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Ticona

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Ticona ist ein internationaler Hersteller von technischen Kunststoffen. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit 2002 im Ticona/Celanese-Werk Kelsterbach, nahe Frankfurt am Main.

Allgemeines

Datei:Ticona.JPG
Polymerisation bei Ticona

Das Werk Kelsterbach wurde 1961 als ein Joint-Venture der Celanese Corporation of America, und der in Frankfurt am Main ansässigen Hoechst AG gegründet. Nach der Fusion der Hoechst AG mit dem französischen Pharma-Konzern Rhône-Poulenc 1999 als Aventis, wurde die Ticona GmbH als eigenständiges Unternehmen in die CelaneseAG eingegliedert. Ticona stellt ungefähr 17% der Celanese AG dar.

Das Hauptgeschäft von Ticona liegt seit der Gründung 1961 in der Produktion von Hostaform, einem Acetalpolymer. Hierbei handelt es sich um einen Hochleistungskunststoff für technische Anwendungen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wurde der Geschäftsbereich Topas, welcher Cycloolefincopolymer (COC) herstellt und vertreibt, an die japanischen Firmen Daicel und Polyplastics verkauft und in das neue Unternehmen Topas Advanced Polymers ausgegliedert. Polyplastics selbst ist ein Joint Venture von Daicel und Ticona.

Produkte

Ticona bietet ein breites Sortiment aus technischen Kunststoffen:

  • Polyacetal: Celcon®, Hostaform® und Duracon® (POM)
  • Liquid crystal polymer: Vectra® (LCP)
  • Langfaserverstärkte Thermoplaste: Celstran® (LFRT), Compel® (LFRT)
  • Polyphenylensulfid: Fortron® (Polyphenylensulfid)
  • Thermoplastische Polyester: Celanex®, Duranex® (PBT), Impet® PET, Riteflex® TPE-E, Vandar® Polyester-Blend
  • Ultrahochmolekulares Polyethylen: GUR® (UHMW-PE)

Ticona und der Flughafen Frankfurt/Main

Da das Werk Kelsterbach (ca. 1000 Mitarbeiter) sehr nahe am Rhein-Main-Flughafen liegt, gibt es immer wieder Konflikte mit der Fraport AG (Betreiber des Flughafens), denn eine von Fraport favorisierte Variante des geplanten Flughafenausbaues ist nach Ansicht der Ticona mit dem Standort des Werkes aus Sicherheitsgründen nicht vereinbar. Dem entgegen steht, dass das Werk schon seit 1964 an diesem Standort existiert und die Ticona über viele Jahre hinweg vorgetragen hat, dass Werk und Flughafen problemlos nebeneinander existieren könnten und deshalb Betriebsgenehmigungen erhalten hat.

In einem Urteil vom 24.10.2006 wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eine Klage der Ticona gegen die bestehenden Flugrouten des Flughafens ab. In der Klage hatte sich die Ticona auf die Seveso II Richtlinie berufen, nach der ein angemessener Abstand zwischen einer Störfallanlage und einem Verkehrsweg einzuhalten ist. In der Urteilsbegründung heißt es, die Seveso II Richtlinie sei nicht auf Flugrouten anwendbar, da es sich dabei nicht um Verkehrswege im Sinne der Richtlinie handele. Außerdem diene die Richtlinie dem Schutz von Anwohnern und Nutzern der Verkehrswege vor dem Störfallbetrieb und nicht dem Schutz des Störfallbetriebes selbst. Die Verantwortung für Risiken liege beim Betreiber des Störfallbetriebes.Im übrigen sieht der VGH keine besondere Gefahr bei einem Absturz, da die gefährlichen Giftstoffe bereits durch Buker geschützt sind.[1][2] Das Urteil geht nicht auf die Problematik einer neuen Landebahn ein, da aber nach einem Ausbau die Produktionsanlagen kaum noch überflogen würden und somit das Risiko eines Störfalles geringer wäre als heute, kann davon ausgegangen werden, dass hier ähnlich entschieden würde.

Quellen

  1. Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof Kassel 12 A 2216/05
  2. Frankfurter Rundschau, 25.10.2006