Psychologe
Psychologen verfügen über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Psychologie, die sie über ein Studium an Universitäten erworben haben. Lange Zeit war die Berufsbezeichnung Psychologe nicht gesetzlich geschützt. Inzwischen jedoch darf sie in Deutschland und weiteren Ländern nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Das Studium der Diplom-Psychologie ist in Deutschland seit 1941 gesetzlich geregelt.
Psychologen arbeiten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über psychische Strukturen und Prozesse (Verhalten, Denken, Lernen, Intelligenz, Gedächtnis, Wahrnehmung, Emotionen, etc.). Als Psychologische Psychotherapeuten wenden sie wissenschaftliche Erkenntnisse über psychische Störungen und deren adäquaten Behandlungsmethoden an!
Berufliche Tätigkeiten/Tätigkeitsbereiche von Psychologen
- Psychotherapie (selbständige oder in Kliniken angestellte Psychotherapeuten): Durch eine mindestens dreijährige, selbst zu finanzierende Vollzeit-Zusatzausbildung / Aufbaustudium (analog zu einer Facharztausbildung) kann ein akademisch ausgebildeter Diplom-Psychologe den gesetzlich geschützten Titel des Psychotherapeuten erwerben, indem er nach bestandener Staatsprüfung die Approbation als "Psychologischer Psychotherapeut" erhält, mit der er dann im Rahmen der bedarfsabhängigen gesetzlichen Bestimmungen eine Kassenzulassung beantragen kann.
- Unternehmensberatung (meist im Team mit anderen Disziplinen)
- Personalmanagement: Personalauswahl (Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Evaluation spezifischer Assessment-Center) und Personalentwicklung
- Entwicklung von (Eignungs-)Tests
- im psychologischen Dienst der Arbeitsagentur (Testung und Beratung)
- Marketing (Marktforschung und Evaluationen)
- bei Polizei und Bundeswehr in der Entwicklung von Personalauswahlverfahren, der Evaluation von Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen und der Ausbildung
- zusammen mit / in Konkurrenz zu Ingenieuren und Informatikern, teilw. auch Betriebswirten als Arbeitspsychologen z.B. in der Arbeits- und Bedienungssicherheit (Mensch-Maschine-Interaktion), in der Produktentwicklung (z.B. ergonomischen Gestaltung), in der Qualitätssicherung und Evaluation, im Risiko- und Krisenmanagement bei der Analyse von Entscheidungsprozessen
- Gutachterliche Tätigkeit:
- nach Zusatzausbildung ("Fachpsychologe für Verkehrspsychologie") als niedergelassener Verkehrspsychologe oder in einer verkehrspsychologischen Einrichtung (etwa einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
- nach mehrjähriger Zusatzausbildung / Aufbaustudium nach dem Diplom als zugelassener Rechtspsychologen als Gutachter / Sachverständiger bei Gericht (Begutachtung bei Sorgerechtsentscheidungen, Begutachtung von Zeugenaussagen, etc.)
- als Psychologischer Psychotherapeut mit Zusatzausbildung als Rechtspsychologe im Justizvollzug und in der Forensischen Psychiatrie als Therapeut und Gutachter (Prognosegutachten); eine Begutachtung der Schuldfähigkeit erfolgt normalerweise durch psychiatrische Gutachter (Fachärzte)
- als Klinische Neuropsychologen (nach mind. fünfjähriger Zusatzausbildung nach dem Diplom) bei der Begutachtung von versicherungsrechtlichen Fragen der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit (z.B. nach einer Hirnoperation, einem Schlaganfall usw.)
- als Wissenschaftler an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, also meistens langfristig in Form einer akademischen Karriere, d.h. in der Regel über Promotion, dann Assistenzzeit und Habilitation oder Juniorprofessur, dann befristeten Lehraufträgen bis zum Ruf auf eine Professur
Siehe auch: