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Kontor

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Datei:EmilHelfferich.jpg
Emil Helfferich in seinem Kontor

Ein Kontor oder Contor (von französisch comptoir „Zahltisch“) war im Mittelalter eine Niederlassung von hansischen Kaufleuten im Ausland und ist eine veraltete Bezeichnung für Büro.

Die Bezeichnung „Kontor“ wurde im 19. und 20. Jahrhundert sehr oft für Büros von Kaufleuten verwendet. Auch in unserer heutigen Zeit wird von traditionellen Betrieben die Bezeichnung Kontor geführt (häufige Sitze dieser Firmen sind die alten Hansestädte).

Der Begriff Kontor wird erst seit dem 16. Jahrhundert verwendet. Vorher wurde von Haus oder Hof gesprochen. So heißt z. B. das Kontor in Nowgorod Peterhof.

Kontore bildeten eine (Kaufmanns-) Stadt in der Stadt und besaßen zu Beginn eine eigene Rechtsprechung. So wählten die Kaufleute eines Kontors so genannte Ältermänner (auch comes hansae, Oldermann oder Aldermann), die die Aufsicht über die im Kontor versammelten Kaufleute besaßen. Später regelte vor allem Lübeck die Statuten und Reglements in den Kontoren.

Neben zahlreichen weiteren Handelsniederlassungen (den so genannten Faktoreien) besaß die Hanse vier Kontore. Diese waren das Hansekontor in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Peterhof) und London (Stalhof).

Die Nowgoroder Schra ist die einzige vollständig erhaltene Sammlung von Vorschriften über die innere Ordnung eines der vier Hansekontore.

Siehe auch

  • Ernst Schubert: Novgorod, Brügge, Bergen und London: Die Kontore der Hanse, in: Concilium medii aevi 5 (2002), S. 1–50, online verfügbar