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Union von Lublin

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Die Lubliner Union begründete die polnisch-litauische Adelsrepublik. Vom 10. Januar bis zum 12. August 1569 tagte der vom polnischen König Sigismund II. August (Zygmunt II August) einberufene Sejm in Lublin. Nach zahlreichen recht stürmischen Sitzungen wurde vom polnischen und litauischen Adel - in Anbetracht des absehbaren Erlöschens der Herrscherdynastie der Jagiellonen und der außenpolitischen Lage - die Umwandlung der bis dahin in Personalunion miteinander verbundenen Staaten Königreich Polen und Großfürstentum Litauen in einen einheitlichen Staat (Realunion) beschlossen: in die so genannte Adelsrepublik (Rzeczpospolita) - mit einheitlicher Gesetzgebung, Amtssprache (Polnisch und Latein) und Währung sowie einem Parlament und einem Monarchen. Eingeführt wurde die Wahlmonarchie, fortan lag die Macht im Staat zum überwiegenden Teil in den Händen des polnischen Adels und Hochadels sowie einiger litauischer Magnaten, die sich jedoch mit der Zeit polonisierten. In der Adelsrepublik wurde der größere polnische Landesteil im allgemeinen die Krone (Korona) genannt, während der kleinere litauische Teil Litauen (Litwa) hieß. Die bis dahin in Litauen geltende Amtssprache, das Weißrussische sank zum Bauernidiom herab.


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