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Niederhöchstadt

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Niederhöchstadt ist seit 1972 ein Stadtteil von Eschborn im Taunus, Hessen.

Im Juni 782 wurde (Nieder)höchstadt ("Eichenstat") das erste mal im Zusammenhang mit einer Schenkung an das Kloster Lorsch urkundlich erwähnt. Im gleichen Jahr im August lesen wir in einer anderen Urkunde von der "Heichsteter marca", der Höchstädter Mark (Gemarkung).

Erst im Jahre 1048 wird unterschieden zwischen "Hekestat inforiori" (Niederhöchstadt) und "Hekestat superiori" (Oberhöchstadt).

Am 17. August 1497 erhielt Ritter Johann (VII.) von Kronberg am Hofe in Worms aus der Hand des Königs und späteren Kaisers Maximilian I. die Verleihungsurkunde über ein Marktrecht für Niederhöchstadt. In der Urkunde versicherte der Kaiser alle Besucher des Marktes seines „Schutz und Schirmes“, außerdem gewährte er ihnen freies Geleit auf ihrer Reise zum Markt, ebenso auf der Rückreise. Mit 20 Mark in Gold solle derjenige bestraft werden, der die königlichen Gebote missachte und den Markt oder seine Besucher stört. Niederhöchstadt gehörte ursprünglich, wie z.B. Eschborn, zum Reichslehen Kronberg (Cronberg), vgl. Eschborn. Eine alte Wassermühle am Westerbach wird erstmals 1715 in den Akten erwähnt. Durch eine sog. Mühlbannrecht wurden die Bauern aus Niederhöchstadt und Schwalbach gezwungen ihr Getreide ausschließlich in der Niederhöchstädter Mühle mahlen zu lassen. 1856 wird dieses Mühlbannrecht aufgehoben und die Mühle stillgelegt. Es gab immer wieder Probleme mit dem niedrigen Wasserstand des Westerbachs, der die Funktion des Mühlenbetriebes beeinträchtigt hatte. Nun besteht diese Mühle aber nicht mehr, da sie abgerissen wurde, um einem anderen Gebäude Platz zu machen.

Seit 1972 ist Niederhöchstadt ein Stadtteil von Eschborn, hat aber nach wie vor die Telefonvorwahl von Kronberg (06173). Seit 1978 ist Niederhöchstadt, ebenso wie Eschborn an die S-Bahnlinie Frankfurt - Kronberg (S 4) bzw. Frankfurt - Bad Soden (S 3) angeschlossen.


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