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Kleingarten

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Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung.

Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Parzelle oder Familiengarten (bes. in der Schweiz), bezeichnet eine Anlage von Gartengrundstücken; die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Sie sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins.

Basler Kleingarten

Kleingärten als Erholungsräume

Kleingartenanlage in Köln-Porz

In Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Zusammengenommen entspricht dies einer Fläche von mehr als 46 Tausend Hektar.

Kleingärten sind in Anlagen zusammengefasste, bis 400 Quadratmeter große Parzellen (in Ausnahmefällen auch größer). Sie dienen der privaten Nutzung zum Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen sowie der Erholung.
Kleingärten stehen für jeden zum Spaziergang offen. Neue Anlagen bestehen zu 40 Prozent aus Gemeinschaftsgrün.

Kleingärten bieten Nistmöglichkeiten für Vögel und sind Lebensräume für Kleintiere wie Igel oder Frösche, für Insekten und Pflanzen.

Viele Gartenbauvereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben, ihre Mitglieder setzen dann auf biologische Schädlingsbekämpfung. Fachberater in den Vereinen helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen. In Kleingärten werden nach dem Vorbild alter Bauerngärten Obst- und Zierpflanzensorten gepflegt und kultiviert.

Sonstiges

In den neuen Bundesländern wird oftmals der sogenannte Bestandsschutz angewendet (beispielsweise bei der zulässigen Größe der Lauben), da hier die damaligen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.

Die von den Gemeinden meist pachtbaren Grundstücke werden auch als Grabeland bezeichnet.

Kleingärtner bezeichnen sich gegenseitig als "Gartenfreunde" (im Schriftverkehr abgekürzt "Gfd"). "Laubenpieper" ist eine scherzhafte Bezeichnung für den Inhaber eines Kleingartens (mit einer Gartenlaube).

Geschichte

Gartenlauben aus 2 Epochen

Armengärten

Die Anlage von Armengärten auf Initiative von wohlmeinenden Landesherren, Fabrikbesitzern, Stadtverwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen war eine von vielen Maßnahmen, um Anfang des 19. Jahrhunderts des Armenproblems Herr zu werden. Es hatte seine Ursache im sprunghaften Anwachsen der Bevölkerung. Da das Pro-Kopf-Einkommen nicht im gleichen Verhältnis stieg, wurde das Armenproblem als vordringliche Aufgabe erkannt. Als eine der ersten Armengärtenanlagen Deutschlands gelten die parzellierten Gärten, die auf Anregung des Landgrafen Carl von Hessen um 1806 in Kappeln an der Schlei angelegt wurden (sog. "Carlsgärten"). Das Hauptziel war es, dem Hunger und der Verarmung entgegenzuwirken. 1826 existierten solche Gärten bereits in 19 Städten. 1830 folgte in Kiel die "Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde" dem Beispiel. Auf dem "Prüner Schlag" wurden Parzellen aus städtischem Besitz mit der bis heute gültigen Größe von 400 Quadratmeter ausgewiesen und für geringe Pacht vergeben. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Städten Armengärten und insbesondere in Berlin die Laubenkolonien des Roten Kreuzes ("Rotkreuzgärten") und der Arbeiterbewegung ("Arbeitergärten") sowie die Gärten der Bahnlandwirtschaft ("Eisenbahnergärten"). Die von dem Leipziger Arzt Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808 - 1861) initiierte Kleingartenbewegung begann erst später, und ließ die Armengärten bald zu "Schrebergärten" werden.[1]

Schrebergärten

Denkmalgeschütztes Schrebergartenhaus von etwa 1940 in Hannover, Hermann-Löns-Park

1864 gründete der Leipziger Pädagoge und Schuldirektor Dr. phil. Ernst Innozenz Hauschild den "Schreberverein", den er nach seinem verstorbenen Kollegen und Mitstreiter Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber benannte. Hauschild pachtete eine Spielwiese und legte dort kleine Blumengärten an, die von Schulkindern bepflanzt und gepflegt werden sollten. Bald gingen diese Gärtchen in die Obhut der Eltern über und 1869, als die Initiative bereits rund 100 Parzellen umfasste, gab sie sich eine Vereinssatzung. Geräteschuppen, Lauben und Zäune wurden errichtet, und 1891 waren bereits 14 weitere Schrebervereine in Leipzig gegründet worden. Die historische Kleingartenanlage "Dr. Schreber" steht heute unter Denkmalschutz.

Kleingartengebiete wurden vielerorts in Europa ausgewiesen, um der Bevölkerung vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine bessere Ernährung zu ermöglichen. Aufgrund des Wohnungsmangels in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Kleingartenanlagen die Lauben oft ungenehmigt erweitert und wohnbar gemacht. Diese Schwarzbauten wurden von der Stadtverwaltung meist geduldet und den Bewohnern lebenslanges Wohnrecht zugestanden. So kommt es, dass bis heute in alten Kleingartenanlagen noch kleine Wohnhäuser zu finden sind.

Literatur

  • Isolde Dietrich: Hammer, Zirkel, Gartenzaun. Die Politik der SED gegenüber den Kleingärtnern. Books on Demand GmbH, Norderstedt 2003. ISBN 3-8311-4660-8
  • Hartwig Stein: Inseln im Häusermeer. Eine Kulturgeschichte des deutschen Kleingartenwesens bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Lang, Frankfurt a.M., 1998. (zweite, korrigierte Auflage: 2000, ISBN 3-631-36632-9)
  • Peter Warnecke: Laube, Liebe, Hoffnung. Kleingartengeschichte. Wächter, Berlin 2001. ISBN 3-00-007508-9
  • Ulrich Lange in Jürgen Jensen und Peter Wulf (Hrsg.), Geschichte der Stadt Kiel, 1991, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3 529 02718 9

Siehe auch

  1. Ulrich Lange in Jürgen Jensen und Peter Wulf (Hrsg.), Geschichte der Stadt Kiel, 1991, Neumünster, Wachholtz Verlag, [1], ISBN 3 529 02718 9