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Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Benutzerdiskussionsseiten

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Oktober 2006 um 17:35 Uhr durch Wranzl (Diskussion | Beiträge) (Noch eine Ungenauigkeit: würde die neue Regel rückwirkend gelten?: aw). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

  • dann verschiebe ich meine Diskussionsseite einfach in den restlichen Benutzernamensraum und lösche dann. fertig ist. und zum archivierungswürdigen Metaraum - archivierungswürdig ist das eine - in dem MB hier wird aber über eine archivierungspflicht abgestimmt ...Sicherlich Post 20:59, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
wäre eine Umgehung und würde dann das Anliegen untergraben und somit unzulässig. Was ist an einer Archivierungspflicht (also das nicht löschen der Versionsgeschichte) so schlimm, Artikeldiskussionen können ja auch nicht einfach verschoben werden.--Wranzl 21:54, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
archivierungspflicht wäre für mich ein "ich muss links auf gelöschte diskussionen setzen" bzw. "hochoffizielles verschieben in ein archiv ist obligatorisch". hier geht es aber doch nur um ein reines nicht-entfernen der versionsgeschichte. wenn du deine disku leer machen willst, dann hindert dich niemand daran; diff-links funktionieren dann ja auch weiterhin – egal, welche form der (nicht)archivierung (copy&paste, verschieben, löschen, überschreiben,...) gewählt wurde. --JD {æ} 00:24, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
für mich ist es eine Archivierungspflicht aber wegen solch kleinkram zu diskutieren lohnt IMO nicht. ....was mir noch einfällt; Diskussionsseiten von IPs? werden regelmäßig gelöscht - soll das auch wegfallen? wenn nein muss das explizit geklärt werden ...Sicherlich Post 11:27, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
es geht nicht um eine Archivierungspflicht, sondern um eine nicht Löschung, also wenn mir jemand mal einen bösen Kommentar gibt, das ich für meine Seite einfach mal einen SLA stellen kann. IP-Diskussionen sollen nicht drunter fallen, schreib ich noch hin. --Wranzl 11:56, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Beispiel

Markus Schweiß argumentiert: Was für ein Unfug! Es wurden hier bereits Benutzerseiten gelöscht, weil sie strafrechtlich relevante Einträge enthielten. Der verursachende Benutzer muss sich deshalb zur Zeit vor einem Strafgericht verantworten [1]. In diesem Zusammenhang über ein Meinungsbild zu diskutieren, das die Unantastbarkeit der Benutzerdiskussionseite festschreibt, ist einfach nur noch weltfremd. Markus gibt einen Link zu Untermauerung seiner Argumentation an. Dieser Link befindet sich auf der Benutzerseite von Henriette. Wenn sie uns rein theoretisch verlassen würde, und ihre Benutzerseite löschen würde, wäre die Diskussion um Mutter Erde zum Beispiel nicht mehr nachvollziehbar. Wer will denn sinnvolle Edits nachvollziehen? Wohin sollte man sowas denn verschieben? Der Sinn dieses Links beweist doch geradezu wie wichtig interne Diskussionen sind. Der menschliche Verstand wird hoffentlich weiterhin benutzt. --Wranzl 00:47, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wenn Henriette uns verlassen würde, wäre dieses MB hoffentlich schon sehr lange her, und die Information von Markus auf dieser Seite reichte vollständig aus, um sein Argument nachzuvollziehen. Wenn es dann doch dringend notwendig wäre, zu erfahren, was da stand (Ich wüsste beim besten Willen nicht wozu, von reiner Neugier abgesehen), müsste man halt einen Admin fragen. --Eike 10:42, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das Beispiel von Wranzl leuchtet ein und beweist sehr plastisch den Sinn des Antrags. Transparenz sollte nicht erst auf Nachfrage möglich sein. --Nemissimo Unterstützt die Petition DigiZeitschriften 14:44, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ablehnung des Meinungsbildes

Wann wird dieser Unsinn der Votiermöglichkeit Ablehnung des Meinungsbildes endlich abgeschafft. Zwei Votiermöglichkeiten genügen vollauf:

  1. Änderung (der Regeln oder worum es im MB geht) entsprechend des Meinungsbildes
  2. Keine Änderung - es soll alles so bleiben wie es ist

Mehr brauchts wirklich nicht! Wer sich nicht entscheiden kann möge das MB meiden. Wer gern quasselt, kann das ja auf der Diskussionsseite machen. Die Streiterei, wie mit den Stimmen der MB-Ablehner zu verfahren ist, ist wieder vorprogrammiert. Man gewinnt den Eindruck, dass dies jedoch eine, aus welchen Gründen auch immer, gewollt herbeigeführte Situation ist. --Hans Koberger 11:12, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Mal eine Frage: wenn sich, sagen wir 20 für pro entscheiden, 15 für contra und 17 für Ablehnung des Meinungsbildes, sticht dann die "Mehrheit" von 20 obwohl offensichtlich 32 nicht der meinung sind, dass die Neuerung in irgendeiner Weise vernünftig ist? Bayern

Nö. Ablehnen heißt ja nur das man gegen die Art und Weise wie das MB formuliert ist, stimmt. Man äußert sich nicht für ein pro oder contra. Daher brauchen die Ablehner eine eigene Mehrheit. --Wranzl 15:13, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das bedeutet also, dass ein Meinungsbild gar keine Abstimmung sein kann, weil diejenigen, die den eigenbrachten Vorschlag für ablehnenswert oder unsinnig finden, die Mehrheit haben und dennoch der Vorschlag durchkäme, wenn die Pro-Fraktion einen knappen Vorsprung vor der Contra-Fraktion erzielte. Frage: Ist dieses Meinungsbild eine Abstimmung? Bayern
Das ist die Modalität: Bei Ablehnung oder genügend Gegenstimmen des Meinungsbildes bleibt alles beim Alten. Das Ergebnis ist ein Meinungsbild. Eine Momentaufnahme der Gemeinschaft. Klare Entscheidungen in MBs werden dann auch als Richtlinien innerhalb der Wikipedia gehandhabt. Da die Wikipedia aber keine REGELN hat, ist eine Dehnung von Richtlinien möglich. Der Wille der Gemeinschaft sollte aber grundsätzlich respektiert werden. --Wranzl 15:23, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Noch eine Ungenauigkeit: würde die neue Regel rückwirkend gelten?

Beispielsweise hat Paddy seine Diskussionsseite gelehrt entsprechend den damals geltenden Regeln. Wenn jetzt eine Änderung der Regeln eintritt, und Paddys Diskussionsseite wiederhergestellt würde, wäre das gewissermaßen ein Bruch des Rückwirkungsverbotes gegenüber Paddy. Sie würde im Nachhinein Paddys Right to vanish einschränken. Denn das Recht spurlos zu verschwinden rät ja ausdrücklich: Delete your user, user talk and subpages. Oder ist geplant, dass die neue Regelung erst für Aussteiger gilt, die nach Inkrafttreten der Regel aussteigen? Bitte im Antrag konkretisieren. Bayern 16:55, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Da man auch jetzt noch einen Wiederherstellungsantrag stellen könnte, könnte man sich bei Erfolg des MBs natürlich auf dieses dann auch berufen. --Wranzl 16:59, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Dann steht dein Antrag in krassem Gegensatz zu den obersten Leitlinien der Wikimedia Foundation, die oberhalb von Wikipedia, Wikisource, Wikibooks und so weiter angesiedelt ist. In diesem Sonderfall ist dringend zu Empfehlen den Rat von Benutzer:Jimbo Wales einzuholen. Für alle, die des Englischen vielleicht nicht so kundig sind, hier die Passage auf Deutsch. Bayern
Welche Leitlinie? --Wranzl 17:04, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
"Lösche deine alte Benutzerseite (inkl. Diskussion und allen Unterseiten), frage auch dazu einen Administrator an." - stammt aus dem oben bereits verlinkten Text zu Wikimedia verlassen. Gruß Bayern
Ich sehe eigentlich kein Wiederspruch: Löschen der persönlichen Daten: Die Wikimedia Foundation löscht sämtliche persönlichen Daten über einen Benutzer (den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, Instant messenger Zugangsdaten, Fotografisches, Aussehen, Vorlieben, politische Meinung und ähnliche Details), die sie evtl. gesammelt hat und nicht zu administrativen Zwecken braucht. Das beinhaltet auch dieser Antrag, nur sicherlich mit dem Unterschied, das die restlichen Diskussionesbeiträge auf dieser einen Seite nicht mehr gelöscht werden. --Wranzl 17:14, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Im Gegensatz zu dir sehe ich klar den Widerspruch, das wird bei der Lektüre des gesamten Right-to-Vanish-Textes auch deutlich. Sorry für den Widerspruch. Gruß Bayern
kann man doch ändern den widerspruch. its a wiki. --Wranzl 17:20, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nein, Prinzipien auf die Paddy nach Treu und Glauben bauen konnte, kann man anständigerweise nicht im nachhinein ändern. Du könntest allenfalls eine Regel für alle einführen, die nach ihm ihr Right-to-Vanish wahrnehmen. Und auch das wäre ein Widerspruch zu den Prinzipien der Foundation. Ich kann nur davor warnen. Bayern 17:27, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nach der neuen Regelung bleiben jediglich die Diskussionsbeiträge übrig die keine privaten Informationen mehr enthalten (wenn gewünscht), da sehe ich nicht wirklich ein Problem, da ja Beiträge im Meta- und Artikelraum eh weiterbestehen, wo wäre da der qualifizierte Unterschied? --Wranzl 17:35, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten