Herbarium


Ein Herbarium oder Herbar (v. lat.: herba = Kraut) ist eine Sammlung getrockneter Pflanzen bzw. Pflanzenteile. Einzelne Pflanzen bzw. Teile einer einzelnen Pflanze sind dabei als Einheit erkennbar auf einem Herbariumsblatt zusammengefasst.
Zweck eines Herbariums
Ein Herbarium erlaubt dem Botaniker, auf in verschiedenen Gebieten und zu verschiedenen Zeiten gesammelte Pflanzen zuzugreifen. Damit lassen sich Vorkommen und Verteilungen von Pflanzenarten erfassen und vergleichende Studien zwischen Pflanzen anstellen. Das nachträgliche (Neu-)Bestimmen einer Pflanze im Herbarium ist fast immer möglich; die räumlichen Strukturen bleiben nämlich beim Trocknen und Pressen erhalten. Farben können jedoch ausbleichen oder sich verändern; jedoch bedient man sich gewisser "Faustregeln" - so weiss man, dass gelbe Pflanzenteile nach dem Trocknen langsam schwarz werden.
Um einen dauerhaften Zugriff auf die gesammelten Pflanzen sicherzustellen, werden die Pflanzenexemplare unter klimakontrollierten Bedingungen gelagert. Eine trockene Lagerung ist wichtig, um Fäulnis und Schimmelbildung zu verhindern. Milben, die von getrockneten Pflanzen leben, werden oft chemisch bekämpft. Auch Einfrieren ist eine übliche Methode um Herbarbögen von Schad-Organismen zu befreien.
Die einzelnen Herbariumsblätter werden im Optimalfall liegend in flachen Fächern aufbewahrt. Die Ansichten über den Gebrauch von Kunststofffolien zur Abdeckung anstelle von Papier sind geteilt.
Der Name einer Pflanzenart geht oft auf ein bestimmtes getrocknetes Exemplar, den Holotyp dieser Art, in einem Herbarium zurück.
Anspruch an ein Herbariumblatt
Die auf einem Herbariumblatt gesammelte Pflanze soll vollständig und von guter Qualität sein. Bei großen Pflanzen sollen relevante Pflanzenteile (Blüten / Früchte, Blatt, Spross, Wurzel) vorhanden sein. Das Pflanzenmaterial soll ohne Schäden (mechanisch, Pilzbefall, Vergilben) gepresst und getrocknet sein und interessante Bestandteile sollen klar sichtbar sein.
Minimale Angaben auf einem Herbariumsblatt sind Fundort (möglichst GPS-Koordinaten), Funddatum und Finder. Meist wird auch noch der wissenschaftliche Name der Pflanze angegeben. Es ist üblich, daß der Sammler für jeden Herbarbeleg eine eindeutige Sammelnummer vergibt.
Von Bedeutung für zukünftige Betrachter ist außerdem eine Angabe über die Häufigkeit der Pflanze in der Umgebung, Angaben darüber, ob das gesammelte Exemplar typisch für das Umfeld ist, das Habitat und im Umfeld vorkommende Pflanzen. Je nach Kontext kommen auch Informationen zu lokalen Namen, Nutzung, oder Interaktionen mit anderen Organismen dazu. Eine vollständige Beschreibung der frischen Pflanze gibt dem Betrachter des getrockneten Exemplars zusätzliche Informationen (z.B. Blütenfarbe, Höhe).
Große Herbarien
Wichtige Herbarien finden sich bei bedeutenden botanischen Gärten, an Museen oder wissenschaftlichen Instituten:
- Paris (Muséum National d'Histoire Naturelle) - ca. 7,5 Mio Belege
- London (Kew Gardens) - ca. 7 Mio Belege
- New York (New York Botanical Garden) - ca. 7 Mio Belege
- Genf (Conservatoire et Jardin botaniques de la Ville de Genève) - ca. 6 Mio Belege
- Sankt Petersburg (VL Komarov Botanical Institute) - ca. 5,8 Mio Belege
- St. Louis (Missouri Botanical Garden) - ca. 5,5 Mio Belege
- London (The Natural History Museum) - ca. 5,2 Mio Belege
- Wien (Naturhistorisches Museum) - ca. 5 Mio Belege
- Berlin „Herbarium Berolinense“ (Botanischer Garten Berlin) - ca. 3 Mio Belege
- Jena „Herbarium Hausknecht“ (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Spezielle Botanik) - ca. 3 Mio Belege
- München „Botanische Staatssammlung München“ - ca. 2,5 Mio Belege, viele Holotypen.
Weblinks
- Index Herbariorum
- Australia's Virtual Herbarium
- The Virtual Herbarium at New York's Botanical Garden
- Herbarium Hausknecht (JE), Jena
- Herbarium Berolinense (B), Berlin
- Botanische Staatssammlung (M), München
- Herbarium Hamburgense (HBG), Hamburg
- Herbarium Senckenbergianum (FR), Frankfurt
- Niederländische Herbarien (Leiden, Wageningen, Utrecht) mit Fotos von Typusbelegen
Galerie
Das Sammeln bzw. Herbarisieren einiger Arten ist nach der aktuellen Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng verboten und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Deshalb vor dem Herbarisieren genaue Informationen einholen.