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Ladenschluss

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Der Begriff Ladenschluss beschreibt allgemein eine Regelung, dass in einer Volkswirtschaft Ladengeschäfte nur zu bestimmten Zeiten öffnen dürfen. Beispielsweise nachts und an Sonn- und Feiertagen ist dort eine Öffnung der Geschäfte nicht erlaubt. Näheres regeln Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze. Regelungen zum Ladenschluss bestehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Argumentation

Kritik an einer Lockerung von Ladenschlussgesetzen kommt von den Gewerkschaften, die die Zerstörung bestehender Schutzregelungen für Arbeitnehmer befürchten, und von konservativen Kreisen und weltanschaulichen Gruppen, die den Sonntag als Ruhetag erhalten wollen.

Pro

Befürworter eines Ladenschlussgesetzes sehen darin einen Schutz für die Mitarbeiter. Sie argumentieren, dass eine Lockerung zu einer Ausbeutung der Mitarbeiter durch Nachtarbeit ohne Lohnzuschlag führen könnte. Auch die Mitarbeiter der Läden wollen sich an Feiertagen oder Wochenenden erholen, mit ihrer Familie beschäftigen, oder, etwa an Weihnachten, feiern.

Die Befürworter eines Ladenschlussgesetzes lehnen das Argument, dass eine Ausweitung zu mehr Umsatz im Einzelhandel führen würde, mit der Begründung ab, dass sich dadurch nur die vorhandene Kaufkraft auf eine längere Öffnungszeit verteilen würde. Sie verweisen darauf, dass sich durch bisherige Lockerungen (beispielsweise in Deutschland wochentags von 18:30 Uhr auf 20 Uhr und samstags von 16 Uhr auf 20 Uhr) der Umsatz nicht erhöht habe.

Mehr Freiheit für den Unternehmer hätte uneinheitliche Öffnungszeiten zur Folge. Das wäre nachteilig für die Kunden, die sich nicht mehr darauf verlassen könnten, dass ein Laden geöffnet wäre. Filialgeschäfte, die jetzt bis zum einheitlichen Ladenschluß um 20 Uhr offenbleiben, könnten stattdessen früher schließen.

Ein lockeres Ladenschlussgesetz führe zudem zu mehr Wettbewerb und damit zu geringeren Verdienstspannen, somit zu mehr Insolvenzen.

Zudem wird argumentiert, dass nur große Ketten es sich leisten können, ihre Mitarbeiter rund um die Uhr anzustellen. Kleinere Familienbetriebe könnten der neuen Konkurrenz nicht standhalten und müssten schließen. Es habe erhebliche Folgen auf die Struktur der Städte, wenn die Umsätze sich aus den Innenstädten in die Außenbezirke verlagern und die Läden in den bisherigen Fußgängerzonen leer stehen würden.

Weiterhin führe eine Liberalisierung zu nächtlichem Verkehrslärm in der Nähe der Geschäfte. Nachdem nachts strengere Grenzwerte gelten, könne dies dazu führen, dass künftig Geschäfte in Wohn- und Mischgebieten nicht mehr genehmigt werden können.

Kontra

Gegner eines Ladenschlussgesetzes sehen die Möglichkeit, Nischen auszufüllen und damit potenziell auch die Möglichkeit, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Von dieser Möglichkeit könnten gerade auch kleine Anbieter profitieren.

Ein weiteres marktwirtschaftliches Argument zeigt sich darin, dass Unternehmen selbst bestimmen können, wann sie öffnen. So ist keineswegs damit zu rechnen, dass Geschäfte rund um die Uhr öffnen, sondern nur zu Zeiten, zu denen sich eine Öffnung der Geschäfte auch lohnt, also mit Gewinnen zu rechnen ist. Dieses könnte die Gewinne erhöhen und somit zur Beschäftigung weiterer Mitarbeiter beitragen. Dass bereits jetzt nicht alle Läden alle möglichen Ladenöffnungszeiten ausschöpfen zeige, dass der Markt alleine fähig sei, wirtschaftliche Öffnungszeiten selbst herbeizuführen. Zudem wirken die zahlreichen Ausnahmen (Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen usw.) wettbewerbsverzerrend.

Ein gelockertes Ladenschlussgesetz führe zudem zu mehr Wettbewerb und damit möglicherweise zu mehr Kundenfreundlichkeit.

Gegner eines Ladenschlusses sehen in der Lockerung auch die Möglichkeit, die Nachfrage zu beleben. Sie rechnen mit mehr Einkäufen, weil die Möglichkeit zu Spontankäufen verbessert werde.

Als weiteres Argument gegen ein Ladenschlussgesetz wird auch die „Freiheit des Bürgers zum Einkauf“ hervorgehoben, und zwar in dem Sinne, dass eine Minderheit der Bevölkerung (Angestellte im Einzelhandel, in Deutschland bspw. etwa 2,5 Millionen) auf Kosten des Rests der Bevölkerung bevorteilt werden, wohingegen in anderen Branchen Arbeitszeiten ohne solche Einschränkungen die Regel sind. Weiterhin ist es einem Großteil der Bevölkerung laut der Argumentation nicht möglich, ohne Zeitdruck einzukaufen, da die Geschäfte nur dann geöffnet sind, wenn diese selbst am Arbeitsplatz sein müssen.

Fallbeispiele

Deutschland

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Ladenschluss
Kurztitel: Ladenschlussgesetz
Abkürzung: LadschlG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
FNA: 8050-20
Datum des Gesetzes: 28. November 1956 (BGBl. I S. 875)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744)
Letzte Änderung durch: Art. 2 Gesetz vom 7. Juli 2005
(BGBl. I 2005, S. 1954, 1968)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Juli 2005
(Art. 4 Gesetz vom 7. Juli 2005)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Historie

Die Geschäfte hatten in Deutschland in der Regel zwischen 5 und 23 Uhr geöffnet, sieben Tage die Woche. 1879 wurde in Stralsund das erste deutsche Warenhaus eröffnet.