] Der Bundesgerichtshof verwarf am 20. Februar 2011 die Revision, womit das Urteil rechtskräftig ist.[62]
Bremen
- Bei einer Demonstration gegen das Christival 2008 Anfang Mai soll eine Demonstrantin nach ihren Angaben rechtswidrig von Polizisten verletzt worden sein. Mangels Beweisen wurden die Ermittlungen eingestellt. Später wurde die Frau wegen falscher Verdächtigungen angezeigt und im Februar 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 800€ verurteilt.[63]
Hamburg
Nach Angaben von Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin, für Die Zeit ergeben sich für Hamburg folgende Zahlen der tätverdächtigen Polizisten und der Anklagen:[47]
Jahr | Anz. tatverdächtige Polizisten | Anz. Anklagen |
---|---|---|
2003 | 491 | 7 |
2005 | 459 | 4 |
2007 | 366 | 0 |
- Im Hamburger Kessel wurden am 8. Juni 1986 rund 800 Menschen zwischen 12 Uhr Mittags und 1 Uhr Nachts des nächsten Tages in Polizeigewahrsam genommen. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am 30. Oktober 1986, dass der Polizeikessel rechtswidrig war. Den Eingekesselten wurden 200DM Schmerzensgeld gezahlt. Am 18. Januar 1988 wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen Lothar Arthecker, Alfred Honka, Heinz Krappen und Heinz Rürup.[64]
- Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg wurde in der Hamburger Davidwache am 8. Juli 2009 ein Mann im Sachabnahmeraum von einem Polizeioberkommissar zwei mal geohrfeigt. Zwei anwesende Kollegen der Bereitschaftspolizei erstatteten daraufhin Anzeige.[65][66] Der Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40€ verurteilt.[67][68]
- Am 12. Dezember 2009 hatte die NPD einen Stand in der Nähe eines Hauses in Hamburg-Blankenese aufgebaut. Im Vorgarten dieses Hauses schubste ein Polizist die Tochter eines Mannes der auf dem Weg zu seinem Haus war. Er gab sich als Vater zu erkennen und ging zu dem Beamten der seine Tochter schubste. Daraufhin wurde er auf Boden geworfen und in Handschellen festgehalten. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200€.[69]
- Am 26. Juni 2010 kam es in Neuwiedenthal nach polizeilicher Gewalt gegen einen "Wildpinkler" zu Gewalt gegen Polizisten bei der fünf Polizisten teilweise schwer und einer lebensgefährlich verletzt wurde.[70][71] Zwei Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aber am 23. September 2011 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[70] Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte die Angeklagten vor Gericht als Täter benannt, weitere Nachfragen aber mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht verweigert, da gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung lief; er soll den "Wildpinkler" im Peterwagen mit der Faust geschlagen haben.[72] Der Anwalt des lebensgefährlich verletzten Polizists kündigte an in Revision zu gehen,[70] nach seiner Auffassung hätte dem Hauptbelastungszeugen das Zeugnisverweigerungsrecht nicht gewährt werden dürfen.[73][74] Die Staatsanwaltschaft zog ihren Antrag auf Revision zurück, das sie "'[...] keine Aussicht auf Erfolg'"[74] sehe.
Hessen
Basierend auf einer parlamentarischen Anfrage von Jürgen Frömmrich wurden durch Boris Rhein folgende Zahlen für Hessen veröffentlicht.[75]
Jahre | Anzeigen | Ermittlungsverfahren | Verurteilungen | Einstellung d. Verfahren | Disziplinarverfahren |
---|---|---|---|---|---|
2009-2012 | ca. 900 | ca. 600 | 3 | 73 (davon 67 mangels hinreichenden Tatverdachts; 6 wg. Geringfügigkeit) | ca. 50 |
2009 | 23 | ||||
2012 | 3 |
- In Idstein wurde am 27. April 2012 ein Mann kontrolliert, er musste die Jacke ausziehen und den Inhalt auf den Boden legen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellte fest, dass es für die Kontrolle keine Rechtsgrundlage gab. Es kam zu einem Vergleich dem die Stadt Idstein zustimmte.[76]
- Der jüngere Bruder des Mannes im Fall vom 27. April 2012 war bei der Kontrolle anwesend und wurde am 30. April 2012 in Hünstetten von Polizisten aufgefordert sich auszuweisen. Im weiteren Verlauf zog sich der Mann, nach Angaben der Frankfurter Rundschau "[...] teilweise stark blutende Verletzungen an Stirn, Wangen, Nase und Augenlid, Hämatome an den Oberarmen und am Rücken, Würgemale am Hals sowie Augenverletzungen durch Pfefferspray [zu]."[76] Ein medizinischer Gutachter befand, dass "[d]ie Darstellung der Polizisten [...] mit solchen Verletzungen nicht vereinbar [sei]."[76] Vor Gericht wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der dem Mann 4000€ zuerkannt hätte, die Stadt Idstein stimmte dem Vergleich nicht zu.
Niedersachsen
Jahr | Anz. Ermittlungsverfahren | Anz. Verurteilungen |
---|---|---|
1999 | 97[77] | 2 |
- Anfang November 2010 war ein uniformierter Französischer Polizist der CRS bei einer Anti-Castor-Demonstration im Wendland zugegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg habe er zum Einen einen Demonstranten festgehalten um nach einer Beleidigung dessen Personalien zu erfahren und zum Anderen sich an der Räumung einer Gleisblockade beteiligt. Mehrere Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung führten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Beamten, welches im April 2012 eingestellt wurde, da sich der Verdacht der Amtsanmaßung nicht erhärtet habe. Zur Begründung hieß es, das Festhalten zur Identität sei durch das Jedermann-Festnahmerecht erlaubt gewesen; bei der Räumung der Gleisblockade habe sich der Polizist "[...] zwar 'über seine innerdienstliche Befugniszuweisung hinweggesetzt'. Dies habe aber nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt."[78]
Nordrhein-Westfalen
Jahr | Anz. Ermittlungsverfahren | Anz. Verurteilungen |
---|---|---|
2010 | 1434[79] | 17 |
2011 | mind. 593 |
- Durch Hörensagen erfuhr ein Polizist, dass ein Mann in Sankt Augustin im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten sein soll. Es kam deshalb zu einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg, der am 8. Dezember 2000 von SEK-Beamten ausgeführt wurde. Mindestens drei vermummte Beamte stürmten auf den Mann in seinem Lieferwagen vor dem Haus zu. Der Mann veriegelte die Türen, weshalb die Beamten die Scheiben einschlugen und ihn hinauszogen. Der Mann erlitt Prellungen und eine Rippenfraktur. Das Landgericht Bonn verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2008 dazu dem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000€ zu zahlen, da der Einsatz gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen habe und damit rechtswidrig sei. Das Oberlandesgericht Köln wieß die Berufungen des Mannes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2008 zurück. In seiner Begründung führte es aus, dass der Verdacht des Waffenbesitzes so vage gewesen sei, dass ein "[...] besonders besonnenen Vorgehens zur Verhütung vermeidbarer Belastungen für den unter Umständen zu unrecht Beschuldigten [...]" nötig gewesen wäre, das die Festnahme aus dem Fahrzeug heraus nicht darstelle. Die Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes wurde dem Landgericht übertragen.[80][81][82]
- Bei einer Gegendemonstration gegen die Bürgerbewegung pro Köln wurden am 20. September 2008 mehrere Hundert Personen teilweise von zwischen 14 und 15 Uhr bis zwischen 5 und 8 Uhr am 21. September in Polizeikesseln, Bussen und Gefangenensammelstellen festgesetzt.[83] Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 16. September 2010, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle und das dortige Festhalen einer Klägerin rechtswidrig waren.[84]
- Am 30. März 2009 "rauchte [ein Mann einem Polizisten] Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft"[85] ins Gesicht Der Polizist schlug daraufhin dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer Orbitabodenfraktur und einem Monokelhämatom führte. Der Mann lief nun mit dem Kopf gegen den Bauch des Polizisten. Nachdem der Mann eine Geldbuße in Höhe von 300€ gezahlt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Polizist wurde im Juli 2011 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze à 65€ verurteilt, da nach Auffassung des Richters des verhandelden Amtsgericht der Schlag "'nicht vom Notwehrrecht gedeckt'" war.[86] Sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Das Landgericht Bonn urteilte am 9. Dezember 2011, dass der Polizist freigesprochen wird, weil das Anrauchen "einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten [darstellt]."[85][87]
- Ein Jugendlicher wurde im Oktober 2010 nach einer Verfolgungsjagd in Bonn von der Polizei mit Handschellen gefesselt. Der Jugendliche trat nun mehrfach gegen einen Polizisten, der sich mit einem Schlag auf den Kopf des Jugendlichen wehrte. Der Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen, da der Schlag nach Auffassung des Gerichts Notwehr war.[88]
Rheinland-Pfalz
- Nach einer vermuteten Nötigung einer Prostituierten gegenüber, sollte in Anhausen am 17. März 2010 die Wohnung eines Mitglieds der Hells Angels am vom Spezialeinsatzkommando durchsucht werden.[89] Da der Mann anstatt einer polizeilichen Maßnahme, einen Mordversuch der Bandidos vermutete, schoss er durch die Türe und tötete dadurch einen Polizisten. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn wegen wegen Totschlags. Wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Totschlags auf, und sprach den Mann frei, da er in Putativnotwehr gehandelt habe.[90]
- Nach Informationen der Rhein-Zeitung soll am 22. Mai 2013 in Westerburg ein vorläufig festgenommenen, auf dem Boden sitzender Mann von einem Polizisten geschlagen und von einem anderen geschlagen und getreten worden sein. Sie beruft sich dabei auf ein ihr zugespieltes Video des Polizeieinsatzes, das die Szene zeigen soll.[91] Die Staatsanwaltschaft Koblenz eröffnete zwei Ermittlungensverfahren: das erste gegen die zwei Polizisten die den Mann möglicherweiße schlugen wegen Körperverletzung im Amt. Das zweite wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei weitere anwesende Polizisten, da sie möglicherweiße weder eingefriffen noch Strafanzeige erstatten haben. Mit den Ermittlungen wurde die Kriminalinspektion Betzdorf beauftragt.[92] Die Polizisten die möglicherweiße den Mann schlugen, wurden in den Innendienst umgesetzt und gegen sie wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.[93][94] Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz hat den vier Polizisten "[...] ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt, was einer vorläufigen Dienstenthebung gleichkommt."[95] Zur Vorgeschichte wird gemutmaßt, dass der Mann gedroht haben soll, die Polizisten mit Hepatitis C anzustecken.[93][96] Der Rheinland-Pfälzische Innenminster Roger Lewentz sagte im Rahmen einer Pressekonferenz: "Ich akzeptiere nicht wenn man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift. Ich akzeptiere auch keine Gewalt, die über einsatzbedingte Notwendigkeit hinaus[geht] und was ich dort gesehen habe lässt einen sehr zweifeln ob das eine einsatzbedingte Notwendigkeit gewesen ist."[94]
Sachsen-Anhalt
- Bei einer Demonstration im August 2012 in Halle (Saale) wurde ein Mann von einem Polizisten in den Unterleib getreten. Die Folgen waren mehrere Operationen und bleibende Schäden. Das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde vorläufig eingestellt und nach einer Beschwerde des Anwalts des getretenen Mannes wieder aufgenommen. Mitglieder von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt forderten eine unabhängige Ermittlungsstelle und die Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizisten.[97]
Thüringen
Jahr | Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung im Amt | Erledigte Verfahren wg. Gewaltausübung und Aussetzung | ||
---|---|---|---|---|
davon Verfahrenseinstellung | davon Erlass eines Strafbefehls | davon Erhebung einer Anklage | ||
2009 | 56 | 18 | 0 | 0 |
2010 | 51 | 23 | 2 | 0 |
Probleme
Rund um das Thema Polizeigewalt werden verschiedene Probleme diskutiert, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden. Speziell als Ursache für unzulässige Polizeigewalt sieht Norbert Püttner, Professor an der Hochschule Lausitz,[99] sieben Punkte aus denen sie resultiert:"
- auf der individuellen Ebene aus den persönlichen Defiziten der PolizistInnen,
- aus der mangelnden Professionalität der PolizistInnen in bestimmten Situationen,
- aus den polizeilichen Arbeitsbedingungen, die durch Überlastung, Stress und Frust gekennzeichnet seien,
- aus der gewalthaft-männlichen Subkultur, die in polizeilichen Basisdienststellen vorherrsche,
- aus den Eigenheiten der Institution Polizei,
- aus den entgrenzenden Bestimmungen des Eingriffsrechts sowie
- aus dem Umgang der Politik mit der Polizei."[100]
Möglicherweise interne Führungsprobleme
Joachim Kersten meint: "'es fehlt der Leitung of an der nötigen Sensibilität, was die Unterstützung von Beamten angeht, die in besonders schwierige Lagen [...] arbeiten.'" "'In München ist es leider so, dass ein eher ruppiger Stil häufig ist und anscheinend auch nicht der notwendigen Kontrolle von obern unterliegt.'"[8] "Amnesty spricht von einem rauen Klima in Bayern [...]"[8] Als positives Beispiel wird die Reform der Berliner Polizei unter Dieter Glietsch: "[Er] schaffte unübersichtliche Führungsstrukturen ab und richtete ein Beschwerdemanagement ein. Dort konnten Polizisten Übergriffe von Kollegen melden [...]"[8] Die Süddeutsche Zeitung schreibt weiter: "Wichtiger aber war es, meint [Ehrhart] Kötting, junge Polizisten zu ermutigen, offen mit eigenen Fehlern umzugehen." "[...] allerdings bleiben Beamten, die einen fatalen Korpsgeist beklagen, lieber anonym. Da berichten sie, wie schwer es ist, ruppige Kollegen zu mäßigen oder zu melden."[8]
Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Durch das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten musste ein Fall, in dem die Staatsanwaltschaft von "'[...] Tätlichkeiten [gegen Fans] seitens der eingesetzten Polizeibeamten'" ausgeht, eingestellt werden, weil die Polizisten nicht "'nicht zu individualisieren'" waren.[101] In einem anderen Fall stelle die Staatsanwaltschaft fest, "[...] dass es bei dem Einsatz zu unverhältnismäßiger Gewalt gekommen war [...]"[102] bei dem die Polizisten maskiert waren. Dadurch (in Kombination der fehlenden Kennzeichnung) konnten die mutmaßlichen Täter nicht identifiziert werden.[102] Amnesty International erkennt in Deutschland ein, über diese Fäll hinausgehendes, Problem[103] und erhofft sich eine bessere Aufklärungsquote.[3] Die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Schluss "Eine Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen in die Polizei vergrößern: Beamte und Bürger wären damit gleichgestellt, Straftaten auf beiden Seiten könnten gleichermaßen geahndet werden."[104] Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Position "Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten ist Ausdruck einer modernen und bürgernahen Polizei und ist zudem geeignet, die Aufklärung von Straftaten in den Reihen der Polizei (zumindest) zu erleichtern."[105] Dieter Glietsch führte in seiner Zeit als Polizeipräsident in Berlin die Kennzeichnungspflicht ein. Vor dem Landtag von Brandenburg erklärte er dazu, dass Klaus Rogall in einer Studie zu dem Ergebnis komme, "[...] dass eine individuelle Kennzeichnung der eingesetzten Polizeibeamten die Aufklärung der angezeigten Tat in 12 [von 131] Fällen erleichtert hätte."[106] In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung stellen Volker Beck, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, "[weitere Abgeordnete] und [die] Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"[107] folgende Vorbemerkung voran: "Alle Polizistinnen und Polizisten im Amt sollten durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Dies dient der Möglichkeit der Ermittlung bei rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten auf Bürgerinnen und Bürger und wirkt zugleich vertrauensbildend."[107]
Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle
Aus Sicht des Magazins Panorama ist "häufiger Grund" für die "sehr niedrige" "Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen": "Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig - Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen." [108] Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, meint "dass die institutionelle Nähe -Polizei ermittelt gegen Polizei- ein Problem darstellt; weil auch dann ist es so, dass gegen Kollegen ermittelt wird, und dass man eben mit Beschuldigten zu tun hat für die man eher Verständnis aufbringt."[108] Als Lösung sieht Panorama: "Statt interner Ermittler müssten unabhängige Stellen eingeschaltet werden."[108]
Auch Amnesty International (AI) sieht ein Problem darin, dass "die Polizei [...] gegen sich selbst ermitteln" soll.[109] Des Weiteren kritisiert AI die Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Aufklärung von Polizeigewalt.[109]
Auf die Frage, "Sonderabteilungen für Polizeigewalt bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten" etwas daran ändern würde antwortet Tobias Singlnstein: "Unabhängige Kontrollinstanzen wären besser."[8] Bezogen auf die Interessen von Polizisten gegenüber ihren Kollegen ist der ehemalige Innensenator von Berlin Ehrhart Körting der Meinung: "Letztlich besteht immer das Problem, dass Beamten in der Kollegenschaft in einer schwierigen Situation sind, wenn sie einen Fall beobachtet haben, wo eine Sache aus dem Ruder gelaufen ist. Deshalb wäre es wohl klug, eine Ansprechstelle außerhalb einzurichten."[8]
Ein einem Beitrag des Magazins quer wird gefordert: "Damit der Ruf der Polizei nicht weiter leidet, sollten Prügelvorwürfe unparteiisch aufgeklärt werden."[42] Ebenso im selben Beitrag Joachim Kersten: "Wir brauchen eine Kontrolle von außen, weil sich jetzt zeigt -in mehreren Fällen- dass die Staatsanwalt alleine nicht ausreicht. Dieses Argument wir haben ja einen Rechtsstaat und die Staatsanwaltschaft kontrolliert die Polizei überzeugt mich als Wissenschaftler nicht mehr. Dazu ist zu viel passiert."[42] Michael Siefener vom Bayrischen Innenministerium erwidert "Es wird nichts unter den Teppich gekehrt. Jeder Vorwurf und jede Beschwerde gegen die Bayrische Polizei wird sorgfältig geprüft; zum Einen durch die zentralen Ermittlungsstellen, zum Anderen durch die Staatsanwaltschaft."[42] Der Bayerische Innenminster Joachim Herrmann verlegte die Internen Ermittler von den Polizeipresiduen zum Bayerischen Landeskriminalamt.[110]
In der Sitzung des Bayerischen Landtags vom 21. Februar 2013 forderten die Fraktionen von SPD Bayern, Bündnis 90/Die Grünen Bayern und FDP Bayern "[...] eine vollständig unabhängige Behörde für Interne Ermittlungen."[46]
Falsch verstandener Korpsgeist
Zum dem Vorwurf, Polizisten würden unbedingt ihre Kollegen schützen, sagt Joachim Kersten: "Es gibt in der [Polizei-] Führung oft eine reflexhafte Inschutznahme. Man stellt sich vor die Beamten und sagt, an den Vorwürfen sei nichts dran, ohne überhaupt etwas zu wissen." "Eigene Fehler zu vertuschen, prügelnde Kollegen zu decken und der Öffentlichkeit jede Auskunft darüber zu verweigern, das duldete schon Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht mehr."[8] [102]
Monika Lüke meint im Spiegel: " 'Der Korpsgeist, das missverstandene Wir-Gefühl führt dazu, dass sich die Polizisten gegenseitig decken.' "[102] Ob das zu unvollständigen oder unwahren Aussagen gegenüber internen Ermittlern, Staatsanwaltschaften oder vor Gericht führt, ist nicht bekannt.
Tobias Singelnstein äußert sich dazu in der Süddeutschen Zeitung: "[Es lässt sich] regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als 'Mauer des Schweigens' oder 'Korpsgeist' bezeichnet wird: Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen."[10]
Als positives Gegenbeispiel wird im law blog ein Fall genannt, bei dem Polizisten der Berliner Polizei einen Kollegen angezeigt haben, der "[...] grundlos auf eine Frau eingetreten haben [soll]."[111] In Hamburg wurde ein Dienstgruppenleiter von zwei Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt.[68]
Verhalten von Polizisten vor Gericht
Bezogen auf das Verhalten von Polizisten vor einem Prozess schreibt Tobias Singelnstein: "Wenn man aber hört, was Verteidiger und einzelne Polizisten berichten, dient der Vorwurf des Widerstands nicht selten dazu, polizeiliches Vorgehen zu rechtfertigen."[10] Als Grund sieht er, dass es einem Polizisten bei Widerstand erlaubt ist mehr Gewalt anzuwenden als wenn kein Widerstand geleistet würde.
Auf einer Seite der Gewerkschaft der Polizei schreibt Staatsanwalt Heiko Artkämper zum Thema polizeilicher Zeugenaussagen vor Gericht: "Das Verhalten eines Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht nimmt in der Aus- und Fortbildung einen eher geringen Stellenwert ein. Darum sind sich viele Beamte der Bedeutung ihrer Zeugenaussage nicht bewusst."[112] In einem der obengenannten Fälle, bei dem über Körperverletzung im Amt verhandelt wurde war die Richterin "'erschrocken', dass zwei Polizisten regelrechte 'Gefälligkeits- und Falschaussagen gemacht' hätten."[68]
Polizisten wird tendenziell mehr geglaubt
In verschiedenen Beiträgen der Medien wird erwähnt, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft den Aussagen der Polizisten mehr geglaubt wird als denen der Zivilisten.[113] Das Magazins Panorama stellt fest: "Staatsanwälte zeigen [...] überraschend oft Milde, wenn Polizisten angezeigt werden."[108]
Das Magazin Hier ab vier schreibt in einer allgemeinen Betrachtung, die nicht vom Fall ausgeht, dass sich Zivilisten und Polizisten vor Gericht gegenüberstehen: "Die genannten Gesichtspunkte können im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Beweiswürdigung dafür ausschlaggebend sein, dass dieses der Aussage des Polizisten eher Glauben schenkt als den widerstreitenden Angaben des 'gewöhnlichen' Zeugen."[114] Die genannten Punkte sind, dass der Polizist "[...] in der Regel kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits oder Strafverfahrens hat",[114] Berufszeuge ist und die Zivilisten "unvorbereitet Zeugen"[114] würden. Die Zeit schrieb 1969 bezogen auf die Aussage von Notar Gerhard Borck: "Im allgemeinen werde die Glaubwürdigkeit des Polizisten von den Gerichten heute höher eingeschätzt als die des nicht uniformierten Staatsbürgers."[115]
Tobias Singelnstein äußert sich zu dem Sachverhalt folgendermaßen "[Gerichte] sind daran gewöhnt, Polizisten zu glauben, sie als neutrale Beobachter anzusehen. Diese Perspektive zu verlassen, ist offenbar nicht ganz einfach. [...] auf der anderen Seite [hat man] einen Polizisten, der in der Glaubwürdigkeitshierarchie allgemein sehr weit oben steht, vielleicht auch noch einen Kollegen als Zeugen. Ein Polizist ist eben kein normaler Angeklagter."[8]
In einem Gerichtsfall, inhaltlich ohne Zusammenhang zu Polizeigewalt, der aber einen Aspekt des Verhältnis von Justiz zu Polizisten beschreibt, sagte der Richter zu einem Polizisten, der vor Gericht die Unwahrheit sagte: "'Es ist traurig, dass Sie als Polizist die Unwahrheit gesagt haben' [...] Die Justiz sei auf glaubhafte Aussagen von Polizeibeamten angewiesen."[116]
Folgen
Heribert Prantl schreibt in einem Kommentar: "Eine rechtsstaatliche Polizei lebt vom Vertrauen der Bevölkerung. Die fehlende Fehlerkultur in der Polizei nagt an diesem Vertrauen. Wird polizeiliches Fehlverhalten auch noch von Vorgesetzten gedeckt, dann haben diejenigen Beamten, die Fehler aufdecken wollen, einen schlechten Stand. Das setzt einen gefährlichen Prozess in Gang, der die notwendige Grundgewissheit der Bürger, bei der Polizei gut aufgehoben zu sein, zerstört."[117]
Bayern
Das Magazin quer ist der Auffassung, die Polizei sei dabei, ihr gutes Image in der Bevölkerung zu verspielen.[42] Die Wichtigkeit des Images unterstreicht Joachim Kersten im selben Beitrag: "Die Polizei ist die Visitenkarte der Zivilgesellschaft. Sie ist das Instrument des Rechtsstaats, aber sie ist auch eine Visitenkarte."[42] Susanna Tausendfreund sieht "[...] in der Bevölkerung [ein] erschütterte[s] Vertrauen in die Polizei [...]"[46] Richter Erich Fuchs sagte in dem Fall des Rosenheimer Polizeichefs, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt wurde: "Durch solche Handlungen werde 'das Ansehen der Polizei geschädigt und das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.'"[32]
Auch heißt es, "[d]as Vertrauen der Bevölkerung in die Ordnungshüter – und nun auch noch in die Justiz – ist empfindlich gestört."[118]
Auf persönlicher Ebene führte der Fall des von Polizisten erschossenen Tennessee Eisenberg zu einem nachhaltig gestörtem Vertrauen der Familie in den Rechtsstaat.[102] [8]
Speziell in Rosenheim wird die mangelnde Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu Vermutungen, vier Polizisten seien häufiger in Fälle von Polizeigewalt involviert, kritisiert. "[Denn] so geraten nicht nur die vier möglichen Rambos, sondern alle Rosenheimer Polizisten in den Verdacht, gelegentlich über die Stränge zu schlagen."[119]
Die Süddeutsche Zeitung schreibt: "Der Faustschlag eines Polizisten hat nicht nur das Nasenbein einer gefesselten Frau gebrochen, er hat auch das Image der Münchner Polizei schwer beschädigt."[120]
Nach den kritisierten Fällen von Polizeigewalt wurden am 1. März 2013 in München und Nürnberg Stellen für Beschwerden über Amtsdelikte in Südbayern bzw. Nordbayern eröffnet. Die Münchner Stelle existierte schon früher, war aber nur für Beschwerden des Polizeipräsidiums München zuständig. Die Beschwerdestellen sind bei der Polizei angesiedelt.[17]
Berlin
Im Rahmen der Diskussionen um die Polizeigewalt bei der Freiheit statt Angst-Demonstration, stellte 2010 der damalige Polizeipräsident Berlins Dieter Glietsch eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Aussicht,[121] die 2011 beschlossen wurde.[122] Seit Juli 2011 sind Berliner Polizeibeamte zum Tragen eines Namen- oder Nummernschildes verpflichtet.[123]
Hamburg
Nach "[...] ausländerfeindliche[n] Übergriffe[n] der Hamburger Polizei [...]"[124] trat am 12. September 1994 der damalige Innensenator Werner Hackmann von seinem Amt zurück. Im folgenden Hamburger Polizeiskandal wurden mehrere Vorwürfe über Fehlverhalten in der Hamburger Polizei erhoben.[125][126] 1998 wurde die bis 2002 bestehende Hamburger Polizeikommission als unabhängige Einrichtung geschaffen um solchen Vorwürfen nachzugehen.[127][7]
Richterin Anne Meier-Göring am Amtsgericht Hamburg äußerte in oben genanntem Fall von Körperverletzung im Amt, dass die "'Gefälligkeits- und Falschaussagen'" der Kollegen des angeklagten Polizisten "[...] 'ein Verhalten [ist], das Misstrauen in der Bevölkerung schürt.'"[68]
Hessen
Als Vorwürfe von unrechtmäßiger Polizeigewalt gegen Frankfurter Polizisten im Raum standen, sagte Jürgen Frömmrich "'Unabhängig davon, ob sich die schlimmen Vorwürfe am Ende bestätigen sollten, fügen sie dem Ansehen der Polizei schon jetzt schweren Schaden zu.'" [128]
Literatur
- Tobias Singelnstein (2003): Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. Jahrgang 86. Heft 1.
- Rafael Behr (2009): Warum Polizisten schweigen, wenn sie reden sollten., Hochschule der Polizei Hamburg hdp.hamburg.de
- Sousveillance: Wie umgehen mit der Bilderflut? von Matthias M. Becker u.A. über die Verbreitung von Videos von Polizeigewalt für die Bundeszentrale für politische Bildung. by-nc-nd/3.0/de/ Autor: Matthias M. Becker für bpb.de
Links
- zeitliche Auflistung von Fällen von Polizeigewalt (i.w.S.) der Süddeutschen Zeitung
- Crowdsourcing-Projekt zu Polizeigewalt und demokratischer Kontrolle der Exekutive des Blogs netzpolitik.org
- Crowdsourcing: Polizeigewalt, Transparenz, demokratische Kontrolle Website zum Crowdsourcing von Polizeigewalt
- POLIZEIGEWALT IM BRENNPUNKT allgemeine Seite von Amnesty International zu Polizeigewalt weltweit
- MEHR VERANTWORTUNG BEI DER POLIZEI spezielle Seite von Amnesty International zur Polizeigewalt in Deutschland
Einzelnachweise
- ↑ a b Polizeigewalt, die. In: duden.de. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ a b 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei? In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ a b Polizisten nicht mehr anonym. n-tv.de, , abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Gerechtigkeit - nach zwölf Jahren. tagesschau.de, 14. Juni 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
- ↑ Welchen Spielraum die Polizei beim Einsatz hat. sueddeutsche.de, 12. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Bayerisches Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf www.gesetze-bayern.de herausgegeben von der Bayerischen Staatskanzlei
- ↑ a b c d e Tobias Singelnstein (2003): Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte.
- ↑ a b c d e f g h i j Thema des Tages Polizeigewalt der Süddeutschen Zeitung am 25. Februar 2013, Nr 47 Seite 2
- ↑ Wenn Polizisten zu Schlägern werden. Frankfurter Rundschau, 9. November 2012, abgerufen am 10. Juni 2013.
- ↑ a b c Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 7. Juni 2013.
- ↑ Strafsache Polizei. Die Zeit, 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
- ↑ Zahltag für Rambo-Polizisten. taz, 30. März 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Polizist in zweiter Instanz verurteilt. Stuttgarter Nachrichten, 19. April 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Zeitung. Zeit Online, 17. März 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ a b "Es entstand viel zu schnell Gewalt". Bayerischer Rundfunk, 14. August 2012, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ Polizeigewalt: Gericht verurteilt Beamten. Mittelbayerische Zeitung, 12. März 2013, abgerufen am 8. Juli 2013.
- ↑ a b Nürnberger Polizei hat neue Dienststelle „Amtsdelikte“. nordbayern.de, 2. März 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ 650 Beschwerden gegen Polizisten eingegangen. B5 aktuell, 5. Dezember 2012, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ a b Schläger bleiben unerkannt. Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Eskalation am Badesee. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011, abgerufen am 27. Mai 2013.
- ↑ Rosenheim-Cops: Umstrittener Polizei-Einsatz bei Familie. quer, 21. September 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Der unendliche Prozess. sueddeutsche.de, 1. April 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben. sueddeutsche.de, 15. Mai 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b Drucksache 16/12883. Bayerischer Landtag, 17. Juli 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ Alles nur inszeniert. Der Spiegel, 10. Dezember 2010, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ a b c d Todesangst auf dem Revier. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2012, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Verdächtige in Uniform. Süddeutsche Zeitung, 12. Juli 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Prügelnder Ex-Polizeichef beschäftigt erneut Justiz. Süddeutsche Zeitung, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ a b Rosenheimer Ex-Polizeichef unterliegt Radler. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ Rosenheimer Polizeichef war doch aktenkundig. Münchner Merkur, 23. September 2011, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ a b c d Rosenheimer Polizeichef zu Bewährungsstrafe verurteilt. sueddeutsche.de, 28. November 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b Gutachten belastet Rosenheimer Ex-Polizeichef. sueddeutsche.de, 20. November 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Ex-Polizeichef akzeptiert Urteil nicht. Bayerischer Rundfunk, 5. Dezember 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b Wiesnwache-Urteil rechtskräftig. Oberbayerisches Volksblatt, 20. April 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ Ex-Polizeichef soll gefeuert werden. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ Mildere Strafe für prügelnden Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2013, abgerufen am 27. Mai 2013.
- ↑ Interne Ermittler sollen Prügelvorwürfe klären. sueddeutsche.de, 16. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
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- ↑ "Der Beamte ist ausgetickt". sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Polizist schlägt Frau mit Faust ins Gesicht. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ a b c Innenminister unterstellt Prügelopfer psychische Probleme. sueddeutsche.de, 21. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ a b Strafsache Polizei. Die Zeit, 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
- ↑ Angaben von Amnesty International in Sollen Polizisten Namensschilder tragen? Der Tagesspiegel, 17. September 2009, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ Drucksache 17/11641. Die Linke, 4. Juli 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ Rückschlag für die Polizei. TAZ, 14. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ a b Polizeischläge ins Kontor. TAZ, 9. November 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
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- ↑ Ein Schlag in den Rücken. TAZ, 5. Oktober 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Bundespolizist wegen Schlägerei verurteilt. Berliner Morgenpost, 12. Mai 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Polizisten vertuschten Gewalt-Exzess eines Kollegen. Der Tagesspiegel, 16. November 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ Polizei vs. Polizei endet mit Freispruch. TAZ, 19. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Berliner Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Berliner Morgenpost, 9. April 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ vollendeten Totschlags. Die Zeit, 15. Februar 2013, abgerufen am 31. Mai 2013.
- ↑ Gericht erklärt Fesselung für rechtmäßig. Urheber, 5. Oktober 2007, abgerufen am 5. Juni 2013.
- ↑ Fesselung in Abschiebungshaft nicht zu beanstanden. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), 5. Oktober 2007, abgerufen am 5. Juni 2013.
- ↑ Bewährungsstrafe für Polizisten. Tagesspiegel, 3. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Pressemitteilung Nr. 41/2011 des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2011
- ↑ Anzeige gegen Anzeige. taz, 25. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ 800 Kläger. zeit.de, 26. August 1988, abgerufen am 27. Mai 2013.
- ↑ Davidwache: Prügel vom Oberkommissar? Hamburger Morgenpost, 7. Dezember 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Davidwache: Polizei ermittelt gegen Kollegen. Abendblatt, 10. Juli 2009, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Urteil: Prügel-Polizist muss Geldstrafe zahlen. Hamburger Morgenpost, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ a b c d Geldstrafe für Polizisten. TAZ, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Polizei schlug im Vorgarten zu. TAZ, 1. März 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ a b c Schuld ist nicht bewiesen. TAZ, 23. September 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Hamburg: Schläger greifen Polizisten an. SPIEGEL Online, 27. Juni 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Wenn Polizisten schweigen. TAZ, 3. März 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Polizeigewerkschaft sieht "verheerendes" Signal. welt.de, 14. Februar 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
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